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Synode

Nr. 293. Tagung der 13. Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 3. Tagung der 13. Kirchensynode vom 27.04. bis 29.04.2023 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), 60311 Frankfurt a.M., statt.
Wir bitten, am Sonntag, dem 23. April 2023, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken.
Darmstadt, 4. April 2023
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Tagesordnung
  1. Bericht der Präses
  2. Berichte des Kirchenpräsidenten und der Kirchenleitung 2022/2023
    2.1
    Bericht des Kirchenpräsidenten zur Lage in Kirche und Gesellschaft
    2.2
    Bericht der Kirchenleitung
  3. ekhn2030
    3.1
    ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN
    3.2
    ekhn2030 – Abschlussbericht des Arbeitspakets 7 „Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien“
    3.3
    ekhn2030 – Neues ermöglichen – Veränderungen erproben. Spielräume für neue Ideen kirchlicher Praxis
    3.4
    ekhn2030 – Arbeitspaket 9 „Handlungsfelder und Zentren“: Gesamtkirchliche Pfarrstellen – Prioritäten und Posterioritäten. Bericht der Kirchenleitung
  4. Evaluation der Gemeindeübergreifenden Trägerschaften von Kindertagesstätten (P2025, Teil-Projekt in P5) – Impulse für die Zukunft der Kita-Träger in ekhn2030 und darüber hinaus
  5. Bericht aus der Diakonie Hessen
  6. Positionspapier „Schuldbekenntnis der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegenüber queeren Menschen“
  7. „70 Jahre ImDialog – Evangelischer Arbeitskreis für das christlich-jüdische Gespräch in Hessen“
  8. Kirchengesetze
    8.1
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume
    8.2
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ordnung der Visitation und der Verwaltungsprüfung
  9. Beschlüsse
    9.1
    ekhn2030 – Beschluss zum Bericht des Arbeitspakets 9 „Handlungsfelder und Zentren“
    9.2
    ekhn2030 – Beschluss zum Abschlussbericht des Arbeitspakets 7„Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien“
    9.3
    ekhn2030 – Arbeitspaket 9: Beschlüsse zu den zukünftigen Finanzzuweisungen an die Diakonie Hessen e. V., die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH und das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf
    9.4
    ekhn2030 – Arbeitspaket 9: Zentrum Oekumene und Religionspädagogisches Institut (RPI) der EKHN und EKKW
    9.5
    Beschluss zum Nutzungskonzept Kloster Höchst
  10. Wahl einer Pröpstin*eines Propstes für Oberhessen
  11. Wiederwahl der Dezernentin des Dezernats Kirchliche Dienste
  12. Nachwahlen in synodale Ausschüsse
    12.1
    Wahl zweier ordinierter Mitglieder und eines nicht-ordinierten Mitglieds in den Finanzausschuss der 13. Kirchensynode
    12.2
    Wahlen vierer ordinierter Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss der 13. Kirchensynode
    12.3
    Wahl eines ordinierten Mitglieds in den Verwaltungsausschuss der 13. Kirchensynode
    12.4
    Wahl eines ordinierten Mitglieds in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten der 13. Kirchensynode
  13. Wahl eines 2. Stellvertretenden Mitglieds der EKD-Synode (unter 27 Jahre)
  14. Fragestunde
    14.1
    Frage des Synodalen Neumeier, Bad Vilbel
  15. Anträge von Dekanatssynoden
    15.1
    Antrag Dekanat an der Dill: Studium Theologie
    15.2
    Antrag Dekanat Mainz: Diskriminierungsfreie Adressierung kirchlicher Druckerzeugnisse
    15.3
    Antrag Dekanat Mainz: Bedarfszuweisung für den Gemeindepädagogischen Dienst
    15.4
    Antrag Dekanat Gießen: Wählbarkeit von Beschäftigten der GüT in den Kirchenvorstand
Darmstadt, 15. März 2023
Für den Kirchensynodalvorstand
Dr. Pfeiffer

Gesetze und Verordnungen

Nr. 30Rechtsverordnung zur Änderung der
Rechtsverordnung zur Übernahme in den Probe- und Pfarrdienst
Vom 28. März 2023

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 5 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz der EKD folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 der Rechtsverordnung zur Übernahme in den Probe- und Pfarrdienst vom 26. November 2015 (ABl. 2015 S. 377), zuletzt geändert am 26. November 2022 (ABl. 2022 S. 444 Nr. 139), wird wie folgt geändert:
  1. Satz 1 wird wie folgt gefasst:
    „Die Kirchenleitung legt die Zahl der Einstellungsplätze für den Pfarrdienst fest und gibt diese im Amtsblatt bekannt.“
  2. Satz 2 wird wie folgt gefasst:
    „Nicht vergebene Einstellungsplätze können in die Folgejahre übertragen werden.“
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Darmstadt, 28. März 2023
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Bekanntmachungen

