.Anlage 15 AVR.KW
Anlage 15 AVR.KW
Arbeitsrechtsregelung über die Einführung von Kurzarbeit in der Diakonie in Kurhessen-Waldeck
Zuletzt geändert am 8. April 2020 (ABl. EKKW 2020 Ausgabe 5 S. 94)
#Für den Anwendungsbereich der „Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck“ gilt die „Arbeitsrechtsregelung über die Einführung von Kurzarbeit in der Diakonie in Hessen und Nassau“ vom 20. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung.