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Geltungszeitraum von: 01.03.2008

Geltungszeitraum bis: 31.12.2013

Ermittlung der ergebnisorientierten Bonuszahlung
gemäß § 37 Abs. 3 Satz 3 KDAVO

Vom 29. Januar 2008

(ABl. 2008 S. 154)

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  1. Die jährliche Sonderzahlung setzt sich aus einem Grundbetrag gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 KDAVO und einer am wirtschaftlichen Ergebnis der Gesamtkirche orientierten Bonuszahlung zusammen.
  2. Ergibt der positive Saldo des bereinigten Jahresabschlusses
    1. weniger als 0,74 Prozent der operativen Ausgaben, erfolgt keine Bonuszahlung,
    2. zwischen 0,75 und 1,24 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung zehn Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO,
    3. zwischen 1,25 und 1,99 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 20 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO,
    4. zwischen 2,0 und 2,74 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 30 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO.
    5. mehr als 2,75 Prozent der operativen Ausgaben, beträgt die Bonuszahlung 40 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 37 Abs. 4 KDAVO.
  3. Die Ermittlung des Saldos (struktureller Überschuss / Fehlbetrag) erfolgt durch die Kirchenleitung, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss der Synode wie folgt:
a) Operative Einnahmen
Gesamteinnahmen
laut Haushaltsabschluss auf Basis des Rechnungssolls im ordentlichen Haushalt des Gesamtkirche
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Kreditaufnahmen
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Anteil der Vermögenserträge, welcher der Rücklagenzuführung dient (zurzeit 50 Prozent)
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Entnahmen aus Rücklagen, Stiftungen und Fonds, die der Finanzierung von einmaligen, insbesondere vermögenswirksamen/investiven Ausgaben dienen
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Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien
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Rückzahlungen im Rahmen des EKD-Kirchensteuer-Clearingverfahrens (soweit die Buchung über den ordentlichen Haushalt erfolgt)
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Rücklagenentnahmen zum Ausgleich eines strukturellen Haushaltsfehlbetrages
=
Operative Einnahmen
b) Operative Ausgaben
Gesamtausgaben
laut Haushaltsabschluss auf Basis des Rechnungssolls im ordentlichen Haushalt der Gesamtkirche
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Kreditfinanzierte Ausgaben
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Zuführungen an Rücklagen, Stiftungen und Fonds, außer Bewirtschafter/Budgetrücklagen
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Ausgaben mit einmaligem, vermögenswirksamem/investiven Charakter, die über Entnahmen aus Rücklagen, Stiftungen und Fonds finanziert werden (z. B. große Baumaßnamen, Vermögens-/Rücklagenübertragungen an andere Rechtsträger, Immobilienerwerb)
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Nachzahlungen im Rahmen des EKD-Kirchensteuer-Clearingverfahrens (soweit die Buchung über den ordentlichen Haushalt erfolgt)
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Neu gebildete Haushaltsausgabereste und Zuführungen an Bewirtschafter/Budgetrücklagen, sofern deren Umfang den im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang übersteigt (z. B. Haushaltsresteübertragung im Bereich der Ergänzungszuweisung Kindertagesstätten)
=
Operative Ausgaben
c) Saldo
Operative Einnahmen
Operative Ausgaben
=
Saldo (struktureller Überschuss/Fehlbetrag)