.Präambel zur Einführung der
Geltungszeitraum von: 01.10.2006
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
Präambel zur Einführung der
Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung
Vom 20. Juli 2005
#Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst in Kirche und Diakonie verbindet alle und erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Leitungsorgane und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies findet Ausdruck auch bei der gemeinsamen Gestaltung des kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsrechts.
Kirchlicher und diakonischer Dienst ist nicht nur ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, sondern immer dem besonderen Auftrag von Kirche und Diakonie verbunden.
Grundlage für alle Überlegungen, die zu diesem eigenständigen Arbeitsvertragsrecht für Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau geführt haben, ist der Wunsch, Arbeitsplätze zu erhalten und kirchliche und diakonische Arbeitsgebiete langfristig zu sichern.