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###Urkunde
#Urkunde
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#Ausgabe 7Darmstadt, 15. Juli 2022
Synode
Nr. 76Beschlüsse
der 1. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode
der EKHN in Frankfurt am Main
vom 19. bis 21. Mai 2022
der 1. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode
der EKHN in Frankfurt am Main
vom 19. bis 21. Mai 2022
- Die Synode stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Die Tagesordnung wird um den TOP 29. Resolution zum Krieg in der Ukraine: Nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden streben ergänzt. Der TOP 18. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau entfällt. Der TOP 27. Wahl eines Mitglieds (Pfarrer oder Pfarrerin) in das KVVG wird auf die 2. Tagung vertagt.
- Die Synode nimmt folgende Berichte entgegen:
- a.
- Bericht des Präses der Zwölften Kirchensynode (Drs. 17/22)
- b.
- Berichte der Kirchenleitung
- Bericht der Kirchenleitung über das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlen zur Dreizehnten Kirchensynode
- Bericht der Kirchenleitung 2021/2022 (Art. 47 Abs. 1 Ziffer 16 KO) (Drs. 18/22)
- ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung zu ekhn2030 zur Übergabe des Ergebnisstands an die Dreizehnte Kirchensynode (Drs. 19/22)
- Fundraising im kirchlichen Kontext – ein Überblick über das Angebot (Drs. 21/22)
- Die Arbeit der Ehrenamtsakademie im Überblick (Drs. 22/22)
- Die Synode beschließt die Geschäftsordnung der Dreizehnten Kirchensynode (Drs. B 16/22) mit einer Erweiterung um § 4 Absatz 4 sowie der Senkung des Quorums für Anträge von 25 auf 15 Synodale (passim).
- Die Synode überweist den folgenden Entschließungsantrag an die Kirchenleitung und (durch Beschluss des KSV) an den Ausschuss Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) und den Rechtsausschuss: Es soll geprüft werden, ob und welche Gesetzesänderungen notwendig sind, um Jugenddelegierten das Stimmrecht in der Kirchensynode einzuräumen.
- Die Synode bestimmt die Bestellung der weiteren Ausschüsse (gem. Art. 45 Abs. 1 Satz 2 KO, § 32 Abs. 5 KSGeschO) wie folgt:
- Ausschuss für Bildung, Generationen und Jugend (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
- Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
- Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
- Wahlen werden durchgeführt.
- a.
- Benennungsausschuss (15 Mitglieder)Nord-Nassau (NN)
Christian Harms, Weilmünster
Rüdiger Weyer, Biedenkopf
Pfarrer Matthias Ullrich, GladenbachOberhessen (OH)
Marko Fuhr, Gießen
Thomas Ruppert, Kirtorf
Pfarrerin Sonja Löytynoja, GießenRheinhessen und Nassauer Land (RN)
Astrid Ellermann, Aull
Gundi Bäßler, Harxheim
Pfarrer Thomas Stegmann, MommenheimRhein-Main (RM)
Cornelia Köstlin-Göbel, Eschborn
Christian Hepp, Wiesbaden
Pfarrer Andreas Heidrich, Bad SodenStarkenburg (Stb)
Alexander Gemeinhardt, Bensheim
Jutta Trintz, Langen
Pfarrerin Kerstin Peiper, Michelstadt - b.
- Kirchensynodalvorstand (5 Mitglieder)Präses
Dr. Birgit Pfeiffer, Mainz, RNStellvertretender Präses
Pfarrer Wolfgang Prawitz, Groß-Gerau, Stbübrige Mitglieder
Jan Löwer, Hünfelden, NN
Josua Keidel, Kaub, RN
Pfarrerin Lotte Jung, Frankfurt, RM - c.
- Theologischer Ausschuss (12 Mitglieder)Oliver Heun, Alsfeld, OH
Dr. Cornelia Köstlin-Göbel, Eschborn, RM
Renate Sandforth, Frankfurt, RM
Jörg Waldschmidt, Dillenburg, NNProf. Dr. Melanie Köhlmoos, Frankfurt, RM
Pfarrerin Ilka Friedrich, Mainz, RN
Pfarrerin Dr. Erika Mohri, Worms, RN
Pfarrerin Arami Neumann, Wiesbaden, RM
Pfarrerin Sonja Katharina Oppermann, Mittenaar, NN
Pfarrerin Kerstin Peiper, Michelstadt, Stb
Pfarrer Thomas Stegmann, Mommenheim, RN - d.
- Rechtsausschuss (12 Mitglieder)Alexander Basse, Königstein i. Ts., RM
Inken Benthien, Guntersblum, RN
Dieter Eller, Gehlert, NN
Christian Hepp, Wiesbaden, RM
Susanne Koch, Laubach, OH
Bernd Weirauch, Hamm, RN
Rüdiger Weyer, Biedenkopf, NNPfarrerin Claudia Ginkel, Friedberg, OH
Pfarrerin Dr. Hanne Köhler, Flörsheim, Stb
Pfarrer Thomas Reitz, Mainhausen, Stb
Pfarrerin Christine Streck-Spahlinger, Frankfurt, RM - e.
- Finanzausschuss (12 Mitglieder)Horst Baier, Pfungstadt, Stb
Dr. Hoimar von Ditfurth, Bad Homburg, RM
Dr. Susan Durst, Zornheim, RN
Christian Heß, Darmstadt, Stb
Axel Kaufmann, Frankfurt, RM
Dr. Dietrich Werner Pradt, Hünstetten, RM
Norbert Schweitzer, Seligenstadt, Stb
Sascha Schwunk, Haiger, NNPfarrerin Evelyn Bachler, Groß-Umstadt, Stb
Pfarrer Markus Eichler, Viernheim, Stb
Pfarrerin Susanne Stock, Limburg, NN - f.
- Bauausschuss (8 Mitglieder +1 Mitglied aus Finanzausschuss)Nord-Nassau
Michael Zollenkopf, HatzfeldOberhessen
Uwe Schebaum, GießenRhein-Main
Stefan Majer, FrankfurtRheinhessen und Nassauer Land
Marc Ullrich, Neu-BambergStarkenburg
Berenike Astheimer-Heger, BischofsheimDrei weitere Synodale:
Jörg Fried, Idstein, RM
Pfarrerin Elisabeth Huhn, Höchstenbach, NN
Pfarrer Michael Dietrich, Pfungstadt, StbEine Synodale aus dem FA delegiert
Dr. Susan Durst, Zornheim, RN - g.
- Rechnungsprüfungsausschuss (12 Mitglieder)Johannes Friedrich Diehl, Darmstadt, Stb
Alexander Ebert, Osthofen, RN
Alexander Englert, Lützelbach, Stb
Sigrid Jox, Lich, OH
Lars Lehmann, Reichelsheim (Wetterau), OH
Thomas Ruppert, Kirtorf, OH
Dr. Peter Thoele, Viernheim, Stb
Jutta Trintz, Langen, Stb - h.
- Verwaltungsausschuss (12 Mitglieder)Brigitte Jahn-Lennig, Dreieich, Stb
Esther Jüdt, Oberroßbach, NN
Frank Köhler, Taunusstein, RM
Helmut Lohkamp, Ingelheim, RN
Sebastian Ohly, Kronberg, RM
Gerhard Schulze-Velmede, Heuchelheim, OH
Carsten Simmer, Homberg (Ohm), OH
Peter Vollrath-Kühne, Bad Homburg, RMPfarrerin Bettina Friehmelt, Wiesbaden, RM
Prodekan Pfarrer Holger Kamlah, Frankfurt, RM
Pfarrerin Dr. Juliane Schüz, Oestrich-Winkel, RM - i.
- Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)Thomas Berlenbach, Friedberg, OH
Patrick Bienhaus, Lampertheim, Stb
René Eisenacher, Frankfurt, RM
Astrid Ellermann, Aull, RN
Vladislav Golyschkin, Wiesbaden, RM
Mareike Oponczewski, Gießen, OH
Barbara Schmidt-Stutzke, Dautphetal, NNPfarrer Manuel Eibach, Ranstadt, OH
Pfarrerin Karin Klaffehn, Lauterbach, OH
Pfarrer Dr. Hans-Jörg Wahl, Usingen, RM
Pfarrerin Nicole Wiehler, Gemmerich, RN - j.
- Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)Gundi Bäßler, Harxheim, RH
Dieter Eller, Gehlert, NN
Andrea Hamm, Gau-Odernheim, RN
Claudia Künkel, Limburg, NN
Ulrike Laux, Groß-Umstadt, Stb
Günter Leyerzapf, Frankfurt, RM
Franziska Linhart, Niddatal, OH
Rotraud Weber, Höhn, NNPfarrerin Anja Harzke, Frankfurt, RM
Pfarrer Andreas Heidrich, Bad Soden, RM
Pfarrerin Ulrike Hofmann, Neu-Isenburg, Stb
Pfarrerin Sandra Scholz, Dietzenbach, Stb - k.
- Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)Marko Fuhr, Gießen, OH
Monika Henrici, Neu-Anspach, RM
Jasmin Klein, Babenhausen, Stb
Jaana Perttu-Kacsóh, Eltville, RM
Dr. Klaus Sauer, Frankfurt, RM
Marianne Seibert, Dillenburg, NN
Bettina Sieck, Mainz, RN
Dr. Silke Wedekind, Frankfurt, RMPfarrer Dr. Uwe Buß, Rimbach, Stb
Pfarrer Dr. Klaus Neumeier, Bad Vilbel, OH
Pfarrer Jörg Niesner, Laubach, OH
Pfarrer Matthias Ullrich, Gladenbach, NN
- Die Synode entsendet die drei Synodalen Pfarrer Markus Eichler, Dieter Eller und Conny von Schumann in die Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen (gemäß § 15 Diakoniegesetz).
- Die Synode entsendet in den Koordinierungsausschuss des Diakonischen Werks (§ 7 Abs. 3 des Vertrags zwischen der EKHN und der EKKW) die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) und beauftragt die genannten drei Ausschüsse, je ein weiteres Mitglied in den Koordinierungsausschuss zu entsenden.
- Die Synode beruft in den Vorstand der Hessischen Lutherstiftung Prof. Dr. Melanie Köhlmoos, Prof. Dr. Rebecca Müller und Prof. Dr. Angela Standhartinger (Drs. W 23/22).
- Die Synode beruft in die Schlichtungsstelle (gemäß § 50 MAVG) (Drs. W 24/22) zum Vorsitzenden den Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Trieb und zur Stellvertreterin die Richterin am OLG Gabriele Slutzky. Die Amtszeit dauert fünf Jahre (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027).
- Die Synode überweist den Entwurf eines Kirchengesetzes zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften (Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst) (Drs. G 20/22) nach erster Lesung mit den eingebrachten Anträgen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) und den Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) sowie die weiteren Ausschüsse.
- Die Synode beschließt, weiterhin vier Gemeindemitglieder in die Kirchenleitung zu wählen.
- Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Worms-Wonnegau: Eingruppierung nach KDO für GüT-Geschäftsführungen (Drs. DA 25/22) an die Kirchenleitung sowie den Verwaltungsausschuss.
- Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Wetterau: Förderung kirchlicher Freizeiteinrichtungen (Drs. DA 26/22) an die Kirchenleitung sowie den Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) (federführend), den Bauausschuss und den Finanzausschuss.
- Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Antrag Dekanat Wiesbaden: Doppik (Drs. DA 28/22) an die Kirchenleitung sowie den Rechnungsprüfungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss und den Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel).
- Die Fragestunde wird durchgeführt (Drs. F 27/22).
- Eine Feierstunde zum 75. Jubiläum der EKHN unter dem Titel „Erzähl mir mehr“ findet statt.
- Die Synode verabschiedet folgende Resolution (Drs. 32/22):Resolution der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum Krieg in der UkraineNach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden strebenMit Entsetzen und großer Sorge sieht die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf den Krieg in der Ukraine. Wir beten für die Menschen, die durch den Krieg so großes Leid erfahren, und wir beten für ein schnelles Ende des Krieges. Wir beten für Frieden. Und wir fordern auf, alles politisch Mögliche zu tun, den Krieg zu beenden und nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden zu streben.Der von Präsident Putin befohlene Angriff der russischen Armee auf die Ukraine ist ein Bruch des Völkerrechts, das die zentrale Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in dieser Welt ist. Mit welcher Brutalität der Krieg von Seiten Russlands geführt wird, zeigt sich in den Angriffen auf die Zivilbevölkerung und Nachrichten über offensichtliche Kriegsverbrechen. Für diese Aggression sind auch russische Sicherheitsinteressen keine Rechtfertigung.Unsere Gedanken und Gebete sind besonders bei den Menschen in der Ukraine, die entsetzliche Gewalt und Krieg erfahren. Mit Recht verteidigen sie ihr Leben, ihr Land und ihre Freiheit. Wir halten es für legitim, sie in ihrer Verteidigung durch wirtschaftliche Sanktionen gegen den Aggressor und durch Waffenlieferungen zu unterstützen. Ziele müssen dabei ein Waffenstillstand und Verhandlungen sein, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.Zugleich muss es darum gehen, weitere Eskalationen zu vermeiden. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, mögliche Folgewirkungen von Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Es besteht die Gefahr, dass andere Länder in das Kriegsgeschehen hineingezogen werden und dass militärische Gewalt völlig eskaliert. Schon jetzt gefährdet dieser Krieg die globale Ernährungssicherheit, besonders in Afrika und Asien und auch hier muss Hilfe geleistet werden.Wir wissen: Es gibt keine einfachen Lösungen. Die Dilemmata, in denen mit jeder getroffenen Entscheidung Schuld und auch neue Gefahren verbunden sind, entbinden aber nicht davon, um die ethisch verantwortbarste Entscheidung zu ringen.Die gegenwärtigen Entwicklungen und die militärischen Optionen führen dazu, dass die Fragen des Klimawandels und der sozialen Ungerechtigkeit in unserem Land und weltweit aus dem Blick geraten. Der Epheserbrief nennt unter anderem Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden eine „Waffenrüstung Gottes“ im Kampf gegen Böses, das Leben zerstört (vgl. Epheser 6, 13-17). Dies mahnt uns, in den jetzt nötigen Entscheidungen Gottes Horizont für ein gutes und friedliches Miteinander nicht aus den Augen zu verlieren. Dazu gehört auch die Freiheit des Gewissens und des Glaubens. Soldatinnen und Soldaten, die den Dienst mit der Waffe in diesem Krieg verweigern, brauchen Schutz und Asyl. Wir sind davon überzeugt, dass bloße Waffengewalt keinen wirklichen, nachhaltigen Frieden schafft. Als Synode wollen wir die friedensethische Reflexion und Arbeit in unserer Kirche weiter fördern.Wir sind dankbar für das vielfältige Engagement in unseren Gemeinden in Friedensgebeten und in der Aufnahme und Unterstützung geflüchteter Menschen. Dieses Engagement möchten wir weiter fördern. Wir begrüßen die grundsätzlich unbürokratische und großzügige Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, nehmen aber auch wahr, dass geflüchtete Menschen gegenwärtig sehr ungleich behandelt werden. Wir dringen auf die Koordination und Vernetzung zwischen Landesregierungen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Förderung hauptamtlicher Strukturen zur Koordination des freiwilligen Engagements sowie eine möglichst einheitliche Praxis zuständiger Behörden. Auch Hilfe- und Unterstützungssysteme brauchen den Maßstab der Gerechtigkeit.„Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein“ – diese klare Botschaft der 1. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam 1948 hat nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Alle christlichen Begründungen der russischen Aggression weisen wir daher entschieden zurück.
gez. Dr. Pfeiffer | gez. Prawitz |
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2022 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 1. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben.
LINK zu den Drucksachen: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/synodalds
Nr. 77Berichtigung der Bekanntmachung Nr. 56 aus 2022
In der Überschrift der Bekanntmachung Nr. 56 aus 2022 (Ausgabe 6 S. 295) ist das Wort „Zwölften“ durch das Wort „Dreizehnten“ zu ersetzen.
Darmstadt, 6. Juli 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Gesetze und Verordnungen
Nr. 78Rechtsverordnung
zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrdienstverhältnis auf Probe
Vom 9. Juni 2022
zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrdienstverhältnis auf Probe
Vom 9. Juni 2022
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 12 Absatz 4 des Pfarrdienstgesetzes der EKD folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Absatz 1 der Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrdienstverhältnis auf Probe der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 30. Juni 2016 (ABl. 2016 S. 233), wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst dürfen nicht zusätzlich mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer vakanten Pfarrstelle (Mitversehung, Vakanzvertretung) oder der Vertretung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers, die oder der länger verhindert ist (Vertretung), beauftragt werden, es sei denn, die Pfarrerin oder der Pfarrer im Probedienst stimmt der Beauftragung ausdrücklich zu. Die Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Die regulären Vertretungsdienste bleiben hiervon unberührt.“
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Darmstadt, 24. Juni 2022 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Bekanntmachungen
Nr. 79Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Nassauer Land Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten und die Evangelische Kirchengemeinde Kaltenholzhausen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land, werden am 1. Januar 2023 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 6. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander
Zander
Nr. 80Bekanntgabe neuer Dienstsiegel
Kirchengemeinde: Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel Dekanat: Westerwald Umschrift des Dienstsiegels: EV. ERLÖSER-KIRCHENGEMEINDE NEUHÄUSEL |
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 7. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff
Dr. Dieckhoff
Nr. 81Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen
###Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, in die 1,0 Pfarrstelle I der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz
Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz wird Folgendes beschlossen:
#§ 1
Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in die 1,0 Pfarrstelle I der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, umbenannt.
