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Einrichtung einer kirchlichen Beratungsstelle
für Kriegsdienstverweigerer

Bek. vom 28. April 1960

(ABl. 1960 S. 107)

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Die Zweite Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat auf ihrer 5. ordentlichen Tagung folgenden Beschluss gefasst:
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau erkennt in Übereinstimmung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und gemäß ihrer früheren eigenen Erklärung ihre Pflicht zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer an. Sie bringt ihnen die gleiche Liebe und Hilfe entgegen wie den Soldaten.
Diese Verantwortung wahrzunehmen, ist grundsätzlich Pflicht aller Pfarrer, unbeschadet ihrer eigenen Einstellung zum Wehrdienst.
Die Synode beauftragt die Kirchenleitung, die Pfarrer in geeigneter Weise für diesen Dienst zuzurüsten.
Beim Landesjugendpfarramt ist eine Beratungsstelle einzurichten und hauptberuflich zu besetzen. Außerdem wird in den Visitationsbezirken je ein ehrenamtlicher Vertrauensmann beauftragt.
Die Beratungsstelle arbeitet unter der Verantwortung des Leitenden Geistlichen Amtes in Verbindung mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer und im Sinne ihrer Richtlinien.