Nr. 31Genehmigung und Anerkennung des Landeskirchensteuerbeschlusses
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Jahr 2023

Genehmigung des Landes Hessen
Hiermit genehmige ich für den Bereich des Landes Hessen nach § 7 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Februar 2020 (GVBI. S. 146), nachstehenden, von der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer Tagung vom 23. November 2022 bis zum 26. November 2022 beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss ab dem Kalenderjahr 2023:
  1. Die Erhebung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozent zur Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer).
  2. Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder Lebenspartner keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe oder Lebenspartnerschaft), nach Maßgabe der Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen vom 24. November 1970 im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. November 1971 und im Bereich Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung und der ihnen jeweils anliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhoben.
  3. Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer gemäß Nummer 1 kann auf Antrag des Kirchenmitglieds von der Kirchenleitung (Kirchenverwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf 3,5 Prozent des für die Kirchensteuer maßgeblichen zu versteuernden Einkommens ermäßigt werden, sofern während des gesamten Veranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand.
  4. Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer), als Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gemäß Nummer 1, des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe oder Lebenspartnerschaft gemäß Nummer 2 und des zu versteuernden Einkommens gemäß Nummer 3 ist § 51a des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  5. Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37a und § 37b Einkommensteuergesetz und der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40, § 40a Absatz 1, 2a und 3 und § 40b Einkommensteuergesetz wird der Hebesatz auf 7 v. H. der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Pauschalierende von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 der gleich lautenden Ländererlasse vom 8. August 2016 (BStBl I S. 773) Gebrauch macht.
  6. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2023 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuerhebesätze nicht beschlossen und staatlich genehmigt und anerkannt sind.
Wiesbaden, den 7. Januar 2023
Hessisches Kultusministerium
In Vertretung
Dr. Manuel Lösel
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Anerkennung des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt für das Steuerjahr 2023.
Düsseldorf, 6. Januar 2023
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Waltraut Hof
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Anerkennung des Landes Rheinland-Pfalz
Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2023 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 23. November 2022 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht für die Bestimmung unter Nummer 3.
Mainz, den 16. Dezember 2022
Ministerium für Wissenschaft
und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Im Auftrag
Jana Schmöller
Ministerium der Finanzen
Rheinland-Pfalz
Im Auftrag
Dr. Stefan Breinersdorfer

Nr. 32Urkunde
über die Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich und der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen,
beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Nassauer Land Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich und die Evangelische Kirchengemeinde Ruppertshofen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land, werden am 1. Januar 2024 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen-Gemmerich“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Ruppertshofen-Gemmerich ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich und der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich und der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Ruppertshofen-Gemmerich“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, den 27. März 2023
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 33Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Montabaur
Dekanat: Westerwald
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MONTABAUR
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Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 5. April 2023
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 34Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen

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Urkunde
über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenbergen,
Evangelisches Dekanat Kronberg

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenbergen wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenbergen, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird aufgehoben.
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§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
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Darmstadt, 7. Februar 2023
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weilbach,
Evangelisches Dekanat Kronberg

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilbach wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weilbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird aufgehoben.
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§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
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Darmstadt, 7. Februar 2023
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Errichtung einer 1,0 Pfarrstelle I im Kooperationsraum Diedenbergen – Weilbach sowie einer 0,5 Pfarrstelle II im Kooperationsraum Diedenbergen – Weilbach, Evangelisches Dekanat Kronberg

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Kronberg wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Dekanat Kronberg werden folgende Pfarrstellen errichtet:
  • 1,0 Pfarrstelle I im Kooperationsraum Diedenbergen – Weilbach
  • 0,5 Pfarrstelle II im Kooperationsraum Diedenbergen – Weilbach
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§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
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Darmstadt, 7. Februar 2023
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Nr. 35Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2023

Einstellungstermin für das zweite Halbjahr 2023 ist der 1. Dezember 2023. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2023 und endet am 31. Mai 2023.
Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung, Dezernat 2 - Personal – Referat Personalservice Pfarrdienst – zu richten:
  1. Bewerbungsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Lichtbild)
  3. Zeugnis der beiden Theologischen Prüfungen
    (Das Zeugnis der 2. Theologischen Prüfung kann ggf. nachgereicht werden.)
  4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise
Diese Regelung gilt für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN ab Vikarskurs 2-2015.
Darmstadt, 1. April 2023
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Winkelmann

