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Kirchengesetz
zur Transformation des Kooperationsvertrages
zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 23. November 2022

(ABl. 2022 S. 421 Nr. 134)

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1
Allgemeines

(1) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck arbeiten im Rahmen verschiedener Kooperationsfelder zusammen.
(2) Kirchliche Aufgaben können von einer Landeskirche auf die jeweils andere Landeskirche zur vollständigen und ausschließlichen Wahrnehmung übertragen werden.
(3) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau darf die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums Oekumene mit den Aufgaben gemäß § 3 Absatz 2 des Kooperationsvertrags1# im Kooperationsfeld Mission und Ökumene sowie eines Religionspädagogischen Instituts mit den Aufgaben gemäß § 4 Absatz 2 des Kooperationsvertrags2# im Kooperationsfeld Religionspädagogik ausschließlich selbst durchführen oder durch die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck durchführen lassen.
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§ 2
Regelung der Zusammenarbeit durch öffentlich-rechtliche Verträge

Die Zusammenarbeit in den Kooperationsfeldern wird durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt, die der kirchengesetzlichen Zustimmung beider Landeskirchen bedürfen.
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§ 3
Kooperationsvertrag

Dem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Anlage) wird zugestimmt.
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§ 4
Gesetzesänderungen

Änderungen dieses Kirchengesetzes erfolgen im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
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§ 5
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, wenn die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ein entsprechendes Kirchengesetz beschlossen hat. Die Kirchenverwaltung gibt das Inkrafttreten im Amtsblatt bekannt.3#
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Anlage

Kooperationsvertrag
zwischen
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 9. November 2022
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Abgedruckt unter Nr. 148.

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1 ↑ Nr. 148.
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2 ↑ Nr. 148.
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3 ↑ Dieses Kirchengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, nachdem die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am 23. November 2022 ein entsprechendes Kirchengesetz beschlossen hat (ABl. 2022 S. 428 Nr. 135).
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