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Abschiedsgeschenke an kirchliche Bedienstete

Bekanntmachung vom 13. April 1973

Geändert am 18. Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 50)

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Die Kirchenverwaltung hat am 8. Januar 1973 beschlossen, dass die jeweilig zuständigen Beschlussorgane über die Gewährung von Abschiedsgeschenken an Pfarrer und kirchliche Bedienstete zwar frei entscheiden können, dass sie aber eine Begrenzung des Geschenkwertes wie nachstehend beachten möchten:
Bei 10jähriger Dienstzeit bis 50,00 €,
bei 20jähriger Dienstzeit 100,00 €,
bei 25jähriger Dienstzeit 125,00 €,
bei 30jähriger Dienstzeit und mehr bis 150,00 €.