.Ermittlung der ergebnisorientierten Bonuszahlung
        
      Geltungszeitraum von: 01.03.2008
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
Ermittlung der ergebnisorientierten Bonuszahlung
gemäß § 37 Abs. 3 Satz 3 KDAVO
Vom 29. Januar 2008
#- Die jährliche Sonderzahlung setzt sich aus einem Grundbetrag gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 KDAVO und einer am wirtschaftlichen Ergebnis der Gesamtkirche orientierten Bonuszahlung zusammen.
- Ergibt der positive Saldo des bereinigten Jahresabschlusses- weniger als 0,74 Prozent der operativen Ausgaben, erfolgt keine Bonuszahlung,
- zwischen 0,75 und 1,24 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung zehn Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO,
- zwischen 1,25 und 1,99 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 20 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO,
- zwischen 2,0 und 2,74 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 30 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO.
- mehr als 2,75 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 40 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO.
 
- Die Ermittlung des Saldos (struktureller Überschuss / Fehlbetrag) erfolgt durch die Kirchenleitung, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss der Synode wie folgt:
a) Operative Einnahmen
Gesamteinnahmen
laut Haushaltsabschluss auf Basis des Rechnungssolls im ordentlichen Haushalt des Gesamtkirche
| ./. | Kreditaufnahmen | 
| ./. | Anteil der Vermögenserträge, welcher der Rücklagenzuführung dient (zurzeit 50 Prozent) | 
| ./. | Entnahmen aus Rücklagen, Stiftungen und Fonds, die der Finanzierung von einmaligen, insbesondere vermögenswirksamen/investiven Ausgaben dienen | 
| ./. | Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien | 
| ./. | Rückzahlungen im Rahmen des EKD-Kirchensteuer-Clearingverfahrens (soweit die Buchung über den ordentlichen Haushalt erfolgt) | 
| ./. | Rücklagenentnahmen zum Ausgleich eines strukturellen Haushaltsfehlbetrages | 
| = | Operative Einnahmen | 
b) Operative Ausgaben
Gesamtausgaben
laut Haushaltsabschluss auf Basis des Rechnungssolls im ordentlichen Haushalt der Gesamtkirche
| ./. | Kreditfinanzierte Ausgaben | 
| ./. | Zuführungen an Rücklagen, Stiftungen und Fonds, außer Bewirtschafter/Budgetrücklagen | 
| ./. | Ausgaben mit einmaligem, vermögenswirksamem/investiven Charakter, die über Entnahmen aus Rücklagen, Stiftungen und Fonds finanziert werden (z. B. große Baumaßnamen, Vermögens-/Rücklagenübertragungen an andere Rechtsträger, Immobilienerwerb) | 
| ./. | Nachzahlungen im Rahmen des EKD-Kirchensteuer-Clearingverfahrens (soweit die Buchung über den ordentlichen Haushalt erfolgt) | 
| ./. | Neu gebildete Haushaltsausgabereste und Zuführungen an Bewirtschafter/Budgetrücklagen, sofern deren Umfang den im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang übersteigt (z. B. Haushaltsresteübertragung im Bereich der Ergänzungszuweisung Kindertagesstätten) | 
| = | Operative Ausgaben | 
c) Saldo
| Operative Einnahmen | |
| – | Operative Ausgaben | 
| = | Saldo (struktureller Überschuss/Fehlbetrag) |