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###Urkunde
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Ausgabe 11Darmstadt, 15. November 2022
Gesetze und Verordnungen
Nr. 118Rechtsverordnung
zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung
Vom 21. Juli 2022
zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung
Vom 21. Juli 2022
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 12 Absatz 3, § 26 Absatz 2 und § 31 Absatz 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl. 2004 S. 13), zuletzt geändert am 2. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2 Nr. 2), wird wie folgt geändert:
- In § 14b Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Rheinhessen“ die Wörter „Frankfurt und Offenbach“ sowie ein Komma eingefügt.
- § 15a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:„Die Übertragung erfolgt auf alle Regionalverwaltungsverbände, wenn nichts anderes bestimmt ist.“
- Im neuen Satz 3 wird das Wort „Sie“ durch die Wörter „Die Kirchenleitung“ ersetzt.
- Der bisherige § 15a Absatz 3 wird einziger Absatz des neuen § 15b mit der Überschrift:„§ 15b
Einspruchsrecht“ - Der bisherige § 15b wird § 15c.
- In § 23 Absatz 1 bis 3 wird jeweils die Jahreszahl „2022“ durch die Jahreszahl „2025“ ersetzt.
- Der Anhang zur Regionalverwaltungsverordnung wird wie folgt geändert:
- Nach der Überschrift wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:„A. Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden, Dekanate und Kirchlichen Verbände
sowie gesamtkirchliche Genehmigungsaufgaben“ - Es wird folgender Abschnitt B angefügt:„B. Gesamtkirchliche Verwaltungsaufgaben,
die das Evangelische Schulwerk in Hessen und Nassau betreffen und dem
Regionalverwaltungsverband Rhein-Lahn-Westerwald übertragen sind1. Finanzwesen1.1 Verwalten des Finanzflusses1.2 Buchen der Anordnungen1.3 Vertragliche Einnahmen und Ausgaben tätigen1.4 Führen der Bücher1.5 Vorlagen kontrollieren und abrechnen1.6 Kassen und Bücher abschließen1.7 Überwachung von automatisierten Buchungen durch Schnittstellen mit Nebenbüchern2. Jahresabschluss2.1 Abrechnen der Haushaltsstellen2.2 Abrechnen besonderer Zuweisungen2.3 Dokumentieren der Vermögen, Schulden, Liegenschaften und Sachbuchabschluss2.4 Anfertigen der Reinschrift2.5 Fertigung der Anlagenbände2.6 Vorbereiten der Abnahme durch die Rechtsträger2.7 Bearbeiten von Prüfungsbemerkungen“
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. |
Darmstadt, 18. Oktober 2022 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Arbeitsrechtliche Kommissionen
Nr. 119Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Vom 26. Oktober 2022
Vom 26. Oktober 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat per Umlaufbeschluss die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 (ABl. 2014 S. 38), zuletzt geändert am 8. August 2022 (ABl. 2022 S. 388 f. Nr. 111 und Nr. 112), wird wie folgt geändert:
- In § 30 Absatz 2 werden vor dem Punkt ein Komma und die Wörter „mindestens aber der gesetzliche Mindestlohn“ eingefügt.
- In der Anlage 2 (Entgelttabelle) werden die Beträge „1.934“, „1.962“, „1.991“ und „2.018“ jeweils durch den Betrag „2.035“ ersetzt und wird der Betrag „2.242,40“ durch den Betrag „2.252,50“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.
Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts- regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht. |
Darmstadt, 31. Oktober 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Bekanntmachungen
Nr. 120Projektbezuschussung
aus Erträgen der „Ernst-Zur-Nieden-Stiftung“
aus Erträgen der „Ernst-Zur-Nieden-Stiftung“
Für das Jahr 2023 können Zuschüsse aus Erträgen der Ernst Zur Nieden-Stiftung vergeben werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung. Es geht dabei um Projekte und Vorhaben, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden. Neue und impulsgebende Ideen für kirchliche Arbeit sind gefragt, auch durch Nutzung kultureller und künstlerischer Medien.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen.
