.Kirchengesetz
Geltungszeitraum von: 02.12.2012
Geltungszeitraum bis: 31.12.2022
Kirchengesetz
zu dem Kooperationsvertrag zwischen der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 22. November 2012
Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
(1) Dem vorgelegten Kooperationsvertrag1# zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird zugestimmt.
(2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag abzuschließen.
(3) Vereinbarungen nach § 7 des Kooperationsvertrages bedürfen der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 2. Dezember 2012 in Kraft.