#§ 2
Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
#Darmstadt, 13. Juni 2022 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Urkunde
über die Umbenennung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, in die 0,5 Pfarrstelle II der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz
Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz wird Folgendes beschlossen:
#§ 1
Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in die 0,5 Pfarrstelle II der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, umbenannt.
#§ 2
Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
#Darmstadt, 13. Juni 2022 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 82Wahl des Pfarrerausschusses
Die Pfarrversammlungen haben am 27. April 2022 folgende Mitglieder für den Pfarrerausschuss gewählt:
Propsteigruppe Nord-Nassau
Mitglieder: | Martin Frölich | Kersten Marie Stegmann |
1. Stellvertreter: | Thomas Gessner | Wolfgang Plodek |
2. Stellvertreter: | Hartmut Failing | Ernst-Detlef Flos |
Propsteigruppe Oberhessen
Mitglieder: | Lutz Neumeier | - |
1. Stellvertreter: | Stefan Becker | - |
2. Stellvertreter: | Sylvia Grohmann | - |
Propsteigruppe Rheinhessen und Nassauer Land
Mitglieder: | Veronika Veerhoff | Adrian Ladner |
1. Stellvertreter: | Christine Beutler-Lotz | Christoph Kiworr |
2. Stellvertreter: | Merle Große | Tobias Kraft |
Propsteigruppe Rhein-Main
Mitglieder: | Jutta-Marie Reimers-Gruhn | Tim Fink |
1. Stellvertreter: | Arami Neumann | Ralf Janisch |
2. Stellvertreter: | Mechtild Gunkel | - |
Propsteigruppe Starkenburg
Mitglieder: | Albrecht Burkholz | Simon Körber |
1. Stellvertreter: | Dagmar Unkelbach | Simon Wiegand |
2. Stellvertreter: | Sebastian Bähringer | Thomas Camphausen |
Die Kirchenleitung hat das Wahlergebnis gemäß § 6 Absatz 4 der Wahlordnung zum Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss am 9. Juni 2022 festgestellt. Die Amtszeit beginnt am 1. September 2022 und endet am 31. August 2026.
Darmstadt, 9. Juni 2022 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 83Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht
Im Verlauf eines Schuljahres oder zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden hauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrerinnen und Pfarrer zur Erteilung von Religionsunterricht in wechselnder Anzahl abgeschlossen. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich für diesen Dienst als Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben.
Im kommenden Schuljahr sind u. a. Gestellungsverträge an folgenden Schulen abzuschließen:
- Gymnasium Nackenheim (mit Schulseelsorge)
- Adolf-Reichwein-Schule Limburg (Berufliche Schule - mit Schulseelsorge)
- Prälat-Diehl-Schule in Groß-Gerau (Gymnasium)
- Gymnasium Michelstadt (mit Schulseelsorge).
Weitere Schulen finden Sie auf den Homepages der Kirchlichen Schulämter der EKHN.
Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus:
- praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion
- die Aufnahme in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für einen hauptberuflichen Gestellungsvertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchenleitung.
Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO § 4 Absatz 4 vorgesehen.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 31. August 2022 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propstei und das zuständige Kirchliche Schulamt an die Kirchenverwaltung – Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, 64276 Darmstadt, erbeten.
Weitere Auskunft erteilt Oberkirchenrat S. Krützfeld (06151 405-233).
