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Anlage zur Pfarrdienstwohnungsverordnung
#Protokoll über die Übergabe einer Dienstwohnung
nach § 12 Absatz 3 der Pfarrdienstwohnungsverordnung
Datum:
Ort:
Straße:
Anwesend:
- Die o. g. Dienstwohnung wird für die Dauer der dienstlichen Notwendigkeit mit Wirkung vom an mit dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufes zur Nutzung übergeben.
- Die Dienstwohnung wurde anhand der Wohnungsbeschreibung (Anlage zur Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen /Nebenkostenverordnung – NKVO) vollständig und richtig übernommen. Sie umfasst alle darin genannten Räume, Ausstattungsgegenstände und Gärten, außerdem die zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Bewohnern bestimmten Räume und Einrichtungen.
- Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, die Ausstattungsgegenstände und das sonstige Zubehör, befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand – bis auf die nachstehend als notwendig anerkannten Instandsetzungsarbeiten:
- Neben den vorerwähnten Instandsetzungsarbeiten beantragt die Dienstwohnungsinhaberin/der Dienstwohnungsinhaber folgende Instandsetzungsarbeiten, Um-, An- und Einbauten, sowie Änderungen der Ausstattung und Einrichtung:
- Es ist der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber bekannt, dass durch die unter Ziffer 3 und 4 vermerkten Beanstandungen und Änderungswünsche die Zuweisung und Übergabe sowie das Beziehen der Dienstwohnung nicht aufgeschoben wird.
- Für die Zuweisung und Benutzung der Dienstwohnung gelten die Bestimmungen der Verwaltungsverordnung über Pfarrdienstwohnungen (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PDWVO) in der jeweils geltenden Fassung und eine etwa erlassene Hausordnung. Der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber wurde die Hausordnung übergeben. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind zu beachten.
- Folgende Zählerstände werden abgelesen:
- Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber zugesandt.
Die ordnungsgemäße Übergabe der Dienstwohnung wird anerkannt:
(Unterschrift)
Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber
(Unterschrift)
Hausverwaltende Stelle
#Protokoll über die Rücknahme einer Dienstwohnung
nach § 20 Absatz 1 der Pfarrdienstwohnungsverordnung
Datum:
Ort:
Straße:
Anwesend:
- Die o. g. Dienstwohnung wird mit Wirkung vom von zurückgenommen.
- 1 Die Rücknahme erfolgt anhand der Wohnungsbeschreibung (Anlage zur Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen /Nebenkostenverordnung – NKVO) und umfasst alle darin genannten Räume, Ausstattungsgegenstände und Gärten, außerdem die zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Bewohnern bestimmen Räume und Einrichtungen. 2 Gegenüber dem Übergabeprotokoll werden folgende Abweichungen festgestellt:
- Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, die Ausstattungsgegenstände und das sonstige Zubehör befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand – bis auf nachfolgende Beanstandungen:
- Mängel und Beschädigungen, die von der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaber zu vertreten sind und von ihr/ihm anerkannt werden:
- Mängel und Beschädigungen, für die die Dienstwohnungsnehmerin/der Dienstwohnungsnehmer – in Gegensatz zu der Auffassung der hausverwaltenden Stelle – eine Ersatzpflicht verneint:
- Folgende Einbauten und Vorrichtungen, mit denen die Dienstwohnungsinhaberin/der Dienstwohnungsinhaber die Dienstwohnung versehen hat, wurden
- entfernt:
- gegen Wertersatz in der Dienstwohnung zurückgelassen:Wert ca. €Wert ca. €
- Folgende Zählerstände werden abgelesen:
Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der bisherigen Dienstwohnungsinhaberin/dem bisherigen Dienstwohnungsinhaber zugesandt (Adresse ).
(Unterschrift)
Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber
(Unterschrift)
Hausverwaltende Stelle