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Anlage 7 AVR.KW
Einmalzahlung Oktober 2025

Vom 19. Mai 2025 (ABl. EKKW 2025 S. 123 Nr. 70)

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Einmalzahlung

( 1 ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 31. Oktober 2025 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit der Abrechnung für Oktober 2025 zusätzlich zur Vergütung eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro brutto (Vollzeit).
( 2 ) Der Anspruch setzt voraus, dass an mindestens einem Tag im Bezugsmonat ein Entgeltanspruch besteht. Diesem gleichgestellt sind die Entgeltfortzahlung im Sinne von § 24 Absatz 2 und Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG.
( 3 ) Für Auszubildende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne der Anlage 10 gelten die vorstehenden Absätze mit der Maßgabe, dass die Höhe der Einmalzahlung 150 Euro brutto (Vollzeit) beträgt.
( 4 ) Teilzeitbeschäftigte erhalten den Einmalbetrag entsprechend dem individuellen Beschäftigungsumfang anteilig gekürzt.