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Kirchengericht:Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN
Entscheidungsform:Beschluss (rechtskräftig)
Datum:07.02.1986
Aktenzeichen:KVVG II 1/86
Rechtsgrundlage:§ 38 KVVG; § 65 VwGO
Vorinstanzen:
Schlagworte:Beiladung, Rechtliche Interessen
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Leitsatz:

Tenor:

Pfarrer B. wird zu dem Verfahren beigeladen.
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Gründe:

Mit der vorliegenden Klage wird der Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Dezember angefochten, durch den Pfarrer B. zum Inhaber der Pfarrstelle I der Evangelischen C.........-Gemeinde, Dekanat A, ernannt worden ist. Durch die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung werden daher rechtliche Interessen von Pfarrer B. berührt. Er war daher gemäß § 38 KVVG, § 65 Abs. 1 und 2 VwGO zu dem Verfahren beizuladen.