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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
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Ausgabe 9Darmstadt, 16. September 2024
Bekanntmachungen
Nr. 99Satzung für den Bachchor Mainz
Vom 5. September 2024
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 50 der Kirchenordnung die folgende Satzung beschlossen:
#####§ 1
Name
(
1
)
Der Bachchor Mainz ist eine von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau getragene nichtrechtsfähige kirchliche Einrichtung gemäß Artikel 50 der Kirchenordnung und führt im Rechts- und Geschäftsverkehr den Namen „Bachchor Mainz“.
(
2
)
Der Bachchor Mainz hat seinen Sitz in Mainz an der Christuskirche.
#§ 2
Zweck
(
1
)
Zweck des Bachchores ist vor allem, aber nicht ausschließlich die Förderung der kirchlichen Musikkunst, insbesondere des Werkes von Johann Sebastian Bach in Gottesdiensten, Konzerten und Tourneen.
(
2
)
Der Bachchor Mainz ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(
3
)
Die Mittel des Bachchores Mainz dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Chorsängerinnen und Chorsänger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bachchores.
(
4
)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bachchores Mainz fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
#§ 3
Künstlerische Leitung
(
1
)
Der Bachchor Mainz wird geleitet durch den künstlerischen Leiter oder die künstlerische Leiterin. Der künstlerische Leiter oder die künstlerische Leiterin wird von der Kirchenverwaltung beauftragt.
(
2
)
Der künstlerische Leiter oder die künstlerische Leiterin ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Leitung des Chores, insbesondere für
- die künstlerische Konzeptionierung aller musikalischen Veranstaltungen,
- die Entscheidung über die Mitgliedschaft von Chorsängerinnen und Chorsängern.
Er oder sie wirkt mit an den laufenden Geschäften und der Budgetplanung, beides jeweils in Abstimmung mit dem Vorstand des Verwaltungsrates. Dabei wird er oder sie unterstützt durch die Geschäftsstelle des Bachchor Mainz.
#§ 4
Verwaltungsrat
(
1
)
Zur Unterstützung des Bachchores Mainz und seiner künstlerischen Leiterin bzw. seines künstlerischen Leiters wird ein Verwaltungsrat gebildet. Er besteht aus höchstens elf Mitgliedern. Dem Verwaltungsrat gehören an:
- eine Vertreterin oder einen Vertreter des Dezernates 1 der Kirchenverwaltung, die oder der von der Kirchenleitung berufen wird,
- ein Vorstandsmitglied der „Freunde und Förderer des Bachchores Mainz e. V.“ (nachfolgend: Bachverein Mainz e. V.), das vom Vereinsvorstand aus dessen Mitte gewählt wird,
- bis zu vier Vertreterinnen und Vertretern des Bachchores Mainz, die von den Chorsängerinnen und Chorsängern aus der Mitte des Chores gewählt werden sowie
- weitere kirchenmusikalisch, juristisch oder betriebswirtschaftlich fachkundige Personen, die von der Kirchenleitung berufen werden.
(
2
)
Die Amtszeit der gewählten und der berufenen Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt vier Jahre. Sie bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl oder Berufung neuer Mitglieder im Amt. Scheidet ein gewähltes oder berufenes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so wird für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied gewählt oder berufen.
(
3
)
Der Verwaltungsrat tritt mindestens dreimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Der künstlerische Leiter oder die künstlerische Leiterin sowie der oder die Kuratoriumsvorsitzende nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.
(
4
)
Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Verabschiedung des Wirtschaftsplans und des Jahresberichts,
- Beratung und Unterstützung des künstlerischen Leiters oder der künstlerischen Leiterin,
- Beratung grundsätzlicher Angelegenheiten des Chores und Abgabe von Stellungnahmen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
- Berufung von Kuratoriumsmitgliedern gemäß § 6.
(
5
)
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen Mitglied einer christlichen Kirche sein, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehört.
#§ 5
Vorstand
(
1
)
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand aus drei Personen, bestehend aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer. Das Vorstandsmitglied des Bachvereins Mainz e. V. darf nicht als Vorsitzende bzw. Vorsitzender oder Stellvertreterin bzw. Stellvertreter gewählt werden.
(
2
)
Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter beruft den Verwaltungsrat mindestens dreimal im Jahr zu einer Sitzung ein.
(
3
)
Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats,
- Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats,
- Aufstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresberichts in Zusammenarbeit mit dem künstlerischen Leiter oder der künstlerischen Leiterin,
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Budgets.
(
4
)
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wird in Angelegenheiten des Bachchores durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und seine oder ihre Stellvertretung vertreten.
(
5
)
Laufende Geschäfte und Zeichnungen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro können an die Geschäftsstelle delegiert werden. Bei Beträgen zwischen 2.000 und 5.000 Euro kann einer von beiden alleine zeichnen, bei höheren Summen müssen sowohl Vorsitzende oder Vorsitzender als auch Stellvertreterin oder Stellvertreter unterzeichnen.
(
6
)
Die Mitglieder des Vorstands unterstehen der Aufsicht der Dezernentin oder des Dezernenten des Dezernats 1 der Kirchenverwaltung oder einer oder einem von ihr oder ihm dazu benannten Mitarbeitenden der Gesamtkirche.
#§ 6
Kuratorium
(
1
)
Der Verwaltungsrat kann zur Förderung des satzungsgemäßen Zwecks des Bachchores ein Kuratorium berufen. Er soll nach Möglichkeit Persönlichkeiten aus Kirche, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst berufen. Die Berufung erfolgt in Absprache mit dem künstlerischen Leiter oder der künstlerischen Leiterin sowie dem oder der Vorsitzenden des Bachvereins Mainz e. V.
(
2
)
Die Kuratoriumsmitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden. Das Kuratorium soll zweimal im Kalenderjahr tagen; der oder die Vorsitzende bzw. der oder die stellvertretende Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet sie.
#§ 7
Vermögen
(
1
)
Der Bachchor Mainz ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu verwalten.
(
2
)
Bei der Geschäftsführung ist auf die Erhaltung des Sondervermögens zu achten.
#§ 8
Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr des Bachchores Mainz ist das Haushaltsjahr der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
#§ 9
Buchführung
(
1
)
Der Verwaltungsrat legt der Kirchenverwaltung vor jeder Haushaltsperiode Entwürfe der Wirtschaftspläne für die in der Periode enthaltenen Haushaltsjahre vor. Die Wirtschaftspläne werden mit dem Haushalt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verabschiedet.
(
2
)
Der Bachchor Mainz hat seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen entsprechend den Vorgaben der Kirchlichen Haushaltsordnung.
(
3
)
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ist spätestens zum 1. März des Folgejahres aufzustellen und der Kirchenverwaltung vorzulegen.
#§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung des Bachchores Mainz vom 31. August 2017 (ABl. 2017 S. 206) außer Kraft.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 10014. Ergänzungslieferung der Rechtssammlung „Das Recht der EKHN“
Im August ist die 14. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung „Das Recht der EKHN“ erschienen. Den Dekanaten, Regionalverwaltungen und gesamtkirchlichen Dienststellen wurde die Ergänzungslieferung kostenfrei zugesandt, sofern keine Abbestellung erfolgt ist.
Kirchengemeinden, die die Loseblattsammlung weiterhin pflegen, können die 14. Ergänzungslieferung im Online-Shop unter https://kirchenrecht-ekhn.shop zum Preis von 30 Euro bestellen. Im Online-Shop ist zudem die komplette zweibändige Loseblattsammlung einschließlich der 14. Ergänzungslieferung erhältlich.
Das Recht der EKHN kann digital im Fachinformationssystem Kirchenrecht aufgerufen werden unter www.kirchenrecht-ekhn.de. Die Rechtstexte können im Browser gelesen, als PDF heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Die komplette Rechtssammlung kann zudem als E-Book heruntergeladen werden.
