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Synode

Nr. 1Beschlüsse
der 4. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode der EKHN
in Frankfurt am Main vom 29. November bis 2. Dezember 2023

Die Kirchensynode stellt ihre Beschlussfähigkeit fest.
  1. Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Präses entgegen (Drucksache Nr. 49/23).
  2. Die Kirchensynode nimmt folgende Berichte der Kirchenleitung entgegen:
    2.1
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: Bericht über die Aufarbeitung der Doppik-Einführung (Drucksache Nr. 52/23) entgegen.
    2.2
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: Bericht über die Flüchtlingsarbeit und die Mittelvergabe aus dem Flüchtlingsfonds (nur schriftlich) (Drucksache Nr. 53/23) entgegen. Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung zu prüfen, wie der Flüchtlingsfonds für die kommenden Jahre so ausgestattet werden kann, dass die EKHN weiter ihrer Verantwortung gegenüber geflüchteten Menschen gerecht werden kann. Ebenfalls bittet sie zu prüfen, ob ggf. durch Umschichtung bisher nicht verbrauchter Mittel eine effektivere Unterstützung geflüchteter Menschen erreicht werden kann. Die Kirchenleitung wird gebeten, der Synode hierzu in der Frühjahrstagung 2024 zu berichten und Vorschläge für die weitere Unterstützung geflüchteter Menschen zu unterbreiten.
    2.3
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: Bericht über Projekte, Initiativen und Beiträge aus der EKHN zur Pilgerreise und über die Vergabe der Mittel zum 15. September 2023 (Drucksache Nr. 54/23) entgegen.
    2.4
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: Bericht über die Tagungshäuser der EKHN für das Jahr 2022 (Drucksache Nr. 55/23) entgegen. Die Kirchensynode bittet die die Kirchenleitung, weiterhin zu überlegen, wie Übernachtungshäuser mit kirchennaher Bindung unterstützt werden können, damit unsere kirchlichen Gruppen auch in der Zukunft einen Platz in einer kirchlichen Herberge finden.
    2.5
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: Abschlussbericht Perspektive 2025 (nur schriftlich) (Drucksache Nr. 56/23) entgegen.
    2.6
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: „Wie kommt das Neue in die Welt?“ Bericht der Kirchenleitung über die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und die Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN, vorgelegt durch die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend der EKHN (AKJ) (Drucksache Nr. 57/23) entgegen.
  3. ekhn2030 – Berichte und Beschlüsse:
    3.1
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN (Drucksache Nr. 58/23 B) entgegen. Die Kirchensynode beauftragt die Kirchenleitung, zusätzlich zu den beiden KSV-Mitgliedern zwei weitere Synodale in die Lenkungsgruppe zu berufen und dies im Rahmen des regelmäßigen Berichts gegenüber der Synode nachvollziehbar zu begründen.
    3.2
    Die Kirchensynode nimmt den Sachstandsbericht zum Querschnittsthema 5 „Verwaltungsentwicklung“ (Drucksache Nr. 59/23 B) und die vorgeschlagenen strategischen Leitlinien zustimmend zur Kenntnis. Die Kirchensynode beauftragt die Kirchenleitung, im Sinne dieser strategischen Leitlinien und unter Einbeziehung und Beteiligung aller Verwaltungsebenen der EKHN weiterzuarbeiten und die Ergebnisse zu validieren. Einzelne Projekte sollen im Rahmen einer Pilotierung erprobt und evaluiert werden. Es sind konkrete Vorschläge zu einer umfassenden Neuorganisation (Transformation) des Verwaltungsaufbaus auszuarbeiten und der Kirchensynode möglichst im Herbst 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
    Die Kirchensynode leitet einen Antrag als Material an die Kirchenleitung weiter.
    3.3
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Bericht des Arbeitspakets 9 „Handlungsfelder und Zentren“ – Gesamtkirchliche Pfarrstellen – Prioritäten und Posterioritäten (Drucksache Nr. 60/23) entgegen. Die Kirchensynode leitet folgenden Entschließungsantrag an die Kirchenleitung weiter: Die Stellenkürzung von vier auf drei Professorenstellen für die Vikarsausbildung hat nicht eine Kürzung des Fachs Religionspädagogik zur Folge. Die Religionspädagogik bleibt auch nach einer Kürzung gleichwertiges Fach. Der Synode wird ein neues Konzept für die Vikarsausbildung bis 2026 vorgelegt.
    3.4
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Arbeitspaket 9: Zukünftige Finanzzuweisungen an die Diakonie Hessen e. V., die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH und das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf (Drucksache Nr. 75/23 B) entgegen. Die Kirchensynode leitet folgenden Entschließungsantrag an die Kirchenleitung weiter: Mit Blick auf mögliche Härten und um die Kosten der notwendigen Umstrukturierung aufzufangen und betriebsbedingte Kündigungen in der Diakonie Hessen zu vermeiden, wird die Kirchenleitung beauftragt, aus Mitteln bevorstehender positiver Jahresabschlüsse eine befristete zweckbestimmte Rücklage zugunsten der Diakonie Hessen e. V. zu bilden.
    3.5
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Beschlüsse zum Arbeitspaket 7 „Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien“ und ekhn2030 – Abschlussbericht des Arbeitspakets 7 „Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien“ (Drucksachen Nr. 08/23 und Nr. 08-1/23 B) entgegen. Die Kirchensynode leitet folgenden Entschließungsantrag an die Kirchenleitung weiter: Die Kirchenleitung wird beauftragt, zu den beiden Zukunftskonzepten aus dem AP6 und AP7 einen Bericht zur Lage der Umsetzungen innerhalb der Fläche der EKHN (Dekanate, Nachbarschaftsräume, ...) der Kirchensynode vorzulegen. Vorschlagsweise soll dies im Meilensteinjahr 2025 und im Sinne einer Evaluation geschehen.
    3.6
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Strategieentwicklung zur EKHN-weiten Personalgewinnung und -bindung (Drucksache Nr. 78/23 B) entgegen. Die Kirchensynode beauftragt die Kirchenleitung: Das Konzept wird um aussagefähige Indikatoren ergänzt, an denen der Erfolg des Projektes objektiv gemessen werden kann (z.B. Fluktuationsrate, Krankenstand, Beschäftigungsdauer, Mitarbeiterzufriedenheit auf Portalen etc.). Die Kirchensynode leitet weitere Anträge als Material an die Kirchenleitung weiter.
    3.7
    Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Bericht zur aktualisierten Finanzprojektion bis zum Jahr 2030 (Drucksache Nr. 92/23 B) entgegen. Die Kirchensynode beauftragt die Kirchenleitung: Die im Papier als „Ultima Ratio“ bezeichneten Maßnahmen, insbesondere der Eingriff in die Besoldung wie beschrieben auf S.3 Punkt 4, dürfen nicht planmäßig zum Erreichen des Einsparziels von 140 Mio. Euro umgesetzt werden.
  4. Die Kirchensynode nimmt die Berichte ihrer Ausschüsse entgegen (Drucksache Nr. 61/23).
  5. Die Kirchensynode nimmt den Bericht über die 4. Tagung der 13. EKD-Synode in Ulm entgegen.
  6. Die Kirchensynode nimmt den Bericht über die Begegnung der GEKE-Synodenmitglieder (Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa) vom 28. September bis 1. Oktober 2023 (Drucksache Nr. 63/23) entgegen.
  7. Die Kirchensynode berät oder beschließt die folgenden Kirchengesetze:
    7.1
    Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN (Gesamtbudget mit Stellenplan, einschließlich Anlagen) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in drei Lesungen (Drucksache Nr. 64/23 G) mit Änderungen im gesamtkirchlichen Stellenplan, den Zuweisungen an die Diakonie Hessen e.V., die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH sowie das Regionale Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf und der Zuweisung an die Frankfurter Bibelgesellschaft e.V für den Betrieb des Bibelhaus ErlebnisMuseums.
    7.2
    Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Haushalts- und Wirtschaftsführung (KHO) in drei Lesungen (Drucksache Nr. 65/23 G).
    7.3
    Die Kirchensynode berät den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung finanzrechtlicher Vorschriften (Drucksache Nr. 66/23 G) in erster Lesung und beauftragt den Finanzausschuss (federführend) sowie Rechtsausschuss, Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und den Ausschuss für Kommunikation und Gemeindeentwicklung mit der Vorbereitung der zweiten Lesung und überweist weitere Anträge als Material an die Ausschüsse.
    7.4
    Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume (Drucksache Nr. 67/23 G) mit Änderung in zweiter und dritter Lesung.
    Die Kirchensynode leitet den folgenden Entschließungsantrag an den Theologischen Ausschuss weiter: Die Kirchensynode beauftragt den Theologischen Ausschuss, die ekklesiologischen und pastoraltheologischen Implikationen, die mit der Bildung von Nachbarschaftsräumen und Verkündigungsteams einhergehen, aufzuarbeiten und der Synode auf ihrer Herbsttagung 2024 (7. Tagung) einen Bericht vorzulegen.
    Die Kirchensynode leitet den folgenden Entschließungsantrag an den Ausschuss für Kommunikation und Gemeindeentwicklung (federführend), Rechtsausschuss und Verwaltungsausschuss sowie die Kirchenleitung weiter: Die Kirchenleitung wird gebeten, für die inhaltliche Gestaltung der Nachbarschaftsräume und der Verkündigungsteams Leitlinien für die Verkündigungsteams und die KV zu erstellen, in denen die räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für den kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Dienst kurz dargestellt werden.
    7.5
    Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ordnung der Visitation und der Verwaltungsprüfung (Drucksache Nr. 68/23 G) in zweiter und dritter Lesung.
    7.6
    Die Kirchensynode vertagt die Beratung über den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neufassung der Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht (Drucksache Nr. 69/23 G) auf die kommende 5. Tagung.
    7.7
    Die Kirchensynode berät über den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neufassung des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der EKHN (Drucksache Nr. 70/23 G) in erster Lesung, beauftragt den Rechtausschuss (federführend) sowie den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Vorbereitung der zweiten Lesung und leitet einen Antrag als Material an die Ausschüsse weiter.
    7.8
    Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellenrechts (Drucksache Nr. 93/23 G) in drei Lesungen.
  8. Die Kirchensynode fasst folgende Beschlüsse:
    8.1
    Die Kirchensynode stellt den Jahresabschluss 2020 fest und erteilt der Kirchenleitung Entlastung (Drucksache Nr. 71/23 B in der korrigierten Fassung vom 27. November 2023).
    8.2
    Die Kirchensynode nimmt die Jahresrechnung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung für das Jahr 2022 ab (Drucksache Nr. 72/23 B).
    8.3
    Die Kirchensynode fasst den Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2024
    (Drucksache Nr. 73/23 B).
    8.4
    Die Kirchensynode beschließt die Kollektenpläne für die Jahre 2025 und 2026
    (Drucksache Nr. 74/23 B).
    8.5
    Die Kirchensynode beschließt: Die Kirchensynode fördert die Frankfurter Bibelgesellschaft zur Fortführung des Bibelhaus ErlebnisMuseums (BIMU) ab dem Jahr 2025 mit einem jährlichen Zuschuss von 300.000 Euro. Zusätzlich wird eine Pfarrstelle aus dem gesamtkirchlichen Stellenplan zur Verfügung gestellt. Damit kann das Konzept nach der Variante A 1 mit einer theologischen Leitung umgesetzt werden (Drucksache Nr. 76/23 B).
    8.6
    Die Kirchensynode beschließt die um den folgenden Beschlussvorschlag erweiterten Beschlussvorlagen der Kirchenleitung zum strategischen Vorgehen zu Digitalisierung und IT in der EKHN (Drucksache Nr. 77/23 B): Beschlussvorschlag 7: Bis 12/2030 müssen alle strukturellen Kosten für Digitalisierung und IT in der EKHN in EKHN2030/QT 5 einberechnet sein.
    Die Kirchensynode leitet einen weiteren Antrag als Material an die Kirchenleitung weiter.
    8.7
    Die Kirchensynode beschließt die Einrichtung eines Jugendchecks im Sinne einer wirkungsorientierten Gesetzesfolgeabschätzung und bittet die Kirchenleitung und Kirchenverwaltung um die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der EJHN e. V. (Drucksache Nr. 79/23 B).
  9. Die Kirchensynode wählt Jutta Schild, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 für die Dauer von sieben Jahren bis zum 31. Dezember 2030 zur Präsidentin des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (Drucksache Nr. 80/23 W).
  10. Die Kirchensynode wählt Michael Ermlich, Richter am Verwaltungsgericht Mainz mit Wirkung zum 1. Januar 2024 für die Dauer von sieben Jahren bis zum 31. Dezember 2030 zum stellvertretenden Präsidenten des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (Drucksache Nr. 81/23 W).
  11. Die Kirchensynode wählt Emanuel Fuchs, Propstei Starkenburg als 1. stellvertretendes Mitglied unter 27 Jahren in die EKD-Synode und Lars Füllbeck, Propstei Rhein-Main als 2. stellvertretendes Mitglied unter 27 Jahren in die EKD-Synode (Drucksache Nr. 82/23 W).
  12. Die Kirchensynode wählt folgende Mitglieder in synodale Ausschüsse nach (Sammel-Drucksache Nr. 83/23 W):
    12.1
    Sebastian Wolf als nicht-ordiniertes Mitglied in den Finanzausschuss.
    12.2
    Zur Nachwahl in den Rechnungsprüfungsausschuss gab es keine Kandidaturen.
    12.3
    Pfarrerin Renate Schubert als ordiniertes Mitglied und Maximilian Lubba als nicht-ordiniertes Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten.
    12.4
    Zur Nachwahl in den Rechtsausschuss gab es keine Kandidaturen.
    12.5
    Conny von Schumann als nicht-ordiniertes Mitglied in den Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung.
    12.6
    Zur Nachwahl in den Theologischen Ausschuss gab es keine Kandidaturen.
  13. Die Kirchensynode befasst sich mit der zur Fragestunde eingereichten Frage (Drucksache Nr. 84/23 F) im Rahmen der Debatte zum Bericht über die Aufarbeitung der Doppik-Einführung (TOP 2.1).
  14. Die Kirchensynode beschließt zu den folgenden Anträgen von Dekanatssynoden:
    14.1
    Zum Antrag des Dekanats Darmstadt zur Schaffung von Anreizen zur Vermietung bzw. anderer entgeltlicher Vergabe kirchlicher Räume an Dritte (Drucksache Nr. 85/23 DA) hat die Kirchenleitung bereits in Drucksache Nr. 50/2023 berichtet, nachdem der Antrag schon in der 3. Tagung der Kirchensynode als synodaler Antrag eingebracht wurde.
    14.2
    Zum Antrag des Dekanats Darmstadt zu zinslosen Krediten für die Untersuchung einer wirtschaftlichen Gebäudeentwicklung im Rahmen des Gebäudeentwicklungs- und -konzentrationsprozesses (Drucksache Nr. 86/23 DA) hat die Kirchenleitung bereits in Drucksache Nr. 50/2023 berichtet, nachdem der Antrag schon in der 3. Tagung der Kirchensynode als synodaler Antrag eingebracht wurde.
    14.3
    Der Antrag des Dekanats Odenwald zur Notfallseelsorge (Drucksache Nr. 87/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum TOP 3.3 und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 7.1) entschieden.
    14.4
    Der Antrag des Dekanats Biedenkopf-Gladenbach zur Ausstattung der Nachbarschaftsräume mit Verwaltungspersonal (Drucksache Nr. 88/23 DA) wird im Rahmen der weiteren Beratung zu TOP 3.2 als Material an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.5
    Der Antrag des Dekanats Biedenkopf-Gladenbach zur finanziellen Unterstützung von Jugendbildungsstätten und Freizeithäusern (Drucksache Nr. 89/23 DA) wird abgelehnt.
    14.6
    Der Antrag des Dekanats Biedenkopf-Gladenbach zur Novellierung § 4 Absatz 2 KGWO bezgl. Mitarbeitenden in gemeindeübergreifenden Trägerschaften (Drucksache Nr. 90/23 DA) wird als Material zur Revision der Kirchengemeindewahlordnung an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.7
    Der Antrag des Dekanats Groß-Gerau-Rüsselsheim zum Erhalt einer Pfarrstelle im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau (Drucksache Nr. 91/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum TOP 3.3 und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 7.1) entschieden.
    14.8
    Der Antrag des Dekanats Bergstraße zum Gebäudebedarf (Drucksache Nr. 95/23 DA) wird an den Bauausschuss sowie an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.9
    Der Antrag des Dekanats Bergstraße zur regionalen Diakonie (Drucksache Nr. 96/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum TOP 3.4 und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 7.1) entschieden.
    14.10
    Der Antrag des Dekanats Bergstraße zu Angeboten für Familien und Kinder (Drucksache Nr. 97/23 DA) wird als Material an den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten sowie an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.11
    Der Antrag des Dekanats Westerwald zur Fortbildungspauschale (Drucksache Nr. 98/23 DA) wird als Material an den Finanzausschuss sowie an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.12
    Der Antrag des Dekanats Westerwald zur Zukunft der Notfallseelsorge (Drucksache Nr. 99/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum TOP 3.3 und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 7.1) entschieden.
    14.13
    Der Antrag des Dekanats Groß-Gerau-Rüsselsheim zur zentralisierten IT-Steuerung (Drucksache Nr. 100/23 DA) wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu TOP 8.6 als Material an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.14
    Der Antrag des Dekanats Kronberg zum Sparprogramm der EKHN zulasten der Diakonie (Drucksache Nr. 101/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum Bericht der Kirchenleitung: ekhn2030 – Arbeitspaket 9: Zukünftige Finanzzuweisungen an die Diakonie Hessen e. V., die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH und das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 entschieden.
    14.15
    Der Antrag des Dekanats Kronberg zur Vertretung der Pfarrpersonen in Leitungsgremien/Ortsgemeinden (Drucksache Nr. 102/23 DA) wird als Material für eine Revision der Kirchengemeindeordnung an die Kirchenleitung weitergeleitet.
    14.16
    Der Antrag des Dekanats Vorderer Odenwald: Änderung § 5 Absatz 3 Satz 1 GBEPG (Drucksache Nr. 103/23 DA) wird als Material an den Rechtsausschuss sowie an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.17
    Der Antrag des Dekanats Büdinger Land: Erhalt von Verwaltungsstunden in NBR (Drucksache Nr. 104/23 DA) wird als Material an den Verwaltungsausschuss sowie an die Kirchenleitung überwiesen.
    14.18
    Der Antrag des Dekanats Büdinger Land: Finanzzuweisung an die Diakonie (Drucksache Nr. 105/23 DA) wurde im Rahmen der Beratungen zum TOP 3.4 und dem Beschluss über das das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 7.1) entschieden.
  15. Die Kirchensynode beschließt die folgende Erklärung der EKHN: Solidarität mit jüdischen Menschen in Deutschland (Drucksache Nr. 94/23 R)
    Erklärung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
    auf der 4. Tagung der 13. Kirchensynode der EKHN verabschiedet
    auf Empfehlung von Kirchenleitung und Kirchensynodalvorstand am 30. November 2023
    Die Mitglieder der 13. Kirchensynode der EKHN und der Kirchenleitung sind bestürzt über die schrecklichen Terrorangriffe der Hamas am 7. Oktober. Mit kaum vorstellbarer Grausamkeit wurden in Israel Zivilistinnen und Zivilisten jeden Alters und verschiedenster Nationalitäten heimtückisch ermordet, verletzt und als Geiseln genommen. Es war der grausamste Angriff auf Jüdinnen und Juden nach der Shoa.
    Mit Erschrecken nehmen wir wahr, dass infolge der Gewalteskalation nach dem Terrorüberfall der Hamas die Zahl der Beleidigungen und Bedrohungen jüdischer Menschen in Deutschland dramatisch zugenommen hat, auf der Straße, in Schulklassen, im Internet bis hin zu Hasszeichen an Häusern, der öffentlichen Infragestellung des Existenzrechts Israels sowie einem versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin-Mitte. Antisemitismus ist in Teilen von Kirche und Gesellschaft ungebrochen vorhanden. Dem Schüren von Hass gegenüber Jüdinnen und Juden darf kein Raum gegeben werden.
    • Wir nehmen es nicht hin, dass Jüdinnen und Juden sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen können. Wir stehen als Evangelische Kirche unmissverständlich an ihrer Seite und bekräftigen unsere Verbundenheit mit den jüdischen Gemeinden und Institutionen. Wir bitten unsere Gemeinden und Mitglieder, sich daran erkennbar zu beteiligen und ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen.
    • Wir verurteilen alle Arten von Übergriffen, Anschlägen, Beleidigungen und Anfeindungen sowie jegliche Formen von Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit. Beides wird verstärkt in unserer Gesellschaft sichtbar. Wir unterstützen die Verantwortlichen in den Städten, Kommunen und bei der Polizei darin, solche Aktionen und Übergriffe zu unterbinden und strafrechtlich zu ahnden.
    • Gotteshäuser sind Orte des Gebets und der Hinwendung zu Gott. Sie zu schützen ist staatliche Aufgabe (GG Art.4.2). Die Verantwortung der Religionsgemeinschaften sehen wir darin, jeglicher Instrumentalisierung von Religion zu widersprechen, die Hass und Menschenverachtung propagiert. Wir stellen uns grundsätzlich gegen eine Täter-Opfer-Umkehr.
    In Deutschland und in unserer Kirche haben Dialog und Trialog mit Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens und auch zwischen ihnen eine gute Tradition, die ihren Ausdruck unter anderem in abrahamischen Foren findet und zur Sicherung des inneren Friedens in der Gesellschaft beitragen. Diesen inneren Frieden sehen wir durch die Ereignisse im Nahen Osten auch bei uns stark gefährdet.
    • Wir ermutigen daher Gemeinden, Dekanate, Einrichtungen und Werke, ihre Räume zu öffnen und Gelegenheiten für Dialoge zu schaffen, in denen die jeweils eigenen Betroffenheiten und Sichtweisen aus jüdischer, christlicher und muslimischer Perspektive gehört und wahrgenommen werden und ein respektvoller Umgang eingeübt werden kann.
    • Wir rufen auf zu Gebeten für die Menschen, die unter dem Terror leiden; für die Opfer in der Zivilbevölkerung unter Israelis und Palästinenser*innen; für Menschen jüdischen, christlichen und muslimischen Glaubens. Wir bitten, dass alles Menschenmögliche getan wird, um die entführten Geiseln zu befreien und ein Ende der Gewalt zu befördern. Wir lassen uns nicht entmutigen, für einen gerechten Frieden im Nahen Osten zu beten.
    Wir lassen uns leiten von dem Bekenntnis zur Treue Gottes gegenüber Jüdinnen und Juden, wie es im Grundartikel der EKHN festgehalten ist. Dies schließt jegliche Formen von Antijudaismus und Antisemitismus aus. Das Existenzrecht Israels steht für uns außer Frage. Wir haben uns wiederholt dafür und für ein Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser*innen eingesetzt. Dafür stehen wir auch weiter ein. Die Vision des gerechten Friedens gehört zum Kernbestand christlicher Verkündigung. Gerechter Frieden schützt Menschen vor Gewalt, baut Not ab, fördert die Freiheit und gewährt kulturelle Vielfalt. Das wollen wir erneut bekräftigen und unterstützen jegliche Initiativen, die ein Leben im Frieden, in Gerechtigkeit und mit Würde für alle Menschen im Heiligen Land zum Ziel haben.
gez. Dr. Pfeiffer
Präses
gez. Prawitz
Stv. Präses
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2023 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 2. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben.

Gesetze und Verordnungen

Nr. 2Rechtsverordnung
zur Änderung der Prädikanten- und Lektorenverordnung
Vom 19. Dezember 2023

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 11 des Prädikanten- und Lektorengesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 11 Absatz 1 der Prädikanten- und Lektorenverordnung vom 21. November 2014 (ABI. 2014 S. 501), zuletzt geändert am 30. November 2018 (ABl. 2018 S. 372), wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Dienst der Beauftragten ist ehrenamtlich. Sie erhalten für jeden Gottesdienst, auch Taufen, Trauungen und Bestattungen, einen pauschalen Aufwendungsersatz. Hierzu zählt nicht das Feiern von Andachten und Bibelstunden oder die Beteiligung an der Gestaltung eines Gottesdienstes. Der Aufwendungsersatz beträgt für Prädikantinnen und Prädikanten für den ersten Gottesdienst 50 Euro und für den zweiten Gottesdienst 30 Euro sowie für Lektorinnen und Lektoren 30 Euro für jeden Gottesdienst."
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Darmstadt, 19. Dezember 2023
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Arbeitsrechtliche Kommissionen

Nr. 3Arbeitsrechtsregelungen der Diakonie Hessen vom 18. Dezember 2023

Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 18. Dezember 2023
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 13/2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 20. November 2023 (ABl. EKHN 2023 S. 251 Nr. 135), werden wie folgt geändert:
Nach § 36a Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in
  1. Diakonie- und Sozialstationen (ambulante Pflegedienste im Sinne des § 71 Absatz 1 SGB XI bzw. Einrichtungen, die Leistungen nach §§ 37, 38 SGB V erbringen),
  2. Einrichtungen, die Leistungen nach §§ 37 b, 37c SGB V erbringen,
  3. Betreuungsdiensten im Sinne des § 71 Abs. 1a SGB XI oder
  4. Betreuungsdiensten, die Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 a SGB XI erbringen,
arbeiten, erhalten bei Vorliegen der in den Absätzen zwei bis fünf benannten Voraussetzungen die jeweilige persönliche Zulage.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
***
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 18. Dezember 2023
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 13/2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsrechtsregelung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
in Einrichtungen der Diakonie in Hessen und Nassau vom 15. November 2018
Die Arbeitsrechtsregelung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in Einrichtungen der Diakonie in Hessen und Nassau vom 15. November 2018 (ABl. EKHN 2018 S. 390), zuletzt geändert am 31. Juli 2023 (ABl. EKHN 2023 S. 162 Nr. 94), wird wie folgt geändert:
Nach § 3 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
„(6) Ein Arbeitgeber kann zum Erhalt seiner Wettbewerbsfähigkeit schriftlich beantragen, die von der Arbeitsrechtlichen Kommission am 18. Dezember 2023 beschlossene Erweiterung des Anwendungsbereiches in § 36a Absatz 1a vorzeitig umzusetzen, frühestens ab dem 1. September 2024. In dem Antrag ist anzugeben,
  1. für welchen Rechtsträger bzw. welche Einrichtung im Sinne des § 1 Absatz 2 die vorzeitige Umsetzung beantragt wird;
  2. ab welchem Zeitpunkt die vorzeitige Umsetzung für die Einrichtung bzw. den Rechtsträger in Kraft treten soll (nicht vor dem 1. September 2024).
Für den Fall, dass ein Arbeitgeber nach § 3 Absatz 1 vorgeht, kann der Antrag nach Absatz 6 auch auf den Zeitpunkt, zu dem die vorzeitige Entgelterhöhung nach Absatz 1 eintreten soll, vorgezogen werden. Die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
***
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit veröffentlicht.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2023
Für die Diakonie Hessen
Gehlhaar

Bekanntmachungen

Nr. 4Kollektenpläne 2025 und 2026

Kollektenplan 2025

Tag
Zweck
1.
05.01.2025
2. Sonntag nach Weihnachten
Für die AG Trauerseelsorge der EKHN
2.
12.01.2025
1. So. n. Epiphanias
Für das inklusive, gastronomisches Ausbildungsprojekt Rothschild
sowie
für Secundo 2.0 - Menschenwürde braucht Kleidung (Christen helfen)
sowie
für die Landgräfliche Stiftung von 1721
3.
26.01.2025
3. So. n. Epiphanias / Bibelsonntag
Für das Bibelhaus ErlebnisMuseum
4.
09.02.2025
Letzter Sonntag n. Epiphanias
Für den Stiftungsfonds DiaDem
sowie
für den Stiftungsfonds DiaKids
5.
23.02.2025
Sexagismae
a) Für die Deutsche Bibelgesellschaft
b) Für Kirchen helfen Kirchen
6.
09.03.2025
Invocavit
Für den Evangelischen Bund
7.
23.03.2025
Okuli
a) Für das Haus Heliand
b) Für die Junge Akademie Frankfurt
c) Für das Lebenshaus Osterfeld
8.
06.04.2025
Judika
a) Für den Fonds zur Förderung der Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendlicher für die Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) - JuLeiCa
b) Für das Posaunenwerk der EKHN
9.
18.04.2025
Karfreitag
Für die Sozial- und Friedensarbeit in Israel (ImDialog)
10.
20.04.2025
Ostersonntag
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinden, Dekanaten und Jugendwerken
11.
04.05.2025
Misericoridias Domini
Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag
12.
18.05.2025
Cantate
Für die kirchenmusikalische Arbeit der EKHN
13.
29.05.2025
Christi Himmelfahrt
Für die Evangelische Weltmission
(Missionswerke EMS und VEM)
14.
08.06.2025
Pfingstsonntag
Für die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK)
15.
15.06.2025
Trinitatis
a) Für Nes Ammim
b) Für FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht
16.
29.06.2025
2. So. n. Trinitatis
Für Einzelfallhilfen der regionalen Diakonischen Werke
17.
13.07.2025
4. So. n. Trinitatis
a) Für die Diakonie Deutschland der EKD
b) Für die Stiftung für das Leben
18.
27.07.2025
6. So. n. Trinitatis
a) Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD
b) Für das Europäische Forum christlicher LSBTIQ - Gruppen
19.
10.08.2025
8. So. n. Trinitatis
Für die Ökumene und Auslandsarbeit der EKD
20.
24.08.2025
10. So. n. Trinitatis
a) Für den Arbeitslosenfonds der EKHN
b) Für die Jugendwerkstatt Gießen
c) Für Arbeit und Qualifizierung
21.
07.09.2025
12. So. n. Trinitatis
Für die Gefängnisseelsorge
22.
21.09.2025
14. So. n. Trinitatis / Diakoniesonntag
Für die Arbeit der Diakonie Hessen
23.
05.10.2025
16. So. n. Trinitatis / Erntedank
Für Brot für die Welt
24.
26.10.2025
19. So. n. Trinitatis
Für die Notfallseelsorge
25.
02.11.2025
20. So. n. Trinitatis
Für die Hessische Lutherstiftung
sowie
Für ESG-Einzelfallhilfen
26.
16.11.2025
Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr / Volkstrauertag
Für die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V.
27.
23.11.2025
Letzter Sonntag im Kirchenjahr / Ewigkeitssonntag
Für die AG Hospiz der EKHN
28.
07.12.2025
2. Sonntag im Advent
Für die Evang. Frauen in Hessen und Nassau e. V.
29.
21.12.2025
4. Sonntag im Advent
a) Für die Jugendmigrationsdienste
b) Für mAqom - Kirchenasyl
c) Für Einzelfallhilfen für Flüchtlinge und Asylsuchende
30.
24.12.2025
Heiliger Abend
Für "Brot für die Welt" (Diakonie Deutschland)
Anmerkung:
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 der Kollektenordnung können bis zu acht Kollekten als vorrangig gekennzeichnet werden. Die acht vorrangigen Kollekten, die für das Jahr 2025 festgelegt wurden, sind im Text entsprechend hervorgehoben.

Kollektenplan 2026

Tag
Zweck
1.
04.01.2026
2. Sonntag nach Weihnachten
a) Für den Fonds zur Förderung der Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendlicher für die Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) - JuLeiCa
b) Für Aqom - Kirchenasyl
2.
11.01.2026
1. So. n. Epiphanias
Für die Arbeit der Diakonie Hessen
3.
25.01.2026
Letzter So. n. Epiphanias / Bibelsonntag
Für das Bibelhaus ErlebnisMuseum
4.
08.02.2026
Sexagismae
Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag
5.
22.02.2026
Invocavit
Für den Evangelischen Bund
sowie
Für die Deutsche Bibelgesellschaft
6.
08.03.2026
Okuli
Für die Inklusive Gemeindearbeit
7.
22.03.2026
Judika
a) Für die Jugendmigrationsdienste
b) Für die Stiftung für das Leben
8.
03.04.2026
Karfreitag
Für die christlich-jüdische Verständigung (ImDialog)
9.
05.04.2026
Ostersonntag
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinden, Dekanaten und Jugendwerken
10.
19.04.2026
Misericoridias Domini
Für den Arbeitslosenfonds der EKHN
sowie
Für Arbeit und Qualifizierung
11.
03.05.2026
Cantate
Für die kirchenmusikalische Arbeit der EKHN
12.
14.05.2026
Christi Himmelfahrt
Für die Evangelische Weltmission (Missionswerke EMS und VEM)
13.
17.05.2026
Exaudi
Für die AG Hospiz der EKHN
14.
24.05.2026
Pfingstsonntag
Für die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK)
15.
31.05.2026
Trinitatis
a) Für die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
b) Für die Adalbert Pauly Stiftung
c) Für die Stiftung Scheuern
16.
14.06.2026
2. So. n. Trinitatis
Für Einzelfallhilfen der regionalen Diakonischen Werke
17.
28.06.2026
4. So. n. Trinitatis
Für die Ökumene und Auslandsarbet der EKD
18.
19.07.2026
7. So. n. Trinitatis
Für die Diakonie Deutschland der EKD
19.
02.08.2026
9. So. n. Trinitatis
Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD
20.
16.08.2026
11. So. n. Trinitatis
a) Für das Nachhaltigkeitsprojekt Bergwaldprojekt
b) Für das Nachhaltigkeitsprojekt Naturfund
c) Für das Nachhaltigkeitsprojekt Klimafonds
21.
30.08.2026
13. So. n. Trinitatis
Für Einzelfallhilfen für Flüchtlinge und Asylsuchende
sowie
für den Fonds zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
22.
20.09.2026
16. So. n. Trinitatis / Diakoniesonntag
Für den Stiftungsfonds DiaDem
sowie
für den Stiftungsfonds DiaKids
23.
04.10.2026
18. So. n. Trinitatis / Erntedank
Für „Brot für die Welt“ (Diakonie Deutschland)
24.
25.10.2026
21. So. n. Trinitatis
Für die TelefonSeelsorge®
25.
01.11.2026
22. So. n. Trinitatis
Für ESG-Einzelfallhilfen
sowie
Für die Hessische Lutherstiftung
26.
15.11.2026
Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr / Volkstrauertag
a) Für das Gustav-Adolf-Werk der EKHN
b) Für die Initiative Polen-Deutschland - Zeichen der Hoffnung
c) Für die Aktion "Hoffnung für Osteuropa"
27.
22.11.2026
Letzter Sonntag im Kirchenjahr / Ewigkeitssonntag
a) Für die AG Trauerseelsorge der EKHN
b) Für das Projekt Sternenzelt
28.
06.12.2026
2. Sonntag im Advent
a) Für die Evang. Frauen in Hessen und Nassau e. V.
b) Für FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.
29.
24.12.2026
Heiliger Abend
Für "Brot für die Welt" (Diakonie Deutschland)
30.
25.12.2026
1. Weihnachtstag
a) Für die Tafelarbeit der Diakonie
b) Für Oasentage für Pflegekräfte
c) Für Wohnungsnotfallhilfen
Anmerkung:
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 der Kollektenordnung können bis zu acht Kollekten als vorrangig gekennzeichnet werden. Die acht vorrangigen Kollekten, die für das Jahr 2026 festgelegt wurden, sind im Text entsprechend hervorgehoben.
Vorstehende Kollektenpläne hat die Dreizehnten Kirchensynode am 2. Dezember 2023 beschlossen.
Sie werden gemäß § 2 der Kollektenverwaltungsordnung hiermit veröffentlicht.
Darmstadt, 8. Januar 2024
Für die Kirchenverwaltung
Schuster

Nr. 5Aufhebung der Chronikverordnung

Mit der Aufhebung der Chronikverordnung zum 1. Januar 2024 hat die Kirchenleitung am 2. November 2023 folgende weitere Beschlüsse gefasst:
Die Pfarrchroniken sind zum 31. Dezember 2023 mit dem Vermerk zu schließen „Vorstehende Pfarrchronik wird zum 1. Januar 2024 geschlossen.“
Die Pfarrchroniken sowie die Pfarr- und Gemeindechroniken sind dem Zentralarchiv der EKHN bis spätestens 31. Dezember 2025 zu übergeben.
Darmstadt, 6. November 2023
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 6Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
 
Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern,
die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung

Vom 8. Dezember 2023

Wegen einer Änderung in der Besetzung des Gerichts werden die Abschnitte B. und D. des Beschlusses des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 vom 02.12.2022 (ABl. 2022 S. 473) mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt neu gefasst:
###

B. Regelbesetzung der Kammern

1.
Die 1. Kammer ist wie folgt besetzt:
Vorsitzender: Der Stellvertreter der Präsidentin
Richter am Verwaltungsgericht Ermlich
Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters:
Universitätsprofessor Dr. Droege (Vertreter des Vorsitzenden)
Präsident des Landgerichts Professor Dr. Köbler
Richterin am Verwaltungsgericht Guyot
Pfarrerbeisitzer:
Dekan a. D. Schwarz
2.
Die 2. Kammer ist wie folgt besetzt:
Vorsitzende: Die Präsidentin
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schild
Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters:
Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritzsche (Vertreter der Vorsitzenden)
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Strube
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Siems-Christmann
Pfarrerbeisitzer:
Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen
#

D. Vertretung der Beisitzer

1.
Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgt vertreten:
Universitätsprofessor Dr. Droege durch
erste Vertreterin: Ministerialdirigentin Böhme
zweiter Vertreter: N. N. vertreten durch Rechtsanwalt Schweppe
Präsident des Landgerichts Professor Dr. Köbler durch
erster Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe
zweite Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk
Richterin am Verwaltungsgericht Guyot durch
erste Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk
zweite Vertreterin: N. N. vertreten durch Ministerialdirigentin Böhme
Dekan a. D. Schwarz durch
erster Vertreter: Pfarrer Jaeckle
zweiter Vertreter: Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen
2.
Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgt vertreten:
Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritzsche durch
erste Vertreterin: Ministerialdirigentin Böhme
zweiter Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Strube durch
erster Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe
zweite Vertreterin: N. N. vertreten durch Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Siems-Christmann durch
erste Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk
zweite Vertreterin: Ministerialdirigentin Böhme
Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen durch
erster Vertreter: Pfarrer Jaeckle
zweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz
3.
Ist die vorstehende Vertretungsregelung für die rechtskundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der betroffenen Kammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechtskundige Regelbeisitzer der anderen Kammer zur Vertretung berufen.
#
Darmstadt, 8. Dezember 2023
DAS PRÄSIDIUM
Schneider Schild Schwarz

Nr. 7Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Gesamtkirchengemeinde: Allendorf-Kleinlinden
Dekanat: Gießen
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE
ALLENDORF-KLEINLINDEN
Grafik
Gesamtkirchengemeinde: Gießen Mitte
Dekanat: Gießen
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE GIEßEN MITTE
Grafik
Kirchengemeinde: Alpenrod
Dekanat: Westerwald
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ALPENROD
Grafik
Kirchengemeinde: Am Butzbacher Hausberg
Dekanat: Wetterau
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. KIRCHENGEMEINDE
AM BUTZBACHER HAUSBERG
Grafik
Kirchengemeinde: Auferstehungsgemeinde Gräveneck und Weinbach
Dekanat: An der Lahn
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. AUFERSTEHUNGSGEMEINDE
GRÄVENECK UND WEINBACH
Grafik
Kirchengemeinde: Auferstehungsgemeinde Mainz
Dekanat: Mainz
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE AUFERSTEHUNGSGEMEINDE MAINZ
Grafik
Kirchengemeinde: Beienheim-Weckesheim
Dekanat: Wetterau
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. KIRCHENGEMEINDE BEIENHEIM-WECKESHEIM
Grafik
Kirchengemeinde: Groß-Eichen und Ilsdorf
Dekanat: Gießener Land
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE
GROSS-EICHEN UND ILSDORF
Grafik
Kirchengemeinde: Oberes Ohmtal
Dekanat: Gießener Land
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANG. KIRCHENGEMEINDE OBERES OHMTAL
Grafik
Kirchengemeinde: Ruppertshofen-Gemmerich
Dekanat: Nassauer Land
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. KIRCHENGEMEINDE
RUPPERTSHOFEN-GEMMERICH
Grafik
Kirchengemeinde: Staden und Stammheim
Dekanat: Wetterau
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE
STADEN UND STAMMHEIM
Grafik
Kirchengemeinde: Worms-Hochheim
Dekanat: Worms-Wonnegau
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE
WORMS-HOCHHEIM
Grafik
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 9. Januar 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 8Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln

Die Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau werden hiermit außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 9. Januar 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 9Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen

###

Urkunde
über die Auflösung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Hoch-Weisel, der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen-Oes und der Evangelischen Kirchengemeinde Ostheim, Evangelisches Dekanat Wetterau
und
die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Hoch-Weisel, Evangelisches Dekanat Wetterau, und der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Weisel, in die 1,0 Pfarrstelle I und die 1,0 Pfarrstelle II der zum 01.01.2024 fusionierten Evangelischen Kirchen-gemeinde Butzbacher Hausberg, Evangelisches Dekanat Wetterau

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinde Hoch-Weisel, der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen-Oes, der Evangelischen Kirchengemeinde Ostheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Weisel wird Folgendes beschlossen:
#

§ 1

Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Hoch-Weisel, der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen-Oes und der Evangelischen Kirchengemeinde Ostheim, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird mit Wirkung der Fusion zum 01.01.2024 aufgelöst.
#

§ 2

Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Hoch-Weisel, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird in die 1,0 Pfarrstelle I der zum 01.01.2024 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde Butzbacher Hausberg, Evangelisches Dekanat Wetterau, umbenannt.
#

§ 3

Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Weisel, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird in die 1,0 Pfarrstelle II der zum 01.01.2024 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde Butzbacher Hausberg, Evangelisches Dekanat Wetterau, umbenannt.
#

§ 4

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
#
Darmstadt, 27. November 2023
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
#

Nr. 10Beauftragung für den Prädikantendienst

Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 2. Dezember 2023 für den Prädikantendienst beauftragt:
Dr. Reinhold Anders, Dekanat Kronberg
Daniela Crecelius, Dekanat Hochtaunus
Christine Elcacho-Behnke, Dekanat Kronberg
Gabriele Golinski-Wöhler, Dekanat Hochtaunus
Dr. Irene Hoffmann, Dekanat Kronberg
Jürgen Karl, Dekanat Kronberg
Barbara Lachmann, Dekanat Kronberg
Gerhard Langpape, Dekanat Hochtaunus
Ulrike Martin, Dekanat Büdinger Land
Birgit Merkel, Dekanat Wetterau
Anette Schamp, Dekanat Kronberg
Darmstadt, 11. Dezember 2023
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebene Pfarrstelle müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Februar 2024 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.maruhn@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Friedberg
1,0 Stelle für Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung mit dem Schwerpunkt Leitung der OE-Ausbildung im Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision
Gesamtkirchliche Pfarrstelle Visitationsbeauftragte/Visitationsbeauftragter, befristet bis 31.12.2029
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Gemeindepfarrstellen

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Oberhessen

Dekanat Gießener Land
Hungen, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A
Dekanat Vogelsberg
Engelrod, 1,0 Pfarrstelle, Patronat der Familie Riedesel Freiherren zu
Eisenbach, zum wiederholten Mal
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Rhein-Main

Dekanat Rheinhau-Taunus
Idstein, 1,0 Pfarrstelle II (West), Modus A, zum zweiten Mal
Niederseelbach, Johannesgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus B,
zum wiederholten Mal
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Starkenburg

Dekanat Dreieich-Rodgau
Ober-Roden, 1,0 Pfarrstelle im Kooperationsraum Rödermark, Modus A
Urberach, Petrusgemeinde, 1,0 Pfarrstelle im Kooperationsraum Rödermark, Modus A
Dekanat Vorderer Odenwald
Münster, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
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Regionale Stellen

Dekanat Bergstraße
0,5 Profilstelle für Ökumene und Mission (m/w/d) zum wiederholten Mal
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Kirchenmusikstellen

Dekanat Dreieich-Rodgau
Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin B-Stelle (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet (https://kirchenmusikalischerdienst.ekhn.de)
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
Dekanat Hochtaunus
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 75 % einer Vollzeitstelle, ggf. ab 2025 100 %, 3. Ausschreibung
Dekanat Kronberg
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferenten/in (m/w/d) 50 %-Stelle, zur Elternzeitvertretung, 1. Ausschreibung
Dekanat Mainz
kirchenpädagogische Mitarbeiterin/kirchenpädagogischen Mitarbeiter (m/w/d) 50 %-Stelle (19,5 Wochenstunden), unbefristet, 1. Ausschreibung
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferent/Dekanatsjugendreferentin (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge im Nachbarschaftsraum (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung
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