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Geltungszeitraum von: 01.06.2011

Geltungszeitraum bis: 31.12.2015

Verwaltungsverordnung
zu § 6 des Mitarbeitervertretungsgesetzes1#

Vom 16. Juni 2011

(ABl. 2011 S. 246)

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:
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§ 1

( 1 ) In den Dekanaten
  1. Bad Schwalbach und Idstein,
  2. Biedenkopf und Gladenbach,
  3. Grünberg, Hungen und Kirchberg,
  4. Diez, Nassau und St. Goarshausen sowie
  5. Büdingen, Schotten und Nidda,
die jeweils zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, wird je eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet, soweit die Mitarbeitenden dem in einer Mitarbeitendenversammlung mehrheitlich zustimmen.
( 2 ) Die Gesamtmitarbeitervertretung lädt zur Mitarbeitendenversammlung zur Vorbereitung einer entsprechenden Wahl ein.
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§ 2

Diese Verwaltungsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2011 in Kraft.