Anträge können formlos bis 15. Februar 2023 gestellt werden. Sie sind zu richten an:
Dezernat 1 Kirchliche Dienste, Stiftungsrat, Heike Wilsdorf, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt,
Telefon: 06151/405 477, Fax: 06151/405 555 477
Telefon: 06151/405 477, Fax: 06151/405 555 477
Anträge können auch per E-Mail entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Ingrid Allmrodt in der Kirchenverwaltung zu senden. E-Mail: Ingrid.Allmrodt@ekhn.de
Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten:
- kurze Bezeichnung des Projektes
- Träger für die Durchführung/verantwortliche Personen
- Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen)
- Ort und Zeit des Projektes
- Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)
- Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen)
Darmstadt, 1. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Wilsdorf |
Nr. 121Projektbezuschussung
aus Erträgen der „Hermann-Schlegel-Stiftung“
aus Erträgen der „Hermann-Schlegel-Stiftung“
Aus Erträgen der Hermann Schlegel-Stiftung können für Projekte im Jahr 2023 Zuschüsse vergeben werden. Die Zielsetzung der Hermann Schlegel-Stiftung ist in der Stiftungsurkunde folgendermaßen festgelegt: Zusätzliche Förderung der Seniorenarbeit und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Gefördert werden gemeindliche und kirchliche Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Unterstützt werden können auch Projekte der Männerarbeit, die den Kontakt zu unterschiedlichen Gruppen in der Arbeitswelt und in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen befördern.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen.
Anträge können formlos bis 15. Februar 2023 gestellt werden. Sie sind zu richten an:
Dezernat 1 Kirchliche Dienste, Stiftungsrat, Heike Wilsdorf, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt,
Telefon: 06151/405-477, Fax: 06151/405 555 477
Telefon: 06151/405-477, Fax: 06151/405 555 477
Anträge können auch per E-Mail entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Ingrid Allmrodt in der Kirchenverwaltung zu senden. E-Mail: Ingrid.Allmrodt@ekhn.de
Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten:
- kurze Bezeichnung des Projektes
- Träger für die Durchführung/verantwortliche Personen
- Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen)
- Ort und Zeit des Projektes
- Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)
- Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen)
Darmstadt, 1. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Wilsdorf |
Nr. 122Änderung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Oberroßbach, Evangelisches Dekanat an der Dill
Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Oberroßbach hat am 30. August 2022 beschlossen, dass die Kirchengemeinde den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Roßbachtal“ führt. Der Beschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt.
Darmstadt, 18. Oktober 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 123Bekanntgabe neuer Dienstsiegel
Kirchengemeinde: Wolferborn Dekanat: Büdinger Land Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WOLFERBORN |
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 8. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Dieckhoff |
Nr. 124Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen
###Urkunde
über die Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Heringen, Nauheim und Neesbach sowie über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nauheim in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Heringen, Nauheim und Neesbach, Evangelisches Dekanat an der Lahn
Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates an der Lahn und im Benehmen mit den Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Heringen, Nauheim und Neesbach wird Folgendes beschlossen:
#§ 1
Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Heringen, Nauheim und Neesbach, Evangelisches Dekanat an der Lahn, wird aufgehoben.
#§ 2
Die 1,0 Pfarrstelle Nauheim, Evangelisches Dekanat an der Lahn, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Gesamtkirchengemeinde Heringen, Nauheim und Neesbach, Evangelisches Dekanat an der Lahn, umbenannt.
#§ 3
Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
#Darmstadt, 4. Oktober 2022 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 125Verleihung der Ehrennadel und der Ehrenurkunde
Verleihung der Ehrennadel
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Dietmar Albrecht, Ev. Kirchengemeinde Weinolsheim
Verleihung der Ehrenurkunde
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurden die Ehrenurkunden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Jutta Kutt, Ev. Kirchengemeinde Espa
Anette Löhnert, Ev. Kirchengemeinde Angersbach-Rudlos
Inge-Lore Möller, Ev. Kirchengemeinde Angersbach-Rudlos
Darmstadt, 1. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 126Informationsveranstaltungen zum Studium der Ev. Theologie
und zum Beruf Pfarrer*in
und zum Beruf Pfarrer*in
Schüler*innen der Oberstufe sind zu einem präsentischen Informationstag über das Studium der Ev. Theologie und zum Beruf Pfarrer*in eingeladen. Er findet am 14. Januar 2023 am Paulusplatz in Darmstadt statt. Am Abend des 30. März 2023 gibt es außerdem ein digitales Angebot.
Alle Pfarrer*innen der EKHN werden gebeten, dem Referat Personalförderung und Hochschulwesen (P-FH) möglichst bis zum 6. Januar 2023 Namen und Kontaktdaten von Schüler*innen der Oberstufe weiter zu geben, die am Studium der Ev. Theologie und dem Pfarrberuf interessiert sind. Informationsmaterial kann in digitaler Form angefordert werden bei der Ausbildungsreferentin, Pfarrerin Sonja Mattes, (Kirchenverwaltung - Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, Tel.: (06151) 405-378, E-Mail: sonja.mattes@ekhn.de
Darmstadt, 13. Oktober 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig
Dr. Ludwig
Nr. 127Erste Theologische Prüfung
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Oktober 2022 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden:
Hauzel, Lara Luisa Krampen, Alina Sophie Otto, Erwin | Paulokat, Johannes Schmitt, Julie Elisabeth Wachter, Maria Ricarda |
Darmstadt, 11. Oktober 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig
Dr. Ludwig
Nr. 128Zweite Theologische Prüfung
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Oktober 2022 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden:
Albert, Marcel Bartsch, Ingmar Clausing, Mareike Großpersky, Lisa Jumel, David Maurice Jung, Anna-Sophia Klose, Dennis Kreusch, Inga Friederike | Krombacher, Sebastian Andreas Mankel, Johannes Friedrich Philipp Müller, Tillmann Nils Pfannkuchen, Leroy Schorn, Alexander Witzel, Florian Zwanziger, Tilmann Wolfgang |
Darmstadt, 25. Oktober 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig
Dr. Ludwig
Nr. 129Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung
Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum
15. April 2023
bei der Kirchenverwaltung in 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular kann auf der Homepage „Mach doch was du glaubst“ heruntergeladen werden oder ist beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen.
Darmstadt, 28. Oktober 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig
Dr. Ludwig
Nr. 130Festsetzung des Kinderbetreuungskostenzuschusses im Vikariat für das Jahr 2023
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 der Kandidatenordnung wird der Zuschuss für die Kinderbetreuung für das Jahr 2023 auf 40 Euro pro Seminartag festgesetzt.
Darmstadt, 20. Oktober 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig
Dr. Ludwig
Nr. 131Sonder-Übernahmeverfahren
Die Kirchenleitung hat festgelegt, dass im Jahr 2023 für den Pfarrdienst 42 Einstellungsplätze zur Verfügung stehen. Darauf sind auch Bewerbungen von Interessierten aus anderen Gliedkirchen der EKD möglich. Nähere Informationen zum Procedere erhalten Sie entweder vorab bei OKRin Dr. Winkelmann oder nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Der Stichtag für Bewerbende aus anderen Kirchen wird für das erste Halbjahr 2023 auf den 31.12.2022 festgelegt. Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.12.2022 und endet am 31.12.2022.
Interessentinnen und Interessenten können sich bei der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Dezernat 2 - Personal, Referat Personalservice Pfarrdienst, 64285 Darmstadt unter Vorlage folgender Unterlagen zu Händen OKRin Dr. Winkelmann bewerben:
1. Bewerbungs- und Motivationsschreiben,
2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen,
4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise,
5. Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personal- und Ausbildungsakte.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhalten Bewerbende eine Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses.
Darmstadt, 1. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Winkelmann |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Dienstnachrichten
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
##Der Kirchensynodalvorstand bittet alle Kirchenmitglieder der EKHN um namentliche Vorschläge geeigneter Persönlichkeiten für das Amt
des Propstes / der Pröpstin
für den Propsteibereich Oberhessen
Die Position ist aktuell vakant und kann nach Wahl durch die Kirchensynode auf ihrer Frühjahrstagung vom 27. bis 29. April 2023 zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden. Die Vorschläge sind bis zum 31. Dezember 2022 vertraulich an die Präses der Kirchensynode zu richten. Die Vorgeschlagenen werden dann vom Kirchensynodalvorstand zur Bewerbung aufgefordert, sofern sie die formalen Voraussetzungen der Stelle erfüllen.
Die Aufgaben
Der Propst/die Pröpstin nimmt die in Art. 55 Abs. 1 und 4 der Kirchenordnung festgelegten Aufgaben wahr, die unter den Stichworten geistliche Orientierung, Visitation und Ordination zusammenzufassen sind. Er/sie pflegt das regelmäßige theologische Gespräch über die Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags im Propsteibereich mit Dekaninnen und Dekanen und Dekanatssynodalvorständen. Sie/er führt Visitationen der Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen durch und berichtet der Kirchenleitung. Er/sie ordiniert und entpflichtet Pfarrer*innen, betreut sie seelsorglich und lädt sie zu Pastoralkollegs ein, begleitet darüber hinaus Pfarramtskandidat*innen. Der Propst/die Pröpstin ist Dienstvorgesetze/r der Dekan*innen und Mitglied in der Kirchenleitung, dort vermittelt sie/er unter anderem regionale Perspektiven in die Kirchenleitung wie auch umgekehrt. Insbesondere im aktuellen Prozess ekhn2030 kommt der Pröpstin/dem Propst eine wichtige Aufgabe der Kommunikation und Begleitung der anstehenden Veränderungsprozesse zu.
Die Pröpstin/der Propst pflegt einen guten Kontakt zu Vertreter*innen wichtiger gesellschaftlicher Gruppen im Propsteibereich und trägt kirchliche Perspektiven in den Prozess des gesellschaftlichen Wandels ein. Die geistliche Orientierung erfolgt auch durch öffentliche Äußerungen und durch einen regelmäßigen Predigtauftrag an einer Kirche des Propsteibereiches. Zudem vertritt er/sie die Kirchenleitung in verschiedenen Gremien und Einrichtungen.
Der Propsteibereich
Die Propstei Oberhessen umfasst die Landkreise Gießen, Vogelsberg und Wetterau. 658.000 Menschen leben in der teils ländlichen und teils urban geprägten Region, davon sind 280.000 evangelisch und gehören zu einer der 299 Kirchengemeinden der 5 Dekanate Oberhessens. Aktuell arbeiten 262 Pfarrer*innen in den unterschiedlichen kirchlichen Aufgabenfeldern der Propstei. Das kirchliche Angebot im Propsteibereich hat seinen festen und teils prägenden Ort in den Dörfern und Städten. Die Strukturen, Frömmigkeitsprägungen, Schwerpunkte und Rahmenbedingungen in Oberhessen sind vielfältig und bunt.
Die Propstei Oberhessen pflegt enge ökumenische Partnerschaften mit drei Diözesen der Evangelischen Kirche in Nord- und Südindien. Der interreligiöse Dialog vor Ort mit jüdischen und muslimischen Gemeinden ist gut eingespielt.
Erwartet werden
- nach der Ordination eine mindestens fünfjährige Gemeindeerfahrung im Pfarrdienst
- sehr gute theologische Kompetenz, nach Möglichkeit belegt durch Veröffentlichungen
- seelsorgliche Kompetenz ggf. mit entsprechenden Fort- und Weiterbildungen
- Erfahrungen in Personalentwicklung und Moderation
- kommunikative Kompetenz und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen leitenden Personen, Gruppen und Institutionen.
Dienstort ist der Propsteisitz in Gießen, dort kann eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden. Das Propsteibüro mit zwei Mitarbeiterinnen auf einer geteilten 1,0-Stelle unterstützt die Arbeit. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrgehalt und Zulage nach A 16 BBesG.
Ihren namentlichen Vorschlag richten Sie bitte (gerne auch elektronisch) an: Präses Dr. Birgit Pfeiffer, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, E-Mail: praeses@ekhn.de, Telefon: 06151 405-308
#Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Dezember 2022 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehenden Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
#Gesamtkirchliche Pfarrstellen
Darmstadt | Gesamtkirchliche Pfarrstelle einer Theologischen Referentin/eines Theologischen Referenten der Stellvertretenden Kirchenpräsidentin; Besetzung durch die Kirchenleitung | |
0,5 Pfarrstelle Referentin/Referent im Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN, zum zweiten Mal | ||
Mainz | Im Kirchlichen Schulamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in Mainz ist zum 1. März 2023 die Stelle einer Schulamtsdirektorin/eines Schulamtsdirektors im Kirchendienst (i. K.) zu besetzen, zum zweiten Mal |
Gemeindepfarrstellen
#Nord-Nassau
Dekanat an der Dill | Kooperationsraum „Evangelisch rund um den Wilhelmsturm“ (mit Sitz in Dillenburg), 1,0 Pfarrstelle III, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | |
Langenaubach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum wiederholten Mal | ||
Dekanat an der Lahn | Hadamar, 0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung, befristeter Verwaltungsdienstauftrag Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Dekanat Gießener Land | Reiskirchen, 1,0 Pfarrstelle II, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Dekanat Westerwald | Alpenrod, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | |
Westerburg, 1,0 Pfarrstelle II (Johannes Bezirk), Modus A, zum wiederholten Mal |
Rheinhessen und Nassauer Land
Dekanat Ingelheim-Oppenheim | Horrweiler-Aspisheim, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | |
Jugenheim in Rheinhessen, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal | ||
Dekanat Mainz | Mainz-Mombach, 0,5 Pfarrstelle I, Modus B |
Rhein-Main
Dekanat Kronberg | Kelkheim, Stephanusgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A | |
Sulzbach (Taunus), 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal | ||
Dekanat Rheingau-Taunus | Bechtheim, 0,5 Pfarrstelle, pfarramtlich verbunden mit Beuerbach und Ketternschwalbach, Modus B |
Starkenburg
Dekanat Bergstraße | Affolterbach, 0,5 Stelle, Modus A, zum zweiten Mal | |
Groß-Rohrheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus B | ||
Lorsch, 0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung, Verwaltungsdienstauftrag bis 31. Dezember 2024 Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | ||
Dekanat Darmstadt | Darmstadt, Matthäusgemeinde, 0,5 Pfarrstelle I, Modus A | |
Griesheim, Luthergemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A | ||
Dekanat Dreieich-Rodgau | Nieder-Roden, 1,0 Pfarrstelle I, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Nieder-Roden, 0,5 Pfarrstelle II, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | ||
Steinheim am Main, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B |
Weitere Pfarrstellen
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | 1,0 Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge | |
Dekanat Wiesbaden | 1,0 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit | |
JVA Diez | 1,0 Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge in der Justiz- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez |
Stellen in den Zentren
Zentrum Bildung der EKHN | Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Jugendkirchentag als Jugendbildungsreferent/ Jugendbildungsreferentin, 100 %-Stelle, unbefristet |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet 1. Ausschreibung | |
Dekanat Büdinger Land | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) bis einschließlich 24.04.2024 mit 19 Wochenstunden 1. Ausschreibung | |
Dekanat Groß-Gerau/Rüsselsheim | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet 2. Ausschreibung | |
Dekanat an der Lahn | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Familien (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet 3. Ausschreibung | |
Dekanat Wiesbaden | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet 1. Ausschreibung | |
Dekanat Wiesbaden | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 100 %-Stelle (25 % befristet bis 31.12.2025, 75 % unbefristet) 2. Ausschreibung |
Urlaubsseelsorge im Ausland 2023
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat für das Jahr 2023 die Orte für Urlaubsseelsorge auf folgender Seite ausgeschrieben:
Entsprechend der Entsendungsbeihilfeverordnung der EKD in der zuletzt geänderten Fassung vom 13. November 2019 wird ein Sonderurlaub von bis zur Hälfte der am Einsatzort verbrachten Kalendertage gewährt. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die restlichen Tage müssen auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Interessentinnen und Interessenten bitten wir, ihre Anträge auf dem Dienstweg über die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und die Pröpstin oder den Propst an die Kirchenverwaltung in Darmstadt zu richten. Sie erhalten dann von dort die Anmeldeformulare, die ausgefüllt an die Kirchenverwaltung zurückgesandt werden müssen. Die Kirchenverwaltung leitet dieses Antragsformular an die EKD weiter.
Die Urlauberpfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten. Dieses Entgelt ist nach Steuerklasse VI zu versteuern. Für die Aufwandsentschädigung in der Langzeiturlaubsseelsorge gilt eine Sonderregelung. Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom 24. November 1975 kann ein weiterer gesamtkirchlicher Zuschuss nicht geleistet werden.
In Absprache mit der EKD soll bei der Urlaubsseelsorge in der Regel die Altersgrenze von 75 Jahren eingehalten werden.
Darmstadt, 7. November 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Winkelmann |
Auslandspfarrdienst der EKD
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat folgende Auslandspfarrstellen ausgeschrieben:
Kapstadt/Südafrika | zum 1. August 2023 für die Dauer von zunächst 6 Jahren | |
Madrid/Spanien | zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst 6 Jahren | |
Nordengland und East Midlands | zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst 6 Jahren | |
Beirut/Libanon | zum 1. Oktober 2023 für die Dauer von zunächst 3 Jahren |
Die Stellenausschreibungen können abgerufen werden unter: www.ekd.de/auslandspfarrstellen
Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung auf eine Auslandspfarrstelle mit OKR Detlev Knoche im Zentrum Oekumene in Verbindung zu setzen.