.Verwaltungsverordnung
Geltungszeitraum von: 01.06.2011
Geltungszeitraum bis: 31.12.2015
Verwaltungsverordnung
zu § 6 des Mitarbeitervertretungsgesetzes1#
Vom 16. Juni 2011
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:
####§ 1
(
1
)
In den Dekanaten
- Bad Schwalbach und Idstein,
- Biedenkopf und Gladenbach,
- Grünberg, Hungen und Kirchberg,
- Diez, Nassau und St. Goarshausen sowie
- Büdingen, Schotten und Nidda,
die jeweils zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, wird je eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet, soweit die Mitarbeitenden dem in einer Mitarbeitendenversammlung mehrheitlich zustimmen.
(
2
)
Die Gesamtmitarbeitervertretung lädt zur Mitarbeitendenversammlung zur Vorbereitung einer entsprechenden Wahl ein.
#§ 2
Diese Verwaltungsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2011 in Kraft.