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Kirchengericht: | Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN |
Entscheidungsform: | Beschluss (rechtskräftig) |
Datum: | 07.02.1986 |
Aktenzeichen: | KVVG II 1/86 |
Rechtsgrundlage: | § 38 KVVG; § 65 VwGO |
Vorinstanzen: | |
Schlagworte: | Beiladung, Rechtliche Interessen |
Leitsatz:
Tenor:
Pfarrer B. wird zu dem Verfahren beigeladen.
#Gründe:
Mit der vorliegenden Klage wird der Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Dezember angefochten, durch den Pfarrer B. zum Inhaber der Pfarrstelle I der Evangelischen C.........-Gemeinde, Dekanat A, ernannt worden ist. Durch die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung werden daher rechtliche Interessen von Pfarrer B. berührt. Er war daher gemäß § 38 KVVG, § 65 Abs. 1 und 2 VwGO zu dem Verfahren beizuladen.