.Erster Teil:
#Zweiter Teil:
#
Geltungszeitraum von: 13.05.2003
Geltungszeitraum bis: 31.12.2019
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die kirchenmusikalische D-Prüfung
Vom 13. Mai 2003
(ABl. 2003 S. 331)
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:
#Vorwort
Die D-Prüfung ist die erste Stufe einer Qualifikation für nebenberufliche Kirchenmusikerinnen und -musiker in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie ist die Voraussetzung für eine höhere Vergütung. Die D-Ausbildung und D-Prüfung gibt es für die Fächer Orgelspiel, Chorleitung, Kinderchorleitung, Bläserchorleitung, Popularmusik Chor und Popularmusik Taste.
Die folgende Ordnung bestimmt die Zuständigkeiten und Inhalte der Ausbildung sowie die Durchführung und Inhalte der Prüfung. Sie ersetzt die Richtlinien für den kirchenmusikalischen Eignungsnachweis (ABl. 1994 S. 90).
Diese Ordnung ist ausführlich in den Bereichen Orgel und Chorleitung, in denen viele unterschiedliche Ausbildende unabhängig voneinander tätig sind. In den Bereichen Kinderchorleitung, Bläserchorleitung, Popularmusik Taste und Popularmusik Chor bilden vor allem Referentinnen und Referenten der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung aus. Hier sind die Inhalte daher knapper beschrieben.
#Erster Teil:
Ausbildung
#A. Zuständigkeiten
- Orgelspiel wird unterrichtet 1. im Rahmen von Dienstaufträgen hauptamtlicher Kirchenmusikerinnen und -musiker, 2. im Rahmen der Orgelkurse der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung, 3. als privater Unterricht.
- 1 Chorleitung wird unterrichtet durch hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker in Ausbildungsnachbarschaften mehrerer Dekanate (als Gruppenkurse). 2 Die Propsteikantorinnen und -kantoren gewährleisten das Zustandekommen des Kursangebotes und seine Qualität.
- Kinderchorleitung wird unterrichtet durch die Referentin für Kindersingen der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung sowie ggf. durch hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker oder weitere Dozentinnen und Dozenten in Verbindung mit der Referentin (als Gruppenkurse).
- Bläserchorleitung wird unterrichtet durch die Landesposaunenwarte sowie ggf. durch hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker oder weitere Dozenten in Verbindung mit den Landesposaunenwarten (als Gruppenkurse).
- Popularmusik Taste und Chor wird unterrichtet durch den Referenten für Popularmusik der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung sowie ggf. durch hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und – musiker oder weitere Dozentinnen und Dozenten in Verbindung mit dem Referenten für Popularmusik (als Gruppenkurse).
- Die allgemeinen Fächer in der Orgel- und Chorleitungsausbildung werden unterrichtet durch hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker, in der Ausbildung zu Kinder- und Bläserchorleitung sowie Popularmusik durch die Dozentinnen und Dozenten der Kurse.
- Die Ausbildenden entscheiden, ob bei den Interessenten für die Ausbildung ausreichende Voraussetzungen vorliegen.
B. Ausbildungsziele und -inhalte
- 1.
- Einzelfächer
- 1.1.
- Orgelspiel
- 1.1.1
- Gottesdienstliches OrgelspielAusbildungsziel:Vorbereitung und Begleitung des Gemeindegesanges
- rhythmisch sicher
- atmend
- klanglich bewusst
Ausbildungsinhalte:- Musikalische Formen
- Spielen der 3- und 4st. Begleitsätze zu Liedern des EG aus allen Stilbereichen
- Spiel von Kadenzen in Dur und Moll bis zu drei Vorzeichen
- Einfachste Formen freier Liedbegleitung, Begleitung nach Harmoniesymbolen
- Einfachste Formen freier Intonationen
- Choralvorspiele aus der geeigneten Literatur
- Musikalisch-technische Qualitäten
- Technische und rhythmische Sicherheit
- Atmendes Choralspiel
- Obligater Cf., d. h. 1. Hd. zweistimmig
- 1.1.2
- OrgelliteraturspielAusbildungsziel:selbstständige Erarbeitung von Choralvorspielen und freier Literatur bis zum Schwierigkeitsgrad von J.K.F. Fischer, Praeludium und Fughetta Es-dur (in: Hg. H. Keller, Orgelvorspiele alter Meister in allen Tonarten) oder J. Blume, Segne dieses Kind (in: Hg. Mencke/Springer, Choralvorspiele zum Regionalteil des EG Hessen)Ausbildungsinhalte:
- Studium von Choralvorspielen und freien Orgelstücken aus allen Epochen bis zum o. g. Schwierigkeitsgrad
- Technisch- musikalische Qualitäten:
- Mehrstimmigkeit auch in einer Hand
- Elementare Pedaltechnik
- Koordination rechte Hand – linke Hand – Pedal
- Bewusste Artikulation jeder Stimme
- Registrieren:
- Kenntnis der Funktion der Registergruppen (Principale, Flöten, Streicher; lang- und kurzbechrige Zungen)
- hörende Klangkontrolle (Farbe, Lautstärke)
- 1.2.
