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Anlage zur Pfarrdienstwohnungsverordnung

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Protokoll über die Übergabe einer Dienstwohnung

nach § 12 Absatz 3 der Pfarrdienstwohnungsverordnung
Datum:
Ort:
Straße:
Anwesend:
  1. Die o. g. Dienstwohnung wird für die Dauer der dienstlichen Notwendigkeit mit Wirkung vom an mit dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufes zur Nutzung übergeben.
  2. Die Dienstwohnung wurde anhand der Wohnungsbeschreibung (Anlage zur Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen /Nebenkostenverordnung – NKVO) vollständig und richtig übernommen. Sie umfasst alle darin genannten Räume, Ausstattungsgegenstände und Gärten, außerdem die zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Bewohnern bestimmten Räume und Einrichtungen.
  3. Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, die Ausstattungsgegenstände und das sonstige Zubehör, befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand – bis auf die nachstehend als notwendig anerkannten Instandsetzungsarbeiten:
  4. Neben den vorerwähnten Instandsetzungsarbeiten beantragt die Dienstwohnungsinhaberin/der Dienstwohnungsinhaber folgende Instandsetzungsarbeiten, Um-, An- und Einbauten, sowie Änderungen der Ausstattung und Einrichtung:
  5. Es ist der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber bekannt, dass durch die unter Ziffer 3 und 4 vermerkten Beanstandungen und Änderungswünsche die Zuweisung und Übergabe sowie das Beziehen der Dienstwohnung nicht aufgeschoben wird.
  6. Für die Zuweisung und Benutzung der Dienstwohnung gelten die Bestimmungen der Verwaltungsverordnung über Pfarrdienstwohnungen (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PDWVO) in der jeweils geltenden Fassung und eine etwa erlassene Hausordnung. Der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber wurde die Hausordnung übergeben. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind zu beachten.
  7. Folgende Zählerstände werden abgelesen:
  8. Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber zugesandt.
Die ordnungsgemäße Übergabe der Dienstwohnung wird anerkannt:
(Unterschrift)
Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber
(Unterschrift)
Hausverwaltende Stelle
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Protokoll über die Rücknahme einer Dienstwohnung

nach § 20 Absatz 1 der Pfarrdienstwohnungsverordnung
Datum:
Ort:
Straße:
Anwesend:
  1. Die o. g. Dienstwohnung wird mit Wirkung vom von zurückgenommen.
  2. Die Rücknahme erfolgt anhand der Wohnungsbeschreibung (Anlage zur Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen /Nebenkostenverordnung – NKVO) und umfasst alle darin genannten Räume, Ausstattungsgegenstände und Gärten, außerdem die zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Bewohnern bestimmen Räume und Einrichtungen. Gegenüber dem Übergabeprotokoll werden folgende Abweichungen festgestellt:
  3. Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, die Ausstattungsgegenstände und das sonstige Zubehör befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand – bis auf nachfolgende Beanstandungen:
    1. Mängel und Beschädigungen, die von der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber zu vertreten sind und von ihr/ihm anerkannt werden:
    2. Mängel und Beschädigungen, für die die Dienstwohnungsnehmerin/der Dienstwohnungsnehmer – in Gegensatz zu der Auffassung der hausverwaltenden Stelle – eine Ersatzpflicht verneint:
  4. Folgende Einbauten und Vorrichtungen, mit denen die Dienstwohnungsinhaberin/der Dienstwohnungsinhaber die Dienstwohnung versehen hat, wurden
    1. entfernt:
    2. gegen Wertersatz in der Dienstwohnung zurückgelassen:
      Wert ca.
      Wert ca.
  5. Folgende Zählerstände werden abgelesen:
Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der bisherigen Dienstwohnungsinhaberin/dem bisherigen Dienstwohnungsinhaber zugesandt (Adresse ).
(Unterschrift)
Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber
(Unterschrift)
Hausverwaltende Stelle