.Gebührenordnung gemäß § 7 DSVO für die Bestellung 
        
      Gebührenordnung gemäß § 7 DSVO für die Bestellung 
der örtlich Beauftragten der Kirchenverwaltung 
zu örtlich Beauftragten für den Datenschutz
Vom 10. Oktober 2019
####Die Kirchenverwaltung hat die jährliche Gebühr für die Bestellung der örtlich Beauftragten für den Datenschutz der Kirchenverwaltung zu örtlich Beauftragten von anderen verantwortlichen kirchlichen Stellen gemäß § 7 DSVO1# wie folgt festgesetzt:
Verantwortliche Stelle  | Gebühren  | 
Kirchengemeinde oder Dekanat  | 1.500 €  | 
Beratungsstelle, Diakoniestation  | 1.500 €  | 
Je Kindertagesstätte in gemeindeübergreifender Trägerschaft   | 340 €  | 
Regionalverwaltungsverband  | 1.500 €  | 
Schulwerk   | 1.500 €  | 
Rechnungsprüfungsamt   | 1.500 €  |