- Chorleitung und GemeindesingenAusbildungsziele:
- Proben und Dirigieren des homophonen vierstimmigen Satzes
- textliche und musikalische Vermittlung von Liedern des EG aus allen Epochen
Ausbildungsinhalte:- Elementare Bewegungserfahrungen vor dem Dirigieren (Singen, Schritt und Atem)
- Rhythmus – Erfahrungen mit Liedrhythmen; Metrorhythmische Übungen
- Chorische Stimmbildung
- Metrische Figuren
- Kontakt zur singenden Gruppe
- Einsatz und Abschlag
- Von der Stimmgabel zum Akkord
- Partituranalyse und Hörkontrolle
- Einstudieren des drei- bis vierstimmigen homophonen Liedsatzes (Modell)
- Ansagen – die Sprache in der Chorprobe
- Lieder musizieren – Grundelemente der Interpretation
- Partiturspiel des EG (d.h.: langsames Choralspiel aus der Partitur im EG)
- Gemeindesingen – die lebendige Vermittlung eines unbekannten Liedes an eine singende Gruppe auch ohne schriftliche Vorlage und ohne Elemente der Chorprobentechnik
- 1.3.
- KinderchorleitungAusbildungsinhalte:
- Schlagtechnik: Taktarten, Einsatz und Abschlag, musikalische Führung
- Vorsingen von Chorstimmen; chorische Stimmbildung und Aussprache
- Probentechnik: Erkennen und Beseitigen von Fehlern; altersspezifische Methoden der Liederarbeitung
- Kenntnis des Orff-Instrumentariums u.ä.; Spielen der vorhandenen Instrumente
- Kenntnis der Kinderchorliteratur
- die Fähigkeit, gegebene Sätze für die eigenen Verhältnisse zu bearbeiten
- 1.4.
- BläserchorleitungAusbildungsinhalte:
- Schlagtechnik
- Lesen von Partituren und hörende Kontrolle der Stimmen
- Probentechnik (incl. Harmonik und Rhythmik)
- Instrumentaltechnik
- Überblick über die Bläserchorliteratur
- 1.5.
- Popularmusik ChorAusbildungsinhalte:
- Kenntnis der wichtigsten Stilrichtungen
- Proben mehrstimmiger Pop-/Gospelsongs
- Erschließen textlicher Hintergründe (auch in fremder Sprache)
- Geschichte des EG-Pop-Liedes bis zu seinen Wurzeln (Spiritual)
- Analyse von Harmonie und Stimmführung
- 1.6.
- Popularmusik TasteAusbildungsinhalte:
- Musikalische Formen
- Spielen bis zu 4 verschiedenen Patterns mit unterschiedlichen Taktarten
- Einfachste Formen freier Liedbegleitung, Begleitung nach Harmoniesymbolen
- Einfachste Formen freier Intonationen und Improvisationen über eine Akkordfolge
- Musikalisch-technische Qualitäten
- Technische, stilistische und rhythmische Sicherheit
- 2.
- Allgemeine Fächer
- 2.1
- SingenAusbildungsziel:rhythmisch sicheres und lebendiges Singenkönnen von Liedern und liturgischen Weisen des EG aus allen Epochen
- 2.2.
- Musiklehre
- Ausbildungsinhalte Musiktheorie:
- Aufbau der Dur- und Molltonleiter
- Kirchentonarten
- Quintenzirkel
- Bestimmen von Tonarten anhand von Liedern des EG
- Ausbildungsinhalte Gehörbildung:
- Bestimmen und Singen von Intervallen
- Bestimmen von Dreiklängen in Dur und Moll sowie des Dominantseptakkordes
- Nachsingen von Tonfolgen
- Nachklopfen von Rhythmen
- 2.3.
- Liturgik und KirchenliedkundeAusbildungsziel und -inhalt Liturgik:
- Kenntnis des Gottesdienstablaufes nach den Formen II A und II B der EKHN;
- Kenntnisnahme des Arbeitspapiers „Kirche, Gottesdienst und Lied“
Ausbildungsziel und -inhalt Kirchenliedkunde:- Kenntnis der wichtigsten Epochen (in der Regel: Halbjahrhunderte) der Kirchenliedgeschichte mit je ein oder zwei Beispielliedern anhand von EG 956;
- Kenntnisnahme des Arbeitspapiers „Kirche, Gottesdienst und Lied“
Zweiter Teil:
Prüfung
#A. Formalia
1 Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldung zur D-Prüfung ist formlos an die Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung zu richten.
2 Ihr sind beizufügen:
- Kurzer Lebenslauf
- Formlose schriftliche Bestätigung der Ausbildung durch die Lehrerin oder den Lehrer (erübrigt sich, wenn die Prüfung im Rahmen eines Lehrganges geschieht)
- Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung und Bestätigung der Kirchenmitgliedschaft
3 Die Prüfungsgebühr wird von der Kirchenverwaltung der EKHN festgesetzt und ist vor der Prüfung zu bezahlen. 4 Eine Rückzahlung bei Nichtbestehen erfolgt nicht.
5 Die beigefügten „Erläuterungen zur D-Prüfung“ enthalten die aktuelle Höhe der Prüfungsgebühr und die Bankverbindung der Abteilung Kirchenmusik.
6 Durchführung der Prüfung:
Die Abteilung Kirchenmusik beauftragt Kirchenmusikerinnen und -musiker mit der Abnahme der Prüfung. 7 Einzelprüfungen (z.B. im Orgelspiel) können durch eine einzelne Prüferin oder Prüfer abgenommen werden, diese Prüferin oder Prüfer darf nicht die oder der Ausbildende sein.
8 Bestehen der Prüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Einzelprüfungen bestanden sind. 9 Notenstufen werden nicht vergeben. 10 Nicht bestandene Prüfungen in den Einzelfächern können frühestens nach einem halben Jahr wiederholt werden. 11 Die Abteilung Kirchenmusik stellt eine Urkunde über die D-Prüfung aus.
12 Zuerkennung ohne Prüfung:
Die D-Prüfung kann durch die Abteilung Kirchenmusik ohne Prüfungsvorgang zuerkannt werden,
#- wenn die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers durch Ausbildungsnachweise und Zeugnisse (einschließlich kirchlicher Nachweise) genügend belegt werden kann.
- 13 wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zehn Jahre im kirchenmusikalischen Dienst bewährt hat. 14 In diesem Fall ist ein Antrag des Kirchenvorstandes und eine fachliche Befürwortung (in der Regel durch die Dekanatskirchenmusikerin oder den Dekanatskirchenmusiker) erforderlich.
B. Prüfungsinhalte
- 1.
- Einzelfächer
- 1.1
- Orgelspiel1 Die Prüfung findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt. 2 Zur Prüfung ist ein größeres leichtes Choralvorspiel aus dem Bereich Alter Musik, ein freies Orgelstück und ein zeitgenössisches leichtes Choralvorspiel zu spielen. 3 Eines dieser drei Stücke wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durch die Prüferin oder den Prüfer aufgegeben. 4 Dabei ist auf das verfügbare Instrument Rücksicht zu nehmen. 5 Die Auswahl der übrigen Stücke ist der Bewerberin oder dem Bewerber freigestellt. 6 Durch das Orgelspiel und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 1. genannten Gebieten nachzuweisen.
- 1.2
- Chorleitung1 Die Prüfung findet als Abschluss eines Lehrganges oder in einer eigenen Prüfungsveranstaltung, in Ausnahmen auch vor dem eigenen Chor statt. 2 Dabei wird ein bereits einstudierter Satz wiederholt. 3 Ein Kirchenlied (einstimmig) und ein leichter drei- bis vierstimmiger Chorsatz werden der Bewerberin oder dem Bewerber zwei Wochen vor dem Prüfungstermin aufgegeben und sind in der Prüfung mit dem Chor zu erarbeiten. 4 Durch die Probe und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 1.2 genannten Gebieten nachzuweisen.Der Eignungsnachweis für Chorleitung gilt nicht als Eignungsnachweis für Kinderchorleitung.
