.
#
#Ausgabe 1Darmstadt, 13. Januar 2023
Synode
Nr. 1Beschlüsse
der 2. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode der EKHN
in Offenbach am Main vom 23. bis 26. November 2022
der 2. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode der EKHN
in Offenbach am Main vom 23. bis 26. November 2022
Die Kirchensynode stellt ihre Beschlussfähigkeit fest.
Sie erweitert die Tagesordnung um den TOP 6.7 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes zur gemeinschaftlichen Beschaffung von Strom und Gas in der EKHN (Energiebeschaffungsgesetz – EBG).
- Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Präses entgegen (Drucksache Nr. 34/22).
- Die Kirchensynode nimmt folgende Berichte der Kirchenleitung entgegen:
- 2.1
- Bericht des Kooperationsrates (Drucksache Nr. 35/22)
- 2.2
- ekhn2030
- 2.2.1
- ekhn2030 Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN (Drucksache Nr. 36/22)
- 2.2.2
- ekhn2030 Bericht des Arbeitspakets 6 „Zukunftskonzept Kinder und Jugend“ (Drucksache Nr. 37/22)
- 2.2.3
- ekhn2030 Bericht des Arbeitspakets 9 „Handlungsfelder und Zentren“ (Drucksache Nr. 39/22)
- 2.2.4
- ekhn2030 Bericht des Querschnittsthemas 5 „Verwaltungsentwicklung“ (Drucksache Nr. 41/22)
- Die Kirchensynode nimmt den vorgelegten Ergebnisbericht des ekhn2030-Querschnittsthemas 5 „Verwaltungsentwicklung“ (Drucksache Nr. 41/22) zur Kenntnis und weist ihn zurück an die Kirchenleitung, zusammen mit dem eingebrachten Antrag zu den Regionalverwaltungsverbänden. Die Kirchenleitung wird gebeten, nach Dienstbeginn des neuen Leiters der Kirchenverwaltung eine neue Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Synode beauftragt die Kirchenleitung mit der Wiedervorlage in der 4. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode und erwartet eine Präzisierung, wie und wann die in der Drucksache Nr. 05-3/21 anvisierte Sparsumme von 5 bis 10 Millionen Euro erreicht werden wird. Zusätzlich benötigte Stellen und der Ausbau beispielsweise der Digitalisierung sind hierbei einzurechnen.
- 2.3
- Bericht über die Flüchtlingsarbeit und die Mittelvergabe aus dem Flüchtlingsfonds (Drucksache Nr. 42/22)
- 2.4
- Bericht über Projekte, Initiativen und Beiträge aus der EKHN zur Pilgerreise und über die Vergabe der Mittel (Drucksache Nr. 43/22)
- 2.5
- Bericht über die Tagungshäuser (Drucksache Nr. 44/22)
- 2.6
- Die Kirchensynode übergibt die zum Bericht über die Tagungshäuser eingebrachten Anträge als Material an die Kirchenleitung.
- Die Kirchensynode nimmt die Berichte ihrer Ausschüsse entgegen (Drucksache Nr. 46/22).
- Die Kirchensynode nimmt den Bericht über die 3. Tagung der 13. EKD-Synode vom 6. bis 9. November 2022 entgegen (Drucksache Nr. 47/22)
- Die Kirchensynode hört einen Bericht von Pfarrer Dr. Heidtmann zu „50 Jahren Evangelische Mission in Solidarität“.
- Die Kirchensynode beschließt die folgenden Kirchengesetze:
- 6.1
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften (Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst) (Drucksache Nr. 48/22 G) mit Änderungen in zweiter und dritter Lesung.
- Die Kirchensynode leitet den nachstehenden Entschließungsantrag an den Rechtsausschuss (federführend) und den Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten weiter:
- Die Kirchensynode bittet den Rechtsausschuss (federführend) und den Ausschuss JuBEL (mitberatend) die Regelung zur Erteilung des Religionsunterrichts in den Verkündigungsteams (Artikel 16 des Verkündigungsdienstgesetzes, Vorlage des RA zur 2. Lesung, Drucksache Nr. 48/22 G) zu überarbeiten und der Kirchensynode zur Beratung und Beschlussfassung zu ihrer 3. Tagung im Frühjahr 2023 vorzulegen.
- Die Kirchensynode leitet den nachstehenden Entschließungsantrag an den Rechtsausschuss weiter:
- Die Kirchensynode bittet den Rechtsausschuss, zur Frage der Beteiligung der Mitglieder der Verkündigungsteams im jeweiligen Leitungsorgan eines Nachbarschaftsraums bis zur 3. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten und dabei auch die Frage des passiven Wahlrechts für Dekanatssynode und die Kirchensynode für nicht ordinierte Mitarbeitende im Verkündigungsdienst zu prüfen.
- Die Kirchensynode übergibt die weiteren eingebrachte Anträge als Material der Dekanate Kronberg, Bergstraße und Ingelheim-Oppenheim an den Rechtsausschuss.
- Die Kirchensynode übergibt die weiteren eingebrachten Anträge als Material an die Kirchenleitung.
- 6.2
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN (Gesamtbudget mit Stellenplan, einschließlich Anlagen) für das Haushaltsjahr 2023 in drei Lesungen (Drucksache Nr. 49/22 G).
- 6.3
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Vereinfachung von Jahresabschlüssen und zu weiteren Änderungen der Kirchlichen Haushaltsordnung mit Änderungen in drei Lesungen (Drucksache Nr. 50/22 G).
- 6.4
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Anpassung kirchenrechtlicher Bestimmungen an die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes in drei Lesungen (Drucksache Nr. 51/22 G).
- 6.5
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Transformation des Kooperationsvertrages in drei Lesungen (Drucksache Nr. 52/22 G).
- 6.6
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz über das zuständige Disziplinargericht im ersten Rechtszug in drei Lesungen (Drucksache Nr. 53/22 G).
- 6.7
- Die Kirchensynode beschließt das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur gemeinschaftlichen Beschaffung von Strom und Gas in der EKHN (Energiebeschaffungsgesetz – EBG) in drei Lesungen (Drucksache Nr. 93/22 G).
- Die Kirchensynode fasst folgende Beschlüsse:
- 7.1
- Die Kirchensynode stellt den Jahresabschluss 2018 fest und erteilt der Kirchenleitung Entlastung (Drucksache Nr. 54/22 B).
- 7.2
- Die Kirchensynode nimmt die Jahresrechnung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung für das Jahr 2021 ab (Drucksache Nr. 55/22 B).
- 7.3
- Die Kirchensynode fasst den Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2023 (Drucksache Nr. 56/22 B).
- 7.4
- Die Kirchensynode beschließt die redaktionelle Änderung der acht Leitsätze auf den Seiten 12 bis 31 der Drucksache Nr. 37/22 wie folgt: die Formulierung „ekhn2030“ wird jeweils geändert in „EKHN im Jahr 2030“, im Leitsatz 5 in „EKHN“.
- Die Kirchensynode beschließt zum Arbeitspaket 6 „Zukunftskonzept Kinder und Jugend“ (Drucksache Nr. 38/22 B):
- 1.
- Die Leitsätze des Konzepts „Kinder und Jugendliche verändern Kirche“ (auf den Seiten 12 bis 31 der Drucksache Nr. 37/22) bilden die Grundlage der Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN.
- 2.
- Die Kirchensynode empfiehlt den Arbeitsfeldern, Kirchengemeinden und Dekanaten sowie den Einrichtungen zu prüfen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können, um die aus den Leitsätzen folgenden Ziele zu erreichen.
- 3.
- Die Kirchenleitung prüft gemeinsam mit der EJHN e.V. die Möglichkeit der Einführung eines Jugendchecks im Sinne einer wirkungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung und die Einführung einer Jugendsynode.
- 7.5
- Die Kirchensynode beschließt den Einsparrahmen von 7,8 Millionen Euro im Bereich der Handlungsfelder und Zentren und übergibt den Bericht zum ekhn2030-Arbeitspaket 9 „Handlungsfelder und Zentren“ (Drucksache Nr. 39/22 B), die Beschlussvorlage (Drucksache Nr. 40/22) und die eingereichten Anträge zur Beratung an die Ausschüsse der Synode, um ihn für die 3. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode im hier vorgegebenen Rahmen vorzubereiten. Die Kirchensynode überweist an den Theologischen Ausschuss (federführend) sowie Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung, Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung, Bauausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten, den Rechtsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Verwaltungsausschuss.
- 7.6
- Die Kirchensynode befürwortet die Absicht der Kirchenleitung, dass die Regionale Diakonische Werke in Hessen und Nassau gGmbH (RDW HN gGmbH) gemäß dem Schenkungsangebot des Diakonie Hessen e.V. zum 1. Januar 2023 von der EKHN übernommen wird (Drucksache Nr. 57/22 B).