Darmstadt, 28. August 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 101Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV)
in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
gemäß § 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl. 1982 S. 2) für das Rechnungsjahr 2023
I. Verwaltung Treuhandvermögen
Vermögen Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) verwaltete Vermögen erreichte am 31. Dezember 2023 den Stand von 80.683.018 Euro. Hiervon entfielen auf das von den kirchlichen Körperschaften eingebrachte Treuhandvermögen 70.593.640 Euro (Vorjahr 70.337.448 Euro) und auf Gewinnrücklagen (Vermögenssubstanzerhaltung) 10.089.378 Euro (Vorjahr 8.579.057 Euro). Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022 mit 78.916.505 Euro ergibt sich eine Erhöhung um 1.766.513 Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,24 % (Vorjahr + 2,92 %).
Umsatz und Erträge Umsatz und Erträge haben sich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr von 6.603.971 Euro auf 7.293.054 Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 10,43 % (Vorjahr + 2,85 %).
Ergebnis Aus der Verwaltung des Treuhandvermögens konnte die ZPV insgesamt ein positives Jahresergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 2.707.418 Euro erzielen. Gegenüber dem Vorjahr mit einem Ergebnis von 2.240.264 Euro ergibt sich damit eine Steigerung um 467.154 Euro (+ 20,85 %). Das erfreuliche Ergebnis ist auf verschiedene außergewöhnliche Effekte zurückzuführen. Ohne diese Sondereffekte hätte das Ergebnis im Wesentlichen dem Vorjahresergebnis entsprochen.
Von dem Überschuss werden 1.200.000 Euro (Vorjahr 1.150.000 Euro) an die Gesamtkirche zweckbestimmt für die Pfarrbesoldung und -versorgung ausgezahlt. Die verbleibenden 1.507.418 Euro (Vorjahr 1.090.264 Euro) werden in die Gewinnrücklagen auf Rechnung des Folgejahres zum Inflationsausgleich (Vermögenssubstanzerhaltung) eingestellt.
Der Wert eines Anteils an der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung erhöht sich von 1,1353 Euro auf 1,1510 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 1,38 % (Vorjahr + 1,23 %).
Anlagen Die ZPV ist in folgenden Anlagen investiert (Stand 31.12.2023):
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von 18.122.127 Euro auf 17.157.897 Euro (- 5,32 %) verringert.
Aufwendungen Die Aufwendungen stellen sich in 2023 mit 4.585.636 Euro geringfügig höher als die Aufwendungen des Vorjahrs mit 4.363.706 Euro (+ 5,09 %) dar. Die Aufwendungen gliedern sich insgesamt in Abschreibungen von 1.614.931 Euro (Vorjahr: 1.570.187 Euro), Personalaufwand von 1.198.351 Euro (Vorjahr: 1.126.939 Euro), Sachaufwendungen von 1.293.789 Euro (Vorjahr: 1.121.197 Euro), Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 348.425 Euro (Vorjahr: 525.548 Euro) sowie Steuern in Höhe von 130.140 Euro (Vorjahr: 19.835 Euro).
Immobilieninvestitionen Die ZPV hat es sich strategisch zum Ziel gemacht, das ihr anvertraute Vermögen vorrangig in Immobilienprojekte bzw. immobiliennahe Projekte zu investieren, die kirchlichen oder diakonischen Nutzern zugutekommen und damit der Unterstützung des kirchlichen Auftrags dienen.
Das Immobilienportfolio der ZPV umfasst insgesamt 22 Immobilien, die zum größten Teil für diakonische Zwecke genutzt werden. In 2023 wurde in Gießen der Neubau eines Kinder- und Familienzentrums in Zusammenarbeit mit der Pauluskirchengemeinde begonnen. Der alte Kindergarten wurde abgerissen und wird durch einen neuen sechsgruppigen Kindergarten mit Familienzentrum ersetzt. Ergänzt wird das Kindergartengebäude mit acht Wohneinheiten, die größtenteils als preisgebundener Wohnraum (Sozialwohnungen) vermietet werden sollen. Das Gebäude wird in nachhaltiger Weise im KfW 40-Standard errichtet. Die Fertigstellung wird für Ende 2024 erwartet. Weiterhin hat die ZPV vom Kirchengemeindeverband Rüsselsheim das Katharina von Bora-Haus (vormals Gemeindehaus der Stadtkirchengemeinde Rüsselsheim) sowie ein Pfarrhaus erworben. Das Katharina von Bora-Haus soll nun langfristig als Dekanatssitz des Dekanats Groß-Gerau–Rüsselsheim dienen und wird baulich entsprechend optimiert. Das Pfarrhaus wird in eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe umgebaut und soll zukünftig an das Regionale Diakonische Werk Groß-Gerau zur Aufnahme von minderjährigen, unbegleiteten Jugendlichen vermietet werden. Die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen ist für Sommer 2024 geplant.
Erneuerbare Energien Das Photovoltaik-Programm wurde weiter fortgeführt. Die Ausweitung der Kapazitäten um ca. 10 % durch Bau neuer Anlagen wurde beschlossen. Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen wird für 2024 erwartet. Bedauerlicherweise wird die Inbetriebnahme von größeren Anlagen durch eine Lieferzeit von Trafostationen von nahezu 12 Monaten aktuell stark verzögert.
2023 stellte sich grundsätzlich als ein unterdurchschnittliches Sonnenjahr dar. Leider ist es erstmals nicht möglich, exakte Angaben zu dem Ertrag zu machen. Die ZPV hat einen externen Dienstleister in 2023 beauftragt, die Messgeräte auf digitale Stromzähler umzurüsten. Die Umrüstung war mit erheblichen Problemen behaftet, so dass es nicht möglich war, bis Ende des Jahres exakte Werte zu erhalten. Die Behebung der Probleme soll bis Ende 2024 erfolgt sein, so dass im nächsten Jahr wieder verlässliche Angaben zur Verfügung stehen sollten. Schätzungsweise wurden von den ZPV-Photovoltaikanlagen (einschließlich ZPV Solar GmbH & Co. KG) ca. 5,38 Mio. kWh klimafreundlichen Stroms erzeugt (Vorjahr 5,98 Mio. kWh; - 10,0 %).
Das Windjahr 2023 erwies sich dagegen im Vergleich zu den Vorjahren als besonders gutes Windjahr. Der Windpark Fürfeld der Energiegesellschaft Fürfeld GmbH & Co KG, an der die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung mit 17,68 % beteiligt ist, konnte in 2023 37,93 Mio. kWh (Vorjahr 32,16 Mio. kWh; + 17,94 %) klimafreundlichen Strom produzieren. Der hiervon der ZPV zurechenbare Stromertrag beträgt 6,71 Mio. kWh.
Insgesamt betrug der in 2023 von der ZPV erzeugte klimafreundliche Strom aus erneuerbaren Energien ca. 12 Mio. kWh und entsprach damit ca. 65 % des in der EKHN kirchenweit von allen kirchlichen Körperschaften verbrauchten Stroms. Im Jahres- und Rechenschaftsbericht für 2022 wurde irrtümlich eine Quote von 77 % ausgewiesen. In dem Wert von 2022 hat der Strom, der für die Beheizung von Gebäuden genutzt wird (Heizstrom), keine Berücksichtigung gefunden. Dies ist im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzberichts aufgefallen und war nun entsprechend zu korrigieren.
Erbbaurechtsverwaltung Die Einnahmen aus Erbbaurechten (Erbbauzinsen), die von der ZPV für alle kirchlichen Körperschaften mit Ausnahme des Regionalverbandes Frankfurt verwaltet und im Haushalt der jeweiligen kirchlichen Körperschaft wirksam werden, sind in 2023 von 5.146.342 Euro um 141.603 Euro auf 5.287.945 Euro gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um 2,75 % (Vorjahr + 2,75 %).
Darmstadt, 15. August 2024 |
Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung |
M. Keller |
Nr. 102Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Ohmen vom Evangelischen Dekanat Vogelsberg in das Evangelische Dekanat Gießener Land
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Vogelsberg sowie des Evangelischen Dekanats Gießener Land beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Ohmen mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Vogelsberg in das Evangelische Dekanat Gießener Land wechselt.
Darmstadt, 9. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 103Dekanatswechsel der Evangelischen Johannisgemeinde St. Johann-Wolfsheim vom Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein in das Evangelische Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein sowie des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim beschlossen, dass die Evangelische Johannisgemeinde St. Johann-Wolfsheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein in das Evangelische Dekanat Ingelheim-Oppenheim wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 104Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Zotzenheim-Welgesheim vom Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein in das Evangelische Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein sowie des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Zotzenheim-Welgesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein in das Evangelische Dekanat Ingelheim-Oppenheim wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 105Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Saulheim vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim sowie des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Saulheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 106Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Saulheim vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim sowie des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Saulheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 107Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Partenheim vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim sowie des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Partenheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 108Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Vendersheim vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein
Gemäß § 4 Absatz 1 der Dekanatssynodalordnung hat die Kirchenleitung am 5. September nach Anhörung des beteiligten Kirchenvorstands und auf Beschluss der Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim sowie des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein beschlossen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Vendersheim mit Wirkung vom 1. Januar 2025 vom Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim in das Evangelische Dekanat Alzey-Wöllstein wechselt.
Darmstadt, 5. September 2024 |
Für die Kirchenleitung |
Dr. Jung |
Nr. 109Bekanntgabe neuer Dienstsiegel
Kirchengemeinde: Rothenberg Dekanat: Odenwald Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ROTHENBERG |
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 9. September 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Dieckhoff |
Nr. 110Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das erste Halbjahr 2025
Einstellungstermin für das erste Halbjahr 2025 ist der 1. Juni 2025. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2024 und endet am 31. Oktober 2024.
Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung, Dezernat 2 - Personal – Referat Personalservice Pfarrdienst - zu richten:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Lichtbild)
- Zeugnis der beiden Theologischen Prüfungen (Das Zeugnis der 2. Theologischen Prüfung kann ggf. nachgereicht werden)
- ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise.
Diese Regelung gilt für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN.
Darmstadt, 1. September 2024 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Winkelmann |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht zum 1. Januar 2025 eine kirchlich gut verankerte und theologisch breit qualifizierte Persönlichkeit für die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die
Leitung des Dezernates Kirchliche Dienste.
Das Dezernat Kirchliche Dienste unterstützt die Arbeit in den Kirchengemeinden/Nachbarschaftsräumen, Dekanaten, Arbeitszentren und Handlungsfeldern. Es bereitet Grundsatzentscheidungen der Leitungsgremien der EKHN zu Fragen des kirchlichen Handelns vor und begleitet die Umsetzung.
Dem Dezernat sind die gesamtkirchlichen Zentren zugeordnet.
Zu dem Dezernat gehören zurzeit die Referate Seelsorge und Beratung/Koordination Kirchengemeinden und Dekanate, Schule und Religionsunterricht, Kirchliche Daten, Fundraising und Mitgliederorientierung. Zudem sind die Projekte „Regionalbüro vernetzte Beratung“ und die „Koordination und Beratung neuer Ideen Kirchlicher Praxis“ dem Dezernat zugeordnet.
Der Zuschnitt des Dezernates wird sich verändern.
Zu den grundlegenden Aufgaben der Dezernatsleitung gehören:
- Verantwortung für die Rahmenbedingungen und Struktur der Handlungsfelder (Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung, Ökumene, Seelsorge und Beratung, Verkündigung) in den Kirchengemeinden, Dekanaten und der Gesamtkirche
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über die Leitungen der Referate und Zentren
- Budgetverantwortung für die Handlungsfelder und Zentren sowie die Referate des Dezernates
- Koordination der handlungsfeldübergreifenden Aufgaben und Prozesse
- Identifikation gesamtkirchlich relevanter Themen sowie die Anleitung von Prozessen zu deren Umsetzung in den Handlungsfeldern
- Bearbeitung aktueller theologischer Fragestellungen und Entwicklungen und Mitwirkung an theologischen Grundsatzfragen - insbesondere Fragen, die die Lebensordnung der EKHN betreffen
- Leitung von Konferenzen und Fachgruppen: Fachkonferenz des Dezernates Vorbereitung und Durchführung der gesamtkirchlichen Bildungskonferenz
- Weiterführung der dezernatsbezogenen Organisationsentwicklung
- Bearbeitung von Grundfragen der ehrenamtlichen Arbeit.
Die Dezernentin oder der Dezernent ist Mitglied der Kirchenleitung mit beratender Stimme und des Personalausschusses der Kirchenleitung. Darüber hinaus wird u.a. eine Mitarbeit im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN und im Kuratorium der Ehrenamtsakademie, im Kuratorium Fundraising und weiteren Gremien erwartet. Des Weiteren kann die Dezernentin oder der Dezernent die EKHN in EKD-Gremien vertreten.
Bewerben können sich ordinierte Pfarrerinnen und ordinierte Pfarrer, die einer Gliedkirche der EKD angehören und in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit stehen.
An formalen Qualifikationen wird zudem für eine Bewerbung vorausgesetzt:
- mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsposition – nach Möglichkeit im regionalen oder gesamtkirchlichen Pfarrdienst
- Leitungsfähigkeit, die durch Fort- oder Weiterbildungen nachgewiesen werden kann; wünschenswert sind Erfahrungen in den Bereichen Organisations- und Personalentwicklung oder Personalmanagement
- vertiefte theologische Expertise, die idealerweise durch einschlägige Veröffentlichungen nachgewiesen werden kann
- Überblick über die Arbeitsfelder des Dezernates und vertiefte Kenntnisse des Transformationsprozesses ekhn2030.
Als Leitungspersönlichkeit in der Kirchenverwaltung werden von der Dezernentin/dem Dezernenten erwartet:
- reflektierte, theologisch-geistliche Fundierung
- Teamführungsfähigkeit und integrative Leitungskompetenz
- hohe Konfliktfähigkeit und Lösungskompetenz
- Belastbarkeit und Stabilität in Veränderungsprozessen
- interdisziplinäres Denken und Handeln in der Verknüpfung verschiedener kirchlicher Handlungsfelder
- sicheres Auftreten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit.
Die EKHN fördert die Chancen von Männern und Frauen im Beruf. Bei dieser Ausschreibung sind besonders Frauen aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Dezernentin/der Dezernent wird auf Vorschlag der Kirchenleitung von der Kirchensynode für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Stelle ist bewertet mit Pfarrergehalt plus Zulage nach B 3 BBesG.
Nähere Informationen erteilt
- Herr Ltd. Oberkirchenrat Dr. Lars Esterhaus, Tel.: 06151 405-296.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28. Oktober 2024 auf dem Dienstweg an die
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Herrn Ltd. Oberkirchenrat Dr. Lars Esterhaus
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt.
Pfarrstellen
#Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Oktober 2024 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.maruhn@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Gesamtkirchliche Pfarrstellen
Darmstadt | Studienleiterin bzw. Studienleiter im Religionspädagogischen Institut mit dem fachlichen Schwerpunkt Berufsbildende Schulen mit Dienstsitz in Darmstadt | |
Frankfurt | Die jugend-kultur-kirche sankt peter gGmbH in Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer und Geschäftsführerin/Geschäftsführer (100 %) (m/w/d) | |
Marburg | Studienleiterin bzw. Studienleiter im Religionspädagogischen Institut für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden mit Dienstsitz in Marburg |
Gemeindepfarrstellen
#Oberhessen
Dekanat Büdinger Land | Bleichenbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B | |
Eichelsdorf, pfarramtlich verbunden mit Ober-Schmitten, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum wiederholten Mal | ||
Dekanat Gießen | Allendorf-Kleinlinden, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal |
Rheinhessen und Nassauer Land
Dekanat Mainz | Mainz-Hechtsheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B | |
Dekanat Nassauer Land | Nachbarschaftsraum Blaues Ländchen-Loreley, (Teil-) Nachbarschaft „Rund um die Loreley“, 0,5 Pfarrstelle Kaub, 0,5 Pfarrstelle Weisel, Modus C (Ab dem 01.01.2025 Pfarrstelle IV im Nachbarschaftsraum Blaues Ländchen-Loreley) Die Besetzung der Pfarrstellen erfolgt durch die Kirchenleitung | |
Dekanat Nassauer Land | Nachbarschaftsraum Blaues Ländchen-Loreley Miehlen, 1,0 Pfarrstelle, Patronat des Grafen Kanitz Welterod, pfarramtlich verbunden mit Oberwallmenach, 1,0 Pfarrstelle, Modus A Die 1,0 Pfarrstelle Welterod, pfarramtlich verbunden mit Oberwallmenach, ist befristet bis einschließlich 31. Dezember 2027 |
Rhein-Main
Dekanat Hochtaunus | Bad Homburg-Dornholzhausen, Waldenser-Kirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Gemeindewahl, zum zweiten Mal |
Starkenburg
Dekanat Darmstadt | Ernsthofen im Nachbarschaftsraum Ober-Ramstadt, 0,5 Pfarrstelle, Modus A | |
Dekanat Odenwald | Erbach/Odw., 1,0 Pfarrstelle II, Nachbarschaftsraum Mitte, Patronat des Grafen zu Erbach-Erbach | |
Michelstadt, Stadtkirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Patronat Erbach-Fürstenau, zum wiederholten Mal | ||
Dekanat Vorderer Odenwald | Münster, Martinsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal |
Weitere Pfarrstellen
Dekanat Nassauer Land | 0,5 Pfarrstelle für Inklusion | |
Dekanat Nassauer Land | 1,0 Pfarrstelle für Krankenseelsorge | |
Dekanat Büdinger Land | 1,0 Pfarrstelle für Kranken- und Hospizseelsorge |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Dekanat Ingelheim-Oppenheim | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (m/w/d) 100 %-Stelle im Raum Nierstein - Bodenheim/Nackenheim, unbefristet | |
Dekanat Nassauer Land | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferenten/in (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet | |
Dekanat Wetterau | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für den Auf- und Ausbau der gemeindepädagogischen Arbeit (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet |
Ausschreibung der Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze in Bayern für 2025
Die Aufgeschlossenheit vieler Urlauber und Kurgäste für den Dienst der Kirche ist Herausforderung und Chance zugleich. Für die Saison 2025 (vor allem Ende Mai bis Anfang Oktober) sind deshalb im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ca.
80 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze
und
40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze
ausgeschrieben.
Gefordert ist die Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seelsorge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzeptes bzw. bei den Kantorenstellen kirchenmusikalische Aufgaben (z. B. Orgelspiel in Gottesdiensten, Offenes Singen, Abendmusik, Konzerte) zu übernehmen. Die Bejahung der volkskirchlichen Situation einer Kurgäste- und Urlaubergemeinde wird vorausgesetzt.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze 2025 können ab Ende Oktober per Post beim Evang.-Luth. Landeskirchenamt, Referat Kirche und Tourismus, Postfach 200751, 80007 München oder per E-Mail unter dalena.straninger@elkb.de angefordert werden. Die Bewerbungen müssen schriftlich auf dem Dienstweg und zusätzlich vorab per E-Mail an oben genannte Adressen bis spätestens 21. November 2024 im Landeskirchenamt vorliegen.