- 1.3
- Kinderchorleitung1 Die Prüfung findet in der Regel in einer Probe mit dem eigenen Kinderchor oder als Abschluss eines Ausbildungskurses mit dem Lehrgangskinderchor statt. 2 Dabei wird ein bereits einstudierter Satz wiederholt. 3 Zu erarbeiten sind ein Lied, ggf. ein zweistimmiger Satz polyphoner Struktur (ggf. mit Instrumenten) und ein Kanon. 4 Die Aufgaben werden nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber im Rahmen der lokalen Arbeitsmöglichkeiten zwei Wochen vor der Probe gestellt. 5 Durch die Probe und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 1.3 genannten Gebieten nachzuweisen.6 Der Eignungsnachweis für Kinderchorleitung gilt nicht als Eignungsnachweis für Chorleitung.
- 1.4
- Bläserchorleitung1 In der Regel findet die Prüfung im Rahmen einer eigenen Prüfungsveranstaltung statt, ausnahmsweise vor dem eigenen Bläserchor.2 Aufgaben sind ein größeres Choralvorspiel aus der Standardliteratur und ein Instrumentalstück mittlerer Schwierigkeit aus der Standardliteratur. 3 Beide Stücke sind mit einem schriftlich vorzulegenden Probenplan vorzubereiten. 4 In der Prüfung wird eines der beiden Stücke ausgewählt, das zweite kann zur Ergänzung hinzugezogen werden.5 Durch die Probe und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 1.4 genannten Gebieten nachzuweisen.
- 1.5
- Popularmusik Chor1 Die Prüfung findet als Abschluss eines Lehrganges oder in einer eigenen Prüfungsveranstaltung, in Ausnahmen auch vor dem eigenen Chor statt. 2 Dabei wird ein bereits einstudierter Satz wiederholt. 3 Ein Song (einstimmig) und ein leichter drei- bis vierstimmiger Pop-/Gospelchorsatz werden der Bewerberin oder dem Bewerber zwei Wochen vor dem Prüfungstermin aufgegeben und sind in der Prüfung mit dem Chor zu erarbeiten. 4 Durch die Probe und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 1.2 genannten Gebieten nachzuweisen.5 Standardliteratur: Hg. Verband Ev. Chöre in Hessen und Nassau, Amazing grace Bd. I/II
- 1.6
- Popularmusik Taste1 Die Prüfung findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt. 2 Zur Prüfung ist leichte, freie Popliteratur als Vor- oder Nachspiel (Standardliteratur, s.u.) zu erarbeiten und zu drei Popliedern und einem traditionellen Lied aus dem EG Hessen der Gemeindegesang vorzubereiten und zu begleiten. 3 Ein Song und ein Literaturstück wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durch die Prüferin oder den Prüfer aufgegeben. 4 Die Auswahl der übrigen Stücke ist der Bewerberin oder dem Bewerber freigestellt. 5 Durch das Gottesdienstspiel und ein anschließendes Gespräch sind ausreichende Kenntnisse auf den oben unter Ausbildung I 6. genannten Gebieten nachzuweisen.6 Standardliteratur: Manfred Schmitz, Jugendalbum für Klavier, AMA-Verlag (ISBN 3-932587-413)
- 2.
- Allgemeine Fächer
- 2.1.
- SingenZu singen sind ein traditionelles und ein Pop-geprägtes Lied aus dem EG sowie eine Liturgische Weise.
- 2.2.
- Musiktheorie und GehörbildungIn einer mündlichen Prüfung sind ausreichende Fähigkeiten in den oben unter Ausbildung I 2.2 genannten Bereichen nachzuweisen.
- 2.3
- Liturgik, KirchenliedkundeIn einem Kolloquium (oder ersatzweise einer Klausur) sind die Kenntnis der Formen IIA und IIB des Gottesdienstes in der EKHN nachzuweisen und Einsatzmöglichkeiten der Orgel/des Chors/Kinderchores/Bläserchores/Keyboards im Gottesdienst darzustellen.
Anhang
Die Prüfungsgebühr beträgt € 20,– und ist auf das Konto der Abteilung Kirchenmusik zu überweisen: Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel eG Konto-Nr.: 400 166 4
BLZ: 500 605 00