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Kirchengesetz
zur Transformation des Kooperationsvertrages
zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 23. November 2022

(ABl. 2022 S. 421 Nr. 134)

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1
Allgemeines

( 1 ) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck arbeiten im Rahmen verschiedener Kooperationsfelder zusammen.
( 2 ) Kirchliche Aufgaben können von einer Landeskirche auf die jeweils andere Landeskirche zur vollständigen und ausschließlichen Wahrnehmung übertragen werden.
( 3 ) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau darf die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums Oekumene mit den Aufgaben gemäß § 3 Absatz 2 des Kooperationsvertrags1# im Kooperationsfeld Mission und Ökumene sowie eines Religionspädagogischen Instituts mit den Aufgaben gemäß § 4 Absatz 2 des Kooperationsvertrags2# im Kooperationsfeld Religionspädagogik ausschließlich selbst durchführen oder durch die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck durchführen lassen.
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§ 2
Regelung der Zusammenarbeit durch öffentlich-rechtliche Verträge

Die Zusammenarbeit in den Kooperationsfeldern wird durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt, die der kirchengesetzlichen Zustimmung beider Landeskirchen bedürfen.
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§ 3
Kooperationsvertrag

Dem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Anlage) wird zugestimmt.
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§ 4
Gesetzesänderungen

Änderungen dieses Kirchengesetzes erfolgen im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
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§ 5
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, wenn die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ein entsprechendes Kirchengesetz beschlossen hat. Die Kirchenverwaltung gibt das Inkrafttreten im Amtsblatt bekannt.3#
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Anlage

Kooperationsvertrag
zwischen
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 9. November 2022
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Abgedruckt unter Nr. 148.

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1 ↑ Nr. 148.
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2 ↑ Nr. 148.
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3 ↑ Dieses Kirchengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, nachdem die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am 23. November 2022 ein entsprechendes Kirchengesetz beschlossen hat (ABl. 2022 S. 428 Nr. 135).