Darmstadt, 9. Juni 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Krützfeld |
Nr. 84Bewerbung zur Teilnahme am Aufnahmeseminar
als Voraussetzung für die Bewerbung in den
praktischen Vorbereitungsdienst (Vikariat)
als Voraussetzung für die Bewerbung in den
praktischen Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt bis zum vollständigen Aufbau der Kirchlichen Studienbegleitung neben den in § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Vorbildungsgesetzes (VorbG) genannten Kriterien die Teilnahme an einem Aufnahmeseminar und die Empfehlung der Aufnahmekommission zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 VorbG) voraus. Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Empfehlung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst aus der Potentialanalyse oder eine Teilnahmebescheinigung der Kirchlichen Studienbegleitung verfügen, brauchen am Aufnahmeseminar nicht teilzunehmen.
Das nächste Aufnahmeseminar findet vom 2. bis 4. November 2022 in Arnoldshain statt.
Für das Aufnahmeseminar können sich bewerben:
Kandidatinnen und Kandidaten, die die Erste Theologische Prüfung bestanden oder den (berufsbegleitenden) Masterstudiengang nach § 5 des Vorbildungsgesetzes erfolgreich absolviert haben oder Theologiestudierende, die mindestens zur Integrationsphase zugelassen sind (Nachweis).
Die Bewerbungen sind - unter Angabe des geplanten Vikariatsbeginns - an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, 64276 Darmstadt zu richten.
Der Bewerbung sind folgende Anlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf & Lichtbild
- ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung oder Zeugnis der Masterprüfung oder Nachweis über den Beginn der Integrationsphase bzw. Meldung zum Examen
- ggf. Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. August 2022 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
Darmstadt, 29. Juni 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Ludwig |
Nr. 85Beauftragung für den Prädikantendienst
Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 12. Juni 2022 für den Prädikantendienst beauftragt:
Mawuli Assimadi, Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim
Lucilene de Batista de Lima, Dekanat Nassauer Land
Zahra Famarini, Dekanat Vogelsberg
Elahesadat Hosseini, Dekanat Gießener Land
Susan Palakalodil, Dekanat Dreieich-Rodgau
Inke Rondonuwu, Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Zohre Heidari Shahi Saraee, Dekanat Gießen
Darmstadt, 1. Juli 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 86Verleihung der Ehrennadel und der Ehrenurkunde
Verleihung der Ehrennadel
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Liesel Hallenberger, Ev.-luth. Kirchengemeinde Frohnhausen
Detlef Ruffert, Ev. Kirchengemeinde Obereisenhausen
Karl Heinz Schneider, Ev. Kirchengemeinde Dautphe/Mornshausen
Dr. Michael Vollmer, Ev. Kirchengemeinde Georgenhausen-Zeilhard
Verleihung der Ehrenurkunde
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurden die Ehrenurkunden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Susanne Hauschild, Ev. Erlösergemeinde Mainz-Kastel
Walter Helwig, Ev. Kirchengemeinde Volxheim
Ilse Kopriwa, Ev. Kirchengemeinde Bad König
Axel Muhn, Ev. Kirchengemeinde Bad König
Darmstadt, 4. Juli 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Dienstnachrichten
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
#Pfarrstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebene Pfarrstelle müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 29. August 2022 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
____________ |
Dekanspfarrstellen
Dekanat Groß-Gerau- Rüsselsheim | 0,5 Stelle hauptamtliche stellvertretende Dekanin/hauptamtlicher stellvertretender Dekan, zum wiederholten Mal |
Gemeindepfarrstellen
#Nord-Nassau
Dekanat an der Dill | Langenaubach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | |
Oberscheld/Eibach, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | ||
Dekanat Biedenkopf- Gladenbach | Obereisenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | |
Wolzhausen, 0,5-Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal |
Oberhessen
Dekanat Büdinger Land | Büdingen, 1,0 Pfarrstelle II (Süd), Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen | |
Dekanat Gießener Land | Allendorf (Lumda), 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal | |
Reiskirchen, 1,0 Pfarrstelle II, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung |
Rheinhessen und Nassauer Land
Dekanat Alzey-Wöllstein | Wonsheim, pfarramtlich verbunden mit Siefersheim und Stein-Bockenheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | |
Dekanat Ingelheim- Oppenheim | Jugenheim in Rheinhessen, 0,5 Pfarrstelle, Modus B | |
Dekanat Mainz | 1,0 Pfarrstelle angebunden an das Dekanat für die Kirchengemeinden Budenheim und Mainz-Mombach, Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal |
Rhein-Main
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | Frankfurt am Main-Seckbach, Evangelische Mariengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal | |
Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Riedberg, 1,0 Pfarrstelle, Modus A |
Starkenburg
Dekanat Darmstadt | Darmstadt-Eberstadt, Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal | |
Eschollbrücken, 1,0 Pfarrstelle bis 31. Dezember 2024, 0,5 Pfarrstelle ab 1. Januar 2025, Modus C, zum zweiten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | ||
Dekanat Dreieich-Rodgau | Heusenstamm, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B, zum zweiten Mal | |
Dekanat Groß-Gerau- Rüsselsheim | Trebur und Astheim, 0,5 Pfarrstelle II, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | |
Dekanat Vorderer Odenwald | Dieburg,1,0 Pfarrstelle I Ost, Modus A, zum zweiten Mal | |
Groß-Zimmern, 1,0 Pfarrstelle I (Ost), Modus A |
Weitere Gemeindepfarrstellen
In der Juni-Ausgabe des Amtsblatts fehlten die Hinweise auf neu ausgeschriebene Gemeindepfarrstellen. Dies wird nunmehr nachgeholt. Die Bewerbungsfrist für die nachstehenden Gemeindepfarrstellen endet mit Ablauf des 28. Juli 2022.
#Nord-Nassau
Dekanat Westerwald | Liebenscheid, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal |
Oberhessen
Dekanat Vogelsberg | Crainfeld-Grebenhain, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | |
Dekanat Wetterau | Södel, 1,0 Pfarrstelle im Kooperationsraum Wetterau Ost, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal |
Rheinhessen und Nassauer Land
Dekanat Ingelheim-Oppenheim | Bingen, 1,0 Pfarrstelle I, Christuskirchengemeinde, Modus A, zum wiederholten Mal |
Rhein-Main
Dekanat Hochtaunus | Bad Homburg, Christuskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Grävenwiesbach, 0,5 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal | ||
Hausen-Westerfeld, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal | ||
Merzhausen-Lauken, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal | ||
Weilnau, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | ||
Dekanat Wiesbaden | Wiesbaden-Klarenthal, 1,0 Pfarrstelle, Modus A |
Starkenburg
Dekanat Bergstraße | Mörlenbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus C 0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung befristet bis zum 31.12.2024 Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Dekanat Darmstadt | Weiterstadt-Braunshardt und Gräfenhausen-Schneppenhausen, 1,0 Pfarrstelle III bis zum 31. Dezember 2024, Modus A (0,5 Pfarrstelle III ab 1. Januar 2025) | |
Dekanat Odenwald | Beerfelden III/Schöllenbach-Bullau, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal | |
Lützelbach, Bergkirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal |
Gemeindepfarrstellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Kirchenkreis an Lahn und Dill | Lützellinden, 0,5 Pfarrstelle, https://luetzellinden.ekir.de |
Pfarrstellen in der Diakonie
Stiftung Innere Mission Darmstadt | Theologische Vorständin/Theologischer Vorstand, (m/w/d) Bewerbungen bis zum 22. August 2022 per E-Mail an: wolf.moenner@matthaeus-muensterberg.de |
Kirchenmusikstellen
Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau | Referatsstelle Popularmusik (50 %) mit den Schwerpunkten Chor und PopPiano www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html | |
Evangelische Kirchengemeinde Fernwald-Steinbach | Chorleiterin/Chorleiter für den Ev. Frauenchor, und den Frauenchor „Gospel and more“, 28 Std./Monat (für Vorbereitung, Chorproben und kirchl. Auftritte etc.) www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html |
Regionale Stellen
Evangelisches Dekanat Bergstraße | Referenten/Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, 100 %-Stelle, unbefristet (39 Stunden/Woche), (m/w/d) www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Evangelisches Dekanat Gießener Land | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 100 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung | |
Evangelisches Dekanat Gießener Land | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 50 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung | |
Evangelisches Dekanat Wetterau | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Offene und Schulbezogene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Butzbach im Café Kanne (Degerfeld) und an der Schrenzerschule (m/w/d), 100 %-Stelle, befristet bis 31. März 2023, 1. Ausschreibung | |
Evangelisches Dekanat Hochtaunus | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 75 %-Stelle, befristet für Dauer von Elternzeit voraussichtlich bis 6. August 2023, 3. Ausschreibung | |
Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (m/w/d), 50 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung |