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#Ausgabe 6Darmstadt, 13. Juni 2024
Arbeitsrechtliche Kommissionen
Nr. 41Arbeitsrechtsregelungen der Diakonie Hessen vom 27. Mai 2024
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
§ 33a wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. September 2024 in Kraft.
***
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
§ 43 wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
***
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
- In § 36a Absatz 1 Satz 1 in der Fassung vom 1. Dezember 2023 werden die Wörter „5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)“ durch die Wörter „6. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)“ und nach den Wörtern „Absatz 4 der“ wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- In § 36a Absatz 2 Satz 1 in der Fassung vom 1. September 2024 wird die Angabe „5. PflegearbbV“ durch die Angabe „6. PflegearbbV“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
***
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit veröffentlicht. |
Frankfurt am Main, 5. Juni 2024 |
Für die Diakonie Hessen |
Gehlhaar |
Bekanntmachungen
Nr. 42Bekanntgabe neuer Dienstsiegel
Kirchengemeinde: Münzenberg und Trais Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE MÜNZENBERG UND TRAIS |
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 10. Juni 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Dieckhoff |
Nr. 43Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2024
Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl. 1959 S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2024 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen.
Darmstadt, 1. Juni 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Knötzele |
Nr. 44Erste Theologische Prüfung
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2024 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden:
Karrer, Michaela
Lohkamp, Alina
Merz, Mona Corinna
Schüler, Nathalie Eva
von Lehsten, Johann Ico Arnt Louis Wedige
Darmstadt, 13. Mai 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Ludwig |
Nr. 45Zweite Theologische Prüfung
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2024 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden:
Berkefeld, Dr. Mario | Müller-Praefcke, Annika | ||
El Mansy, Dr. Aliyah | Raekow, Philipp | ||
Franke, Nathalie | Rathmann, Sven | ||
Fröhlich, Sarah-Marie | Sautter, Jane | ||
Gengenbach, Moritz | Schütz, Lara | ||
Klamroth, Svenja | Schultheis, Christina | ||
Kratz, Henrike | Vetter, Dr. Yasmin | ||
Lachmann, Dorothee | Wachter, Florian | ||
Malsy, Helena | Wood-Cahn von Seelen, Inge |
Darmstadt, 27. Mai 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Ludwig |
Nr. 46Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung
Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses 2-2023, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2024 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personalförderung und Hochschulwesen zugesandt.
Darmstadt, 27. Mai 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Ludwig |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
#Pfarrstellen
#Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 29. Juli 2024 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.maruhn@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Gesamtkirchliche Pfarrstellen
Frankfurt am Main | Die jugend-kultur-kirche sankt peter gGmbH in Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer und eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer (100 %) (m/w/d) |
Gemeindepfarrstellen
#Nord-Nassau
Dekanat an der Lahn | Runkel, 1,0 Pfarrstelle, Patronat des Fürsten zu Wied |
Oberhessen
Dekanat Vogelsberg | Groß-Felda, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal |
Rhein-Main
Dekanat Rheingau-Taunus | Oestrich-Winkel, 1,0 Pfarrstelle zur Verwaltung, befristeter Verwaltungsdienstauftrag. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Steinfischbach-Reichenbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal |
Starkenburg
Dekanat Darmstadt | Darmstadt-Eberstadt Süd, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal | |
Dekanat Vorderer Odenwald | Münster, Martinsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal |
Regionale Stellen
Dekanat Darmstadt | eine Pfarrperson für das Handlungsfeld „Ökumene und interreligiöses Gespräch“ 50 %-Stelle | |
Dek. Biedenkopf-Gladenbach | die Profil-/Fachstelle Bildung (m/w/d) 50 %-Stelle, befristet bis 31.12.2029 |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Dekanat Hochtaunus | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (w/m/d) 75 % einer Vollzeitstelle (29,25 Wochenstunden), unbefristet | |
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (w/m/d) 50 %-Stelle (19,5 Wochenstunden), unbefristet | |
Dekanat Bergstraße | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (w/m/d) 50 % einer Vollzeitstelle (19,5 Wochenstunden), unbefristet |