.Gebührenordnung gemäß § 7 DSVO für die Bestellung
Gebührenordnung gemäß § 7 DSVO für die Bestellung
der örtlich Beauftragten der Kirchenverwaltung
zu örtlich Beauftragten für den Datenschutz
Vom 10. Oktober 2019
####Die Kirchenverwaltung hat die jährliche Gebühr für die Bestellung der örtlich Beauftragten für den Datenschutz der Kirchenverwaltung zu örtlich Beauftragten von anderen verantwortlichen kirchlichen Stellen gemäß § 7 DSVO1# wie folgt festgesetzt:
Verantwortliche Stelle | Gebühren |
Kirchengemeinde oder Dekanat | 1.500 € |
Beratungsstelle, Diakoniestation | 1.500 € |
Je Kindertagesstätte in gemeindeübergreifender Trägerschaft | 340 € |
Regionalverwaltungsverband | 1.500 € |
Schulwerk | 1.500 € |
Rechnungsprüfungsamt | 1.500 € |