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Arbeitsrechtliche Kommissionen

Nr. 46Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung von § 44 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Vom 4. April 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 11.1/2022 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
§ 44 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 (ABl. 2014 S. 38), zuletzt geändert am 25. Februar 2022 (ABl. 2022 S. 119 Nr. 25), wird wie folgt geändert:
  1. In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Mitarbeiter“ die Wörter „eine schriftliche oder textliche Mitteilung oder“ eingefügt.
  2. In Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort „unverzüglich“ die Wörter „eine neue Mitteilung oder“ eingefügt.
  3. In Absatz 2 werden nach dem Wort „vorzulegende“ die Wörter „Mitteilung oder“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-
regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.
Darmstadt, 28. April 2022
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Bekanntmachungen

Nr. 47Änderung des Namens der Evangelischen Südostgemeinde Darmstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Südostgemeinde Darmstadt, hat am 21. März 2022 beschlossen, dass die Kirchengemeinde den Namen „Evangelische Christophorusgemeinde Darmstadt“ führt. Der Beschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt.
Darmstadt, 2. Mai 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 48Satzung
zur Änderung der Dekanatssatzung
des Evangelischen Dekanates Biedenkopf-Gladenbach
für die Diakoniestation Gladenbach
Vom 19. März 2022

Die Dekanatssynode des Evangelischen Dekanates Biedenkopf-Gladenbach hat folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7 Absatz 1 der Dekanatssatzung des Evangelischen Dekanates Biedenkopf-Gladenbach für die Diakoniestation Gladenbach vom 16. März 2002, geändert am 7. Oktober 2009, wird wie folgt gefasst:
„(1) Dem Stationsvorstand gehören der Dekan / die Dekanin oder der stellvertretende Dekan / die stellvertretende Dekanin oder der/die Vorsitzende der Dekanatssynode Biedenkopf-Gladenbach und bis zu sechs Mitglieder an, die von der Dekanatssynode Biedenkopf-Gladenbach in geheimer Wahl gewählt werden.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft.
***
Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt.
Darmstadt, 26. April 2022
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 49Satzung
zur Änderung der Satzung für die Tagungshäuser
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Vom 31. März 2022

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 50 Absatz 3 der Kirchenordnung folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung für die Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 27. November 2008 (ABl. 2009 S. 53), geändert am 26. Januar 2012 (ABl. 2012 S. 96), wird wie folgt gefasst:
„Er besteht aus jeweils mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Dezernats Finanzen Bau und Liegenschaften (Dezernat 3) der Kirchenverwaltung und bis zu vier weiteren Mitgliedern, die von der Kirchenleitung für die Dauer von vier Jahren berufen werden.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Darmstadt, 3. Mai 2022
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Nr. 50Beschluss
zur Änderung der Satzung der Diakonie Hessen
Vom 9. November 2020

Die Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen hat folgende Änderungen der Satzung der Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. vom 4. Juli 2013 (ABl. 2013 S. 354), zuletzt geändert am 15. November 2017 (ABl. 2018 S. 149), beschlossen:
  1. Zu den Regelungen der Mitgliederversammlung, § 16 Abs. 1 Satzung DH
    1. In § 16 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
      „Eine Zusammenkunft kann in begründeten Fällen auch in digitaler Form und in Form einer Kombination aus persönlicher Präsenz und digitaler Teilnahme erfolgen.“
    2. In § 16 Abs. 1 S. 7 wird nach dem Wort „Vorsitzende“ folgende Regelung eingefügt:
      „legt die Form der Versammlung fest,“.
      Der Satz lautet nach seiner Ergänzung:
      „Die oder der Vorsitzende legt die Form der Versammlung fest, beruft die Mitgliederversammlung schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie.“
  2. Zu den Regelungen des Aufsichtsrats, § 19 Abs. 1 Satzung DH
    1. In § 19 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
      „Eine Zusammenkunft kann auch in digitaler Form und in Form einer Kombination aus persönlicher Präsenz und digitaler Teilnahme erfolgen.“
    2. In § 19 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt:
      „Die für die Einberufung bzw. Einladung zuständige Person legt die Form der Zusammenkunft fest.“
  3. In § 24 Satzung DH (Beschlussfassung und Wahlen) wird folgende Regelung als neuer Absatz 6 eingefügt:
    „Die vorgenannten Grundsätze finden auch bei einer Zusammenkunft in digitaler und in Form einer Kombination aus persönlicher Präsenz und digitaler Teilnahme Anwendung.“
***
Vorstehende Satzungsänderungen wurden am 23. April 2021 von der Kirchensynode gemäß § 14 Absatz 5 Satz 1 des Diakoniegesetzes genehmigt und am 23. November 2021 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (VR 4595) eingetragen.
Darmstadt, 4. Mai 2022
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 51Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Gemeinde am Marktplatz, Neu-Isenburg
Dekanat: Dreieich-Rodgau
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. REF. GEMEINDE AM MARKTPLATZ, NEU-ISENBURG
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Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 6. Mai 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 52Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen

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Urkunde
über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanats Frankfurt und Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, wird aufgehoben.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 15. März 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey-Wöllstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, wird aufgehoben.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 11. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, in die 1,0 Pfarrstelle der seit 1. Januar 2022 durch Gemeindezusammenschluss entstandenen Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim-Dintesheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dintesheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn und der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Flörsheim wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, wird in die 1,0 Pfarrstelle der seit 1. Januar 2022 durch Gemeindezusammenschluss entstandenen Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim-Dintesheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
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Darmstadt, 5. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Luthergemeinde Frankfurt, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Luthergemeinde Frankfurt, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt und Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Luthergemeinde Frankfurt wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Luthergemeinde Frankfurt, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Luthergemeinde Frankfurt, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Darmstadt, 11. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Emmausgemeinde Frankfurt-Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Emmausgemeinde Frankfurt-Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt und Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Emmausgemeinde Frankfurt-Eschersheim wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Emmausgemeinde Frankfurt-Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Emmausgemeinde Frankfurt-Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Darmstadt, 11. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt-Oberrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt-Oberrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt und Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt-Oberrad wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt-Oberrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelisch-lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt-Oberrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 8. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanats Frankfurt und Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach a. M.-Bieber, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Darmstadt, 15. März 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey-Wöllstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Michaelisgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 11. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Sulzbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Sulzbach, Evangelisches Dekanat Kronberg

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Sulzbach wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Sulzbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Sulzbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 8. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Jakobusgemeinde Framersheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, in eine 0,5 Pfarrstelle

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey-Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Jakobusgemeinde Framersheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Gau-Heppenheim wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Jakobusgemeinde Framersheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gau-Heppenheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Darmstadt, 12. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Gundersheim, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, in eine 0,5 Pfarrstelle

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey-Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinde Gundersheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Hangen-Weisheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Hochborn wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Gundersheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Hangen-Weisheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Hochborn, Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Darmstadt, 12. April 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Nr. 53Beauftragung für den Prädikantendienst

Folgendes Gemeindemitglied wurde mit Wirkung vom 17. November 2021 für den Prädikantendienst beauftragt:
Sven Richard, Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim
Darmstadt, 2. Mai 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 54Verleihung der Ehrennadel und der Ehrenurkunde

Verleihung der Ehrennadel
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Artur Haardt, Ev. Martinsgemeinde Münster
Verleihung der Ehrenurkunde
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrenurkunde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Dr. Gabriele Hauer, Ev. Kirchengemeinde Neckarsteinach
Christa Lorenz, Ev. Kirchengemeinde Neckarsteinach
Helga Schäfer, Ev. Kirchengemeinde Neckarsteinach
Darmstadt, 2. Mai 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

Hinweis

Die Kirchensynode hat am 25. November 2021 beschlossen, dass freie Pfarrstellen und Stellen im gemeindepädagogischen Dienst nicht mehr im Amtsblatt ausgeschrieben werden müssen. Ab dieser Ausgabe wird daher im Amtsblatt nur noch in Kurzform auf neue Stellenausschreibungen hingewiesen. Die ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie jeweils ab dem 15. Tag des Monats auf der Homepage der Stellenbörse der EKHN unter pfarrstellen.ekhn.de und gemeindepaedagogischerdienst.ekhn.de.
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Pfarrstellen

