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Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst

Vom 26. November 2022

(ABl. 2022 S. 444 Nr. 139)

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Anmerkung der Redaktion

Das Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst finden Sie im Amtsblatt, aber nicht in der Rechtssammlung. Denn es handelt sich hierbei um ein sog. Mantelgesetz mit mehreren Artikeln. Artikel 1 enthält mit dem „Kirchengesetz zur Umsetzung der Pfarrstellenbemessung in den Jahren 2020 bis 2024 und zur Bemessung des hauptamtlichen Verkündigungsdienstes in den Jahren 2025 bis 2029“ ein neues Stammgesetz, das Sie in der Rechtssammlung unter der Nummer 401 aufrufen können. Die weiteren Artikel des Kirchengesetzes über den Verkündigungsdienst ändern bestehende Stammgesetze und Verordnungen. Diese Änderungen wurden in die jeweiligen Dokumente dieser Rechtssammlung eingearbeitet.