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Arbeitsrechtliche Kommissionen

Nr. 41Arbeitsrechtsregelungen der Diakonie Hessen vom 27. Mai 2024

Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
§ 33a wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. September 2024 in Kraft.
***
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
§ 43 wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
***
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 27. Mai 2024
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 5/2024 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl. EKHN 2014 S. 38), zuletzt geändert am 19. Februar 2024 (ABl. EKHN 2024 S. 38 Nr. 19), werden wie folgt geändert:
  1. In § 36a Absatz 1 Satz 1 in der Fassung vom 1. Dezember 2023 werden die Wörter „5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)“ durch die Wörter „6. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)“ und nach den Wörtern „Absatz 4 der“ wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
  2. In § 36a Absatz 2 Satz 1 in der Fassung vom 1. September 2024 wird die Angabe „5. PflegearbbV“ durch die Angabe „6. PflegearbbV“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
***
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit veröffentlicht.
Frankfurt am Main, 5. Juni 2024
Für die Diakonie Hessen
Gehlhaar

Bekanntmachungen

Nr. 42Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Münzenberg und Trais
Dekanat: Wetterau
Umschrift des Dienstsiegels:
EVANG. KIRCHENGEMEINDE MÜNZENBERG UND TRAIS
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Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 10. Juni 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 43Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2024

Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl. 1959 S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2024 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen.
Darmstadt, 1. Juni 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Knötzele
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Nr. 44Erste Theologische Prüfung

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2024 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden:
Karrer, Michaela
Lohkamp, Alina
Merz, Mona Corinna
Schüler, Nathalie Eva
von Lehsten, Johann Ico Arnt Louis Wedige
Darmstadt, 13. Mai 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig

Nr. 45Zweite Theologische Prüfung

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2024 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden:
Berkefeld, Dr. Mario
Müller-Praefcke, Annika
El Mansy, Dr. Aliyah
Raekow, Philipp
Franke, Nathalie
Rathmann, Sven
Fröhlich, Sarah-Marie
Sautter, Jane
Gengenbach, Moritz
Schütz, Lara
Klamroth, Svenja
Schultheis, Christina
Kratz, Henrike
Vetter, Dr. Yasmin
Lachmann, Dorothee
Wachter, Florian
Malsy, Helena
Wood-Cahn von Seelen, Inge
Darmstadt, 27. Mai 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig

Nr. 46Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung

Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses 2-2023, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2024 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personalförderung und Hochschulwesen zugesandt.
Darmstadt, 27. Mai 2024
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 29. Juli 2024 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.maruhn@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Frankfurt am Main
Die jugend-kultur-kirche sankt peter gGmbH in Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer und eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer (100 %) (m/w/d)
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat an der Lahn
Runkel, 1,0 Pfarrstelle, Patronat des Fürsten zu Wied
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Oberhessen

Dekanat Vogelsberg
Groß-Felda, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
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Rhein-Main

Dekanat Rheingau-Taunus
Oestrich-Winkel, 1,0 Pfarrstelle zur Verwaltung, befristeter Verwaltungsdienstauftrag. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal
Steinfischbach-Reichenbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
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Starkenburg

Dekanat Darmstadt
Darmstadt-Eberstadt Süd, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal
Dekanat Vorderer Odenwald
Münster, Martinsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
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Regionale Stellen

Dekanat Darmstadt
eine Pfarrperson für das Handlungsfeld „Ökumene und interreligiöses Gespräch“ 50 %-Stelle
Dek. Biedenkopf-Gladenbach
die Profil-/Fachstelle Bildung (m/w/d) 50 %-Stelle, befristet bis 31.12.2029
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
Dekanat Hochtaunus
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (w/m/d) 75 % einer Vollzeitstelle (29,25 Wochenstunden), unbefristet
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (w/m/d) 50 %-Stelle (19,5 Wochenstunden), unbefristet
Dekanat Bergstraße
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (w/m/d) 50 % einer Vollzeitstelle (19,5 Wochenstunden), unbefristet