Die folgenden Stellenausschreibungen finden Sie ab dem 15. Mai in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Juni 2022 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der Dienstweg ist ebenfalls einzuhalten. Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehenden Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; sabine.winkelmann@ekhn.de.
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Wiesbaden
Beauftragte/Beauftragter des Evangelischen Büros Hessen am Sitz der Landesregierung
Frankfurt
Referentin/Referent für Entwicklung und Partnerschaft Europa und USA im Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
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Dekanspfarrstellen

Dekanat Büdinger Land
0,5 Stelle einer stellvertretenden Dekanin/eines stellvertretenden Dekans, zum zweiten Mal
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat an der Dill
Langenaubach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B
Dekanat Westerwald
Westerburg, 1,0 Pfarrstelle II (Johannes-Bezirk), Modus A
Wirges, 1,0 Pfarrstelle II zur Verwaltung, Verwaltungsdienstauftrag bis zum 31. Dezember 2027. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal
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Oberhessen

Dekanat Büdinger Land
Dauernheim- und Blofeld (0,5), Modus B, zum zweiten Mal
Dekanat Wetterau
Beienheim/Weckesheim, 0,5 Pfarrstelle, Kooperationsraum Mittlere Wetterau, Modus A
Münster/Fauerbach v. d. H. Höhe, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Alzey-Wöllstein
Planig, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
Dekanat Nassauer Land
Klingelbach, 1,0 Pfarrstelle I und 0,5 Pfarrstelle II, Modus C. Die Besetzung der Pfarrstellen erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal
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Rhein-Main

Dekanat Hochtaunus
Grävenwiesbach, 1,0 Pfarrstelle II, Modus C. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Usingen, 0,5 Pfarrstelle I, Modus C. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Kronberg
Oberhöchstadt, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Dekanat Wiesbaden
Wiesbaden, Paul-Gerhardt-Gemeinde, 0,5 Pfarrstelle plus 0,5 Pfarrstelle* (befristet bis 31. Dezember 2024), Modus A, zum wiederholten Mal
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Starkenburg

Dekanat Bergstraße
Reichenbach, 1,0 Pfarrstelle II m. S. i. Beedenkirchen, Modus A
Zwingenberg, 1,0 Pfarrstelle III m. S. i. Alsbach, Modus A, Gemeindenetz Nördliche Bergstraße, zum wiederholten Mal
Dekanat Vorderer Odenwald
Babenhausen, 1,0 Pfarrstelle II (Ost), Modus A
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Weitere Pfarrstellen

Dekanat Nassauer Land
0,5 Pfarrstelle für Alten- Kranken- und Hospizseelsorge (AKH)
0,5 Pfarrstelle Krankenhausseelsorge im St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein
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Stellen in den Zentren

Zentrum Seelsorge und Beratung
0,5 Stelle „Landeskirchliche/Landeskirchlicher Beauftragte/Beauftragter für die Psychologische Beratungsarbeit der EKHN und Beauftragte/Beauftragter für digitale Seelsorge und Beratung in der EKHN“
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Regionale Stellen

Dekanat Westerwald
0,5 Fach- oder Profilstelle für Evangelische Erwachsenenbildung
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Gemeindepädagogikstellen

Die folgenden Stellenausschreibungen finden Sie ab dem 15. Mai in der Stellenbörse der EKHN unter:
Dekanat Büdinger Land
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferenten (m/w/d), 100 %-Stelle, Elternzeitvertretung für 14 Monate und anschließend 50 %-Stelle Elternzeitvertretung für 10 Monate, 1. Ausschreibung
Dekanat Gießen, Kirchengemeinde Lang-Göns und Kirchengemeinde Leihgestern
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (m/w/d), 100 %-Stelle, zunächst befristet auf drei Jahre, 1. Ausschreibung
Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation mit einer 50 % Anbindung in die Nachbarschaft Bingen (m/w/d), 100 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 100 %-Stelle, unbefristet, 2. Ausschreibung
Dekanat Wetterau
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) für den Auf- und Ausbau der Arbeit mit Kindern und Familien in Bad Vilbel, 100 %-Stelle, unbefristet, 3. Ausschreibung