- 7.7
- Die Kirchensynode beschließt die Benennung synodaler Ausschüsse:
- Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (AGV) (bisher so als Arbeitstitel geführt)
- Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten (JuBEL) (bisher: Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel))
- Ausschuss für Kommunikation und Gemeindeentwicklung (AKG) (bisher: Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel))
- Die Kirchensynode bestätigt die Themenzuordnung (Drucksache Nr. 58/22 B) mit folgender Änderung: Das Thema Kollekten wird dem Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung zugeordnet.
- 7.8
- Die Kirchensynode stellt den Jahresabschluss 2019 fest und erteilt der Kirchenleitung Entlastung (Drucksache Nr. 91/22 B).
- Die Kirchensynode wählt Prof. Dr. Lars Esterhaus, Bornheim mit Wirkung zum 1. März 2023 für die Dauer von acht Jahren bis zum 28. Februar 2031 zum Leiter der Kirchenverwaltung (Drucksache Nr. 59/22 W).
- Die Kirchensynode wählt Jürgen Mescher, Bensheim und Erhard Seeger, Dreieich mit Wirkung zum 1. Januar 2023 für die Dauer von sechs Jahren bis zum 31. Dezember 2028 als nicht-ordinierte Gemeindemitglieder in die Kirchenleitung (Drucksache Nr. 60/22 W).
- Die Kirchensynode wählt Dekan Roland Jaeckle, Herborn mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 für die Dauer von sieben Jahren bis zum 30. November 2029 als Pfarrermitglied in das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht (Drucksache Nr. 61/22 W).
- Die Kirchensynode vertagt die Wahl eines 2. stellvertretenden Mitglieds unter 27 Jahren in die EKD-Synode (Drucksache Nr. 62/22 W).
- Die Kirchensynode wählt folgende Mitglieder in synodale Ausschüsse nach (Sammel-Drucksache Nr. 63/22):
- 12.1
- Dr. Mônica Holtz als nicht-ordiniertes Mitglied in den Rechtsausschuss
- 12.2
- Matthias Dachsel als nicht-ordiniertes Mitglied in den Finanzausschuss.
- 12.3
- Zur Nachwahl in den Rechnungsprüfungsausschuss gab es keine Kandidaturen.
- 12.4
- Zur Nachwahl in den Verwaltungsausschuss gab es keine Kandidaturen.
- 12.5
- Ute Feuerstake als nicht-ordiniertes Mitglied in den Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten.
- Die Fragestunde wird durchgeführt (Drucksache Nr. 92/22 F).
- Die Kirchensynode beschließt zu den folgenden Anträgen von Dekanatssynoden:
- 14.1
- Der Antrag des Dekanats Mainz zur Unterstützung bei der Doppik-Umstellung (Drucksache Nr. 64/22 DA) wird als Material an den Rechnungsprüfungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss und den Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung sowie die Kirchenleitung überwiesen.
- 14.2
- Der Antrag des Dekanats Mainz zur Aussetzung des § 8 des Kirchengesetzes zur Erstellung von Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplänen GBEPG (Drucksache Nr. 65/22 DA) wird als Material an den Rechtausschuss (federführend) sowie an Bauausschuss, Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung, Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten und den Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung sowie die Kirchenleitung überwiesen.
- 14.3
- Der Antrag des Dekanats Hochtaunus zum Erlös aus dem Verkauf der Jugendburg Hohensolms (Drucksache Nr. 66/22 DA) wird abgelehnt.
- 14.4
- Der Antrag des Dekanats Biedenkopf-Gladenbach zur Änderung der Lebensordnung in Abschnitt II. Punkt 3.2. Ziffer 115 (Aufnahme der Basisbibel) (Drucksache Nr. 67/22 DA) wird als Material an den Theologischen Ausschuss überwiesen.
- 14.5
- Der Antrag des Dekanats Biedenkopf-Gladenbach (Drucksache Nr. 68/22 DA) wurde im Rahmen der Entscheidungen zum Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften entschieden.
- 14.6- 14.17
- Die Anträge des Dekanats Kronberg (Drucksachen Nr. 69/22 DA bis Nr. 80/22 DA) wurden im Rahmen der Entscheidungen zum Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften entschieden.
- 14.18
- Der Antrag des Dekanats Bergstraße zum Verkündigungsdienstgesetz (Drucksache Nr. 81/22 DA) wurde im Rahmen der Entscheidungen zum Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften entschieden.
- 14.19
- Der Antrag des Dekanats Ingelheim-Oppenheim zur Aussetzung des § 8 GBEPG (Drucksache Nr. 82/22 DA) wird als Material an den Rechtausschuss (federführend) sowie an Bauausschuss, Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung, Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten und den Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung sowie die Kirchenleitung überwiesen.
- 14.20
- Der Antrag des Dekanats Ingelheim-Oppenheim zur Änderung der KGWO (Drucksache Nr. 83/22 DA) wird als Material an den Rechtausschuss überwiesen.
- 14.21- 14.25
- Die Anträge des Dekanats Ingelheim-Oppenheim zum Verkündigungsdienstgesetz (Drucksachen Nr. 84/22 DA bis Nr. 88/22 DA) wurden im Rahmen der Entscheidungen zum Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften entschieden.
- 14.26
- Der Antrag des Dekanats Wetterau zum gesonderten Status der Jugendräume im GPEBG (Drucksache Nr. 89/22 DA) wird im Teil A als Material an den Finanzausschuss (federführend), Bauausschuss, Ausschuss Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten und den Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung überwiesen.
- 14.27
- Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Änderung des § 9 GrVO (Drucksache Nr. 90/22 DA) wird als Material an den Rechtsausschuss (federführend) sowie Finanzausschuss und Bauausschuss überwiesen.
gez. Dr. Pfeiffer | gez. Prawitz |
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 2. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben.
LINK zu den Drucksachen: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/synodalds
Arbeitsrechtliche Kommissionen
Nr. 2Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung sowie der Ausbildungs-
und Praktikantenordnung im Rahmen der Entgeltanpassungen 2023
Vom 14. Dezember 2022
zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung sowie der Ausbildungs-
und Praktikantenordnung im Rahmen der Entgeltanpassungen 2023
Vom 14. Dezember 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 (ABl. 2014 S. 38), zuletzt geändert am 26. Oktober 2022 (ABl. 2022 S. 403 Nr. 119), wird wie folgt geändert:
- § 16 wird wie folgt geändert:
- In der Überschrift wird das Wort „Vorfesttagen“ durch die Wörter „Fest- und Vorfesttagen“ ersetzt.
- In Absatz 2 Satz 1 werden vor der Angabe „24. Dezember“ das Wort „Reformationstag“ und ein Komma eingefügt.
- Nach § 37c wird folgender § 37d eingefügt:„§ 37d
InflationsausgleichsprämieMitarbeitende erhalten eine einmalige Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 1.500 Euro im Februar 2023 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2023 bestanden hat und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 31. Januar 2023 ein Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie gemäß § 40 anteilig. Die Prämie ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.“ - Nach § 47 wird folgender § 47a eingefügt:„§ 47a
Urlaubstag für Mitglieder der in die Arbeitsrechtliche Kommission
der EKHN entsendenden Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände(1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die spätestens am 1. Oktober des Kalenderjahres Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Mitarbeiterverbandes sind, die bzw. der Vertreter der Dienstnehmerseite in die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN entsandt hat, erhalten im laufenden Kalenderjahr einen zusätzlichen Urlaubstag unter Fortzahlung des Entgelts (§ 42). Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.(2) Der zusätzliche Urlaubstag ist spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten. Nach diesem Zeitpunkt verfällt der zusätzliche Urlaubstag.(3) Im Übrigen gelten § 46, § 47 Absatz 5 bis 7 und § 51 entsprechend.“Artikel 2
Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung
Nach § 20a der Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN vom 20. März 2014 (ABl. 2014 S. 210), zuletzt geändert am 7. September 2021 (ABl. 2021 S. 338), wird folgender § 20b eingefügt:
„§ 20b
Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie
Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine einmalige Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 500 Euro im Februar 2023 ausgezahlt, wenn ihr Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis am 1. Januar 2023 bestanden hat und sie Anspruch auf Entgelt nach dieser Ordnung haben. Die Prämie ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts- regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht. |
Darmstadt, 15. Dezember 2022 |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 3Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen
Vom 8. Dezember 2022
Vom 8. Dezember 2022
Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Hessen und Nassau vom 8. Dezember 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 10/2022 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau – AVR-HN – zuletzt geändert am 17. November 2022 (ABl. EKHN 2022 S. 459 Nr. 143) werden wie folgt geändert:
In § 37 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „und der Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 36)“ durch die Wörter „, der Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 36), der Pflegezulagen (§ 36a) und der Betreuungs- und Erziehungsdienstzulagen (§ 36b)“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Vorstehender Beschluss wird hiermit veröffentlicht. |
Frankfurt am Main, 23. Dezember 2022 |
Für die Diakonie Hessen |
Gehlhaar |
Bekanntmachungen
Nr. 4Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
der Evangelischen Gesamtgemeinde Wiesbaden
Vom 1. Dezember 2022
der Evangelischen Gesamtgemeinde Wiesbaden
Vom 1. Dezember 2022
Die Gesamtgemeindevertretung der Evangelischen Gesamtgemeinde Wiesbaden hat aufgrund von § 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verbandssatzung folgende Satzungsänderung beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung der Evangelischen Gesamtgemeinde Wiesbaden in der Fassung vom 23. Mai 1991 (ABl. 1992 S. 95), zuletzt geändert am 5. Juni 2014 (ABl. 2014 S. 326), wird wie folgt geändert:
- § 10 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 2 wird das Wort „amtierende“ gestrichen.
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Mitglied des Gesamtkirchenvorstandes kann sein, wer Mitglied einer der Mitgliedsgemeinden ist und die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand besitzt.“
- Absatz 5 Satz 2 wird aufgehoben.
- In Absatz 6 werden die Wörter „von sechs Monaten“ durch die Wörter „eines Jahres“ ersetzt.
- § 11 Absatz 7 wird wie folgt gefasst:„(7) Die oder der Vorsitzende vertritt die Gesamtgemeinde. Sie oder er ist weisungsberechtigt und anordnungsbefugt. Bei Verhinderung oder in eigener Sache tritt an ihre oder seine Stelle die jeweilige Stellvertretung, im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ein anderes Mitglied des Gesamtkirchenvorstandes. Die weisungsberechtigten und anordnungsbefugten Mitglieder des Gesamtkirchenvorstandes bedürfen für die Anweisung von Geldern bis zu einer Höhe von 1.000 Euro keiner weiteren Unterschrift. Insoweit sind sie alleinvertretungsberechtigt. Anweisungen über diesen Betrag hinaus bedürfen der Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitgliedes.“
- § 13 wird wie folgt gefasst:„§ 13
Arbeitsgruppen(1) Die Gesamtgemeindevertretung kann für die Einrichtungen der Gesamtgemeinde Arbeitsgruppen bilden. Sie beraten die Gesamtgemeindevertretung und den Gesamtkirchenvorstand. Ihre Aufgaben bestimmt die Gesamtgemeindevertretung gemäß der Geschäftsordnung.(2) Die einer Arbeitsgruppe angehörenden Mitglieder werden auf Vorschlag des Gesamtkirchenvorstandes oder der Kirchengemeinden von der Gesamtgemeindevertretung berufen.(3) Die Mitglieder des Gesamtkirchenvorstandes können an den Sitzungen der Arbeitsgruppen mit beratender Stimme teilnehmen.(4) In den Angelegenheiten, die zum ständigen Beratungsauftrag einer Arbeitsgruppe gehören oder ihr zur Beratung zugewiesen werden, ist sie vor der Beschlussfassung durch die Gesamtgemeindevertretung oder den Gesamtkirchenvorstand zu hören.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am 1. Januar 2023 in Kraft.
Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. |
Darmstadt, 10. Januar 2023 |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 5Bekanntgabe neuer Dienstsiegel
Gesamtkirchengemeinde: Breuberg Dekanat: Odenwald Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BREUBERG |
Gesamtkirchengemeinde: Esterau Dekanat: Nassauer Land Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE ESTERAU |
Kirchengemeinde: Cleeberg-Espa Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CLEEBERG-ESPA |
Kirchengemeinde: Griedel-Rockenberg Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE GRIEDEL-ROCKENBERG |
Kirchengemeinde: Hahnstätten-Kaltenholzhausen Dekanat: Nassauer Land Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHENGEMEINDE HAHNSTÄTTEN-KALTENHOLZHAUSEN |
Kirchengemeinde: Kirch-Göns und Pohl-Göns Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE KIRCH-GÖNS U. POHL-GÖNS |
Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz Dekanat: Mainz Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHENGEMEINDE IN DER OBERSTADT MAINZ |
Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 10. Januar 2023 |
Für die Kirchenverwaltung |
Dr. Dieckhoff |
Nr. 6Beauftragung für den Prädikanten- und Lektorendienst
Beauftragung für den Prädikantendienst
Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 10. Dezember 2022 für den Prädikantendienst beauftragt:
Charlotte Bosch-Krauß, Dekanat Vogelsberg
Nils Euteneuer, Dekanat Westerwald
Bettina Kaiser, Dekanat Westerwald
Ursula Lubitz, Dekanat Westerwald
Siegfried Nikesch, Dekanat Westerwald
Folgendes Gemeindemitglied wurde mit Wirkung vom 11. Dezember 2022 für den Prädikantendienst beauftragt:
Jutta Steckenreuter, Dekanat Vogelsberg
Beauftragung für den Lektorendienst
Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 18. Dezember 2022 für den Lektorendienst beauftragt:
Claudia Günther, Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Elke Hoppe-Borchers, Dekanat Mainz
Walter Lechert, Dekanat Mainz
Dr. Heinrich Lücke, Dekanat Mainz
Dr. Gerhard Mayer, Dekanat Mainz
Britta Sauer, Dekanat Mainz
Gerd Schreiner, Dekanat Mainz
Elisabeth Thiel, Dekanat Mainz
Dr. Carl Christian Wahrmann, Dekanat Mainz
Darmstadt, 4. Januar 2023 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 7Verleihung der Ehrennadel
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Joachim Brinkhaus, Ev. Kirchengemeinde Büdingen II Süd
Darmstadt, 4. Januar 2023 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Dienstnachrichten
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
#Pfarrstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Februar 2023 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehenden Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
____________ |
Gesamtkirchliche Pfarrstellen
Darmstadt | Leiterin/Leiter des Stabsbereichs Öffentlichkeitsarbeit (1,0-gesamtkirchliche Pfarrstelle) |
Dekanspfarrstellen
Dekanat an der Dill | 0,5-Stelle der stellvertretenden Dekanin/des stellvertretenden Dekans |
Gemeindepfarrstellen
#Oberhessen
Dekanat Gießener Land | Bellersheim, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal | |
Dekanat Vogelsberg | Engelrod, 1,0 Pfarrstelle, Patronat der Familie Riedesel Freiherren zu Eisenbach | |
Meiches, 0,5 Pfarrstelle, Patronat der Familie Riedesel Freiherren zu Eisenbach, zum zweiten Mal |
Rheinhessen und Nassauer Land
Dekanat Ingelheim-Oppenheim | Oppenheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B | |
Guntersblum, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung |
Rhein-Main
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | Frankfurt-Bockenheim, 1,0 Pfarrstelle II, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal | |
Frankfurt-Eschersheim, Emmausgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus B | ||
Dekanat Kronberg | Flörsheim am Main, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal | |
Kronberg, St. Johann, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung | ||
Neuenhain/Ts., 1,0 Pfarrstelle I, Modus B, zum zweiten Mal |
Starkenburg
Dekanat Bergstraße | Affolterbach, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum wiederholten Mal | |
Dekanat Darmstadt | Darmstadt, Stadtkirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus B | |
Gundernhausen, 0,5 Pfarrstelle, Modus A |
Weitere Pfarrstellen
Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN | 1,0 Pfarrstelle Polizeipfarrerin/Polizeipfarrer im Bereich der Polizeipräsidien Westhessen (Wiesbaden), Mainz und die Polizeidirektion Montabaur | |
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | 1,0 Pfarrstelle XI für Klinikseelsorge | |
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | 0,5 Pfarrstelle VII für Klinikseelsorge, Frankfurter Diakoniekliniken | |
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | 0,5 Pfarrstelle XIII für Klinikseelsorge am Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus | |
Dekanat Darmstadt | 0,5 Pfarrstelle für Behindertenseelsorge, befristet auf 6 Jahre |
Kirchenmusikstellen
Dekanat Mainz | Dekanatskantorin/Dekanatskantor (A-Stelle), 100 %-Stelle, unbefristet |
Stellen in den Zentren
Zentrum Bildung der EKHN | Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit in der Arbeitsstelle Jugendkirchentag als Jugendbildungsreferent/Jugendbildungsreferentin (m/w/d/) 100 %-Stelle, unbefristet, Vergütung nach KDO E 10, 2. Ausschreibung |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Kirchenverwaltung der EKHN | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Referenten/Referentin (m/w/d) 100 %-Stelle, befristet für 5 Jahre, 1. Ausschreibung | |
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach | Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Erwachsenen und Senioren (m/w/d) 50 %-Stelle, vorerst befristet bis 31. August 2023, 3. Ausschreibung | |
Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim | GüT – Geschäftsführung (m/w/d), 1. Ausschreibung | |