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Gebührenordnung gemäß § 7 DSVO für die Bestellung
der örtlich Beauftragten der Kirchenverwaltung
zu örtlich Beauftragten für den Datenschutz

Vom 10. Oktober 2019

(ABl. 2019 S. 390)

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Die Kirchenverwaltung hat die jährliche Gebühr für die Bestellung der örtlich Beauftragten für den Datenschutz der Kirchenverwaltung zu örtlich Beauftragten von anderen verantwortlichen kirchlichen Stellen gemäß § 7 DSVO1# wie folgt festgesetzt:
Verantwortliche Stelle
Gebühren
Kirchengemeinde oder Dekanat
1.500 €
Beratungsstelle, Diakoniestation
1.500 €
Je Kindertagesstätte in gemeindeübergreifender Trägerschaft
340 €
Regionalverwaltungsverband
1.500 €
Schulwerk
1.500 €
Rechnungsprüfungsamt
1.500 €

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1 ↑ Nr. 979.