Nr. 36Beauftragung für den Lektoren- und Prädikantendienst

Beauftragung für den Lektorendienst
Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 10. März 2023 für den Lektorendienst beauftragt:
Dr. Karin Bitz, Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Andreas Berndt, Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Alexandra Dziuron, Dekanat Wiesbaden
Stefanie Herbert, Dekanat Wiesbaden
Georg Illing, Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Irma Kreutzer, Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Karin Mikkelsen, Dekanat Rheingau-Taunus
Kerstin von Rothkirch und Panthen, Dekanat Kronberg
Manuel Stroech, Dekanat an der Lahn
Dr. Nicole Weisheit-Zenz, Dekanat Mainz
Beauftragung für den Prädikantendienst
Folgendes Gemeindemitglied wurde mit Wirkung vom 10. März 2023 für den Prädikantendienst beauftragt:
Renate Keller, Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Darmstadt, 31. März 2023
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 37Verleihung der Ehrenurkunde

In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrenurkunde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Renate Tabler, Ev. Schlossgemeinde Rumpenheim
Darmstadt, 31. März 2023
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 30. Mai 2023 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehenden Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Frankfurt
Zentrum Verkündigung der EKHN mit Sitz in Frankfurt am Main, 1,0 Pfarrstelle „Ehrenamtliche Verkündigung“ zum 1. Januar 2024
Mainz
Religionspädagogisches Institut (RPI) der EKKW und der EKHN, 1,0 Stelle Studienleiterin bzw. Studienleiter mit Dienstsitz in Mainz
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Dekanspfarrstellen

Dekanat an der Dill
0,5-Stelle der stellvertretenden Dekanin/des stellvertretenden Dekans,
zum zweiten Mal
Dekanat Wiesbaden
1,0 Stelle einer stellvertretenden Dekanin/eines stellvertretenden Dekans
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat Westerwald
Gemünden, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
Westerburg, (Johannes Bezirk), 1,0 Pfarrstelle II, Modus A,
zum wiederholten Mal
Dietrich- Bonhoeffer-Gemeinde Westerwald, 0,5 Pfarrstelle C,
Patronat des Fürsten zu Wied
Willmenrod, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
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Oberhessen

Dekanat Büdinger Land
Büdingen, 1,0 Pfarrstelle II (Süd), Patronat des Fürsten zu Ysenburg und
Büdingen, zum wiederholten Mal
Dekanat Wetterau
1,0 Pfarrstelle IV im Kooperationsraum Bad Nauheim/Ober-Mörlen mit Sitz in Steinfurth-Wisselsheim, Patronat des Freiherrn Löw von und zu Steinfurth
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Worms-Wonnegau
Worms, Friedrichsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung.
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Rhein-Main

Dekanat Rheingau-Taunus
Bleidenstadt, 1,0 Pfarrstelle II, pfarramtlich verbunden mit Born-Watzhahn, Modus A, zum wiederholten Mal
Stadtdekanat
Frankfurt und Offenbach
Offenbach am Main, Mirjamgemeinde, 1,0 Pfarrstelle II, Modus A
Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Offenbach am Main, Mirjamgemeinde, 0,5 Pfarrstelle III, bis zum 31. Dezember 2027 befristeter Verwaltungsdienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Frankfurt am Main Nieder-Eschbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B
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Starkenburg

Dekanat Bergstraße
Affolterbach, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal
Lorsch, 0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung, befristeter 0,5 Verwaltungsdienstauftrag. Besetzung durch die Kirchenleitung, zum wdh. Mal
Nordheim, 0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung, befristeter 0,5 Verwaltungsdienstauftrag. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung.
Dekanat Darmstadt
Darmstadt, Matthäusgemeinde, 0,5 Pfarrstelle I, Modus A
Darmstadt, Matthäusgemeinde, 1,0 Pfarrstelle II, Modus B
Griesheim, Melanchthongemeinde, 1,0 Pfarrstelle II, Modus B
Dekanat
Groß-Gerau-Rüsselsheim
Gernsheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung.
Dekanat Odenwald
Gesamtkirchengemeinde Breuberg, 1,0 Pfarrstelle II, Modus B
Lützelbach, Bergkirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum wdh. Mal
Mümling-Grumbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung.
Dekanat Vorderer Odenwald
Groß-Zimmern, 1,0 Pfarrstelle I (Ost), Modus A, zum wiederholten Mal
Lengfeld, 0,75 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
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Regionale Stellen

Dekanat Darmstadt
0,5 Pfarrstelle für Behindertenseelsorge befristet auf 6 Jahre
Dekanat Gießener Land
Fach- und Profilstelle (0,50 gesellschaftl. Verantwortung und 0,25 Bildung)
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Kirchenmusikstellen

EKHN
Landeskirchenmusikdirektor/Landeskirchenmusikdirektorin
(https://kirchenmusikalischerdienst.ekhn.de)
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Schulstellen

EKHN
Schulleiterin/Schulleiter des Laubach-Kollegs