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Bekanntmachungen

Nr. 119Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Trinitatis-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Nordhofen und
der Evangelischen Kirchengemeinde Selters (Westerwald),
alle Evangelisches Dekanat Westerwald

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Westerwald Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Westerwald, die Evangelische Trinitatis-Gemeinde Westerwald, die Evangelische Kirchengemeinde Nordhofen und die Evangelische Kirchengemeinde Selters (Westerwald), alle Evangelisches Dekanat Westerwald, werden am 1. Januar 2026 zur „Evangelischen Christusgemeinde Sayn-Wied“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Christusgemeinde Sayn-Wied ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Trinitatis-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Nordhofen und der Evangelischen Kirchengemeinde Selters (Westerwald).
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Trinitatis-Gemeinde Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Nordhofen und der Evangelischen Kirchengemeinde Selters (Westerwald) ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Christusgemeinde Sayn-Wied“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 18. August 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 120Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mossautal und der Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Mossau und Evangelische Kirchengemeinde Güttersbach,
alle Evangelisches Dekanat Odenwald

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Odenwald Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mossautal und die Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Mossau und Evangelische Kirchengemeinde Güttersbach, alle Evangelisches Dekanat Odenwald, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Mossautal“ zusammengelegt.
Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mossautal vom 21. Juni 2023 (Abl. 2023, 8/Nr. 90) wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Mossautal ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Gesamtkirchengemeinde Mossautal und der Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Mossau und Evangelische Kirchengemeinde Güttersbach.
§ 3
Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
Das Grundvermögen Gesamtkirchengemeinde Mossautal und der Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Mossau und Evangelische Kirchengemeinde Güttersbach ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Mossautal“ zusammenzuführen.
Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 18. August 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 121Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Lukasgemeinde Kelkheim und der Evangelischen Stephanusgemeinde Kelkheim,
beide Evangelisches Dekanat Kronberg

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Kronberg Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Lukasgemeinde Kelkheim und die Evangelische Stephanusgemeinde Kelkheim, beide Evangelisches Dekanat Kronberg, werden am 1. Januar 2026 zur „Evangelischen Lukasgemeinde Kelkheim“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Lukasgemeinde Kelkheim ist Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen Evangelischen Lukasgemeinde Kelkheim und der Evangelischen Stephanusgemeinde Kelkheim.
§ 3
Das Grundvermögen der bisherigen Evangelischen Lukasgemeinde Kelkheim und der Evangelischen Stephanusgemeinde Kelkheim ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Lukasgemeinde Kelkheim“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 22. August 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 122Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden/Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod, der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg und der Evangelischen Kirchengemeinde Willmenrod, alle Evangelisches Dekanat Westerwald

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Westerwald Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Gemünden/Westerwald, die Evangelische Kirchengemeinde Wallmerod, die Evangelische Kirchengemeinde Westerburg und die Evangelische Kirchengemeinde Willmenrod werden am 1. Januar 2026 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Wäller Land“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Wäller Land ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden/Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod, der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg und der Evangelischen Kirchengemeinde Willmenrod.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden/Westerwald, der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod, der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg und der Evangelischen Kirchengemeinde Willmenrod ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Wäller Land“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 3. September 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 123Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Karben und deren Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben/Kloppenheim, Evangelische Kirchengemeinde St. Michaelis Klein-Karben, Evangelische Kirchengemeinde Okarben, Evangelische Kirchengemeinde Petterweil, Evangelische Kirchengemeinde Rendel, alle Evangelisches Dekanat Wetterau

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Wetterau Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Karben und die Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben/Kloppenheim, Evangelische Kirchengemeinde St. Michaelis Klein-Karben, Evangelische Kirchengemeinde Okarben, Evangelische Kirchengemeinde Petterweil und Evangelische Kirchengemeinde Rendel, alle Evangelisches Dekanat Wetterau, werden am 1. Januar 2026 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Karben“ zusammengelegt.
Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde vom 22. September 2019 (Abl. 2019, Nr. 19) wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Karben ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Karben und der Ortskirchengemeinde Evangelische Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben/Kloppenheim, Evangelische Kirchengemeinde St. Michaelis Klein-Karben, Evangelischen Kirchengemeinde Okarben, Evangelischen Kirchengemeinde Petterweil und Evangelischen Kirchengemeinde Rendel.
§ 3
Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
Das Grundvermögen der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Karben und der Ortskirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben/Kloppenheim, Evangelische Kirchengemeinde St. Michaelis Klein-Karben, Evangelische Kirchengemeinde Okarben, Evangelische Kirchengemeinde Petterweil und Evangelischen Kirchengemeinde Rendel ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Karben“ zusammenzuführen.
Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 3. September 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 124Genehmigung der Durchführung von Diakoniesammlungen im Jahr 2026

Die Beschlüsse der Kirchenvorstände über die Teilnahme der Kirchengemeinden an den nachstehenden Diakoniesammlungen der Diakonie Hessen werden hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt:
  • Frühjahrssammlung vom 1. bis 11. März 2026
  • Herbstsammlung vom 13. bis 22. September 2026
Darmstadt, 30. Juli 2025
Für die Kirchenverwaltung
Kanert

Nr. 125Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das erste Halbjahr 2026

Einstellungstermin für das erste Halbjahr 2026 ist der 1. Juni 2026. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 31. Oktober 2025.
Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung, Dezernat 2 - Personal – Referat Personalservice Pfarrdienst – zu richten:
  1. Bewerbungsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Lichtbild)
  3. Zeugnis der beiden Theologischen Prüfungen (Das Zeugnis der 2. Theologischen Prüfung kann ggf. nachgereicht werden)
  4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise
Diese Regelung gilt für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN ab Vikarskurs 2-2015.
Darmstadt, 1. September 2025
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Winkelmann

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebene Pfarrstelle müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Oktober 2025 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de. An diese Adresse sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrer*innen aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Darmstadt
In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle der Leitung des Referates Schule und Religionsunterricht (Oberkirchenrätin*Oberkirchenrat) ab dem 1. Januar 2026 neu zu besetzen
Frankfurt
Im Zentrum Verkündigung der EKHN in Frankfurt am Main ist die 1,0-Pfarrstelle für Geistliches Leben ab 1. Januar 2026 neu zu besetzen
Mainz
Im Zentrum Bildung und Gesellschaft der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Sitz in Mainz ist zum 1. Januar 2026 die Stelle einer theologischen Referentin*eines theologischen Referenten für Wirtschafts- und Sozialethik als Pfarrstelle (50 %) neu zu besetzen
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Gemeindepfarrstellen

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Oberhessen

Dekanat Vogelsberg
Nachbarschaftsraum 1 – Gemeinden am Lutherweg Vogelsberg
1,0 Pfarrstelle I, Modus A
0,5 Stellenanteil der 1,0 Pfarrstelle VI, Modus A
1,0 Pfarrstelle III, Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Nassauer Land
Nachbarschaftsraum 4 - Rhein-Lahneck, 1,0 Pfarrstelle V, Modus A
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Starkenburg

Dekanat Bergstraße
Nachbarschaftsraum 4 - Ried-Ost, 1,0 Pfarrstelle II (ehemals 1,0 Pfarrstelle Schwanheim), Modus A
Nachbarschaftsraum 9 - Odenwald-Nord, 1,0 Pfarrstelle IV (ehemals 1,0 Pfarrstelle I Fürth), Modus A
Dekanat Darmstadt
Nachbarschaftsraum 10 – City Süd, 1,0 Pfarrstelle II (ehemals 1,0 Pfarrstelle Petrusgemeinde Darmstadt), Modus B, zum dritten Mal
Dekanat
Vorderer Odenwald
Nachbarschaftsraum 5, 0,5 Pfarrstelle IV (ehemals Pfarrstelle I Michaelsgemeinde Reichelsheim/Odw.), Modus A
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Seelsorge

JVA Wiesbaden
1,0 Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge bei der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden (m/w/d) zum wiederholten Mal
Dekanat Hochtaunus
Taunuspfarrstelle (m/w/d) 50 %, befristet bis Ende 2029
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Regionale Stellen

Dekanat Ingelheim-Oppenheim
0,5-Fachstelleninhaber*in im Handlungsfeld Bildung ab dem 1. November 2025 (m/w/d)
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Studienprogramm an der Near East School of Theology (NEST) in Beirut/Libanon

Von Mitte September bis Mitte Dezember 2026 können Pfarrerinnen und Pfarrer an einer Fortbildung zur Qualifizierung im christlich-islamischen Dialog teilnehmen. Das Studium ist eingebettet in das erste Semester des Studienprogramms „Studium im Mittleren Osten“ an der NEST. Das Programm besteht aus Seminaren, Begegnungen und Exkursionen. Es werden grundlegende Kenntnisse zum Islam und zu den christlichen Kirchen des Nahen Ostens sowohl auf theologischer als auch auf praktischer Ebene vermittelt. Unterrichtssprache ist Englisch.
Das Angebot richtet sich vor allem an Pfarrerinnen und Pfarrer, die Anspruch auf einen dreimonatigen Studienurlaub haben. Ob ein Anspruch besteht, ist vor der Bewerbung für das Studienprogramm mit dem zuständigen Referat für Fortbildung/Studienzeit in der jeweiligen Landeskirche zu klären, eine schriftliche Bestätigung von dort ist der Bewerbung beizufügen. Im Einzelfall kann die Teilnahme auch Pfarrerinnen und Pfarrern ermöglicht werden, für deren Aufgabengebiet eine Qualifizierung im interreligiösen Dialog notwendig ist. Eine Prüfung ist jedoch erforderlich. An dem Programm können auch Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Landeskirchen im Bereich der EKD teilnehmen.
Die NEST liegt in einem gemischten, sehr sicheren Stadtviertel Beiruts nahe der amerikanischen Universität und der deutschen Gemeinde. Sie ist die kirchliche Hochschule, ein kleiner Campus, in dem Theologinnen und Theologen für die evangelischen Kirchen des Nahen und Mittleren Ostens ausgebildet werden. Die Teilnehmenden werden in Zimmern der NEST untergebracht sein und dort auch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen (zusammen mit den Studierenden des Studienprogramms „Studium im Mittleren Osten“). Das gemeinsame Leben an der Hochschule verbindet Theologie und Spiritualität, eröffnet die Möglichkeit, unterschiedliche geistliche Traditionen und Kulturen zu erleben und sich darüber auszutauschen. Unterbringung, selbst gestaltete Andachten, Sportmöglichkeiten und Verpflegung sind Teil des Programms.
Das Studiensemester bietet die einmalige Chance, nicht nur den Libanon, das wunderschöne „Land der Zedern“, aus nächster Nähe wahrzunehmen, sondern auch den Islam aus einer Mehrheitsperspektive kennenzulernen sowie viel über den konfessionellen Reichtum und die aktuelle Situation christlicher Kirchen im Nahen und Mittleren Osten zu erfahren. Vor allem ist es anregend, von den Christinnen und Christen, die seit Jahrhunderten mit und unter dem Islam leben, mehr von ihrem Lebensalltag zu erfahren. Spannend sind ihre Wege, mit Musliminnen und Muslimen so ins Gespräch zu kommen, dass sie die christlichen Überzeugungen besser nachvollziehen können. Inspirierend wird es sein, nach Perspektiven für einen jüdisch-christlich-islamischen Dialog unter den derzeitigen Bedingungen zu fragen und auch danach, wie eine gemeinsame Zukunft in der Region Gestalt gewinnen könnte. Die religiöse Vielgestaltigkeit des Landes gibt so Gelegenheit, die Chancen und Grenzen des Miteinanders der Religionen zu erleben und zu reflektieren.
Das Ziel dieses Studienangebots ist die Befähigung, als Multiplikator bzw. Multiplikatorin im interkonfessionellen sowie interreligiösen Dialog mitzuarbeiten. Zum Studienprogramm gehören ein Vorbereitungstreffen sowie ein Auswertungstag.
Das Zentrum Oekumene bereitet mit den Teilnehmenden den Aufenthalt durch Bildungs- und Begleitprogramme intensiv vor und nach und steht für Fragen auch bei kritischen Situationen verlässlich mit Beratung und Alternativen zur Verfügung.
Die Eigenbeteiligung liegt bei ca. 2.000,00 Euro. Die Fahrtkosten zu den Vor- und Nachbereitungstreffen sind von den Teilnehmenden zu tragen. Bewerbungen können bis zum 15. November 2025 erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Pfr. Dr. Andreas Goetze, dem Referenten für den interreligiösen Dialog – Schwerpunkt Islam und Christ*innen im Mittleren Osten – im Zentrum Oekumene der EKHN und der EKKW, E-Mail: goetze@zentrum-oekumene.de, Tel. 069 976518-69.
Die Bewerbungen schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an das
Zentrum Oekumene der EKHN und der EKKW, z. Hd. OKRin Christina Schnepel, Praunheimer Landstraße 206, 60488 Frankfurt.
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
Evangelische Jugendwerk Bad Homburg e.V
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation als für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Büdinger Land
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet 50 % Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Nachbarschaftsraum, 50 % Arbeit mit Familien auf Dekanatsebene
Dekanat Büdinger Land
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) 75 %-Stelle, unbefristet 50 % Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Nachbarschaftsraum, 25 % Jugendarbeit auf Dekanatsebene
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 50 %-Stelle, befristet auf 2 Jahre
Dekanat Hochtaunus
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (m/w/d) 100 % einer Vollzeitstelle (39 Wochenstunden), unbefristet
Dekanat Hochtaunus
Gemeindepädagog*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für missionarisch-innovatives Arbeiten im Dekanat Hochtaunus, „Evangelisch für alle – Menschen für christlichen Glauben begeistern“ (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Mainz
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden) (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet für den Schwerpunkt Konfirmand*innen- und Teamer*innen-Arbeit Kirche für Jugendliche, Jugendliche für Kirche
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden) (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet für den Schwerpunkt Jugend-Arbeit und Arbeit